Als Mieter Genossenschaft beitreten - Schweiz

Genossenschaften & gemeinnütziger Wohnungsbau 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich vielleicht, ob eine Wohnungsgenossenschaft eine sichere und günstige Alternative zum freien Markt ist. Dieser Leitfaden erklärt in einfachen Worten, wer Zugang zu Genossenschaften hat, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wie der Aufnahmeprozess läuft und welche Unterlagen, Kosten und Fristen typischerweise anfallen. Sie erhalten praxisnahe Tipps zum Bewerben, zur Vorbereitung von Dokumenten und wie Sie bei Problemen wie Instandhaltung oder Kündigung vorgehen können. Die Informationen helfen Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre Chancen auf eine Mitgliedschaft zu erhöhen, ohne rechtliche Fachsprache vorauszusetzen. Am Ende finden Sie eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bewerbung, Antworten auf häufige Fragen und Hinweise zu offiziellen Ressourcen und Schlichtungsstellen.

Was ist eine Wohnungsgenossenschaft?

Eine Wohnungsgenossenschaft ist ein Zusammenschluss, der Wohnraum gemeinschaftlich verwaltet und oft langfristig günstige Mieten anstrebt. Mitglieder haben Mitbestimmungsrechte und tragen zur Erhaltung der Liegenschaft bei. Genossenschaften unterscheiden sich von privaten Vermietern durch demokratische Strukturen und häufige Nachbarschaftsorientierung.

Genossenschaften kombinieren gemeinschaftliche Verantwortung mit längerfristigem Wohnschutz.

Vorteile und Pflichten für Mieter

  • Mögliche tiefere Miete (rent) im Vergleich zum freien Markt.
  • Mitbestimmung bei Entscheidungen und Statuten der Genossenschaft.
  • Mitwirkung bei Erhaltung und kleinen Wartungsarbeiten (repair) kann erwartet werden.
  • Beitritt oft mit Aufnahmeantrag und Mitgliedsvertrag (form) verbunden.
Lesen Sie die Statuten genau, bevor Sie ein Beitrittsgesuch unterschreiben.

Typische Anforderungen und Unterlagen

Genossenschaften verlangen in der Regel ein Gesuch, persönliche Angaben und Nachweise zu Einkommen und Referenzen. Bereiten Sie folgende Unterlagen vor, um Ihre Chancen zu erhöhen:

  • Identitätsnachweis und Referenzen (document).
  • Vollständiges Beitrittsformular oder Bewerbungsschreiben (form).
  • Nachweis über Einkünfte und ggf. Depot oder Anteilszahlung (fee).
Fragen Sie früh nach, welche Unterlagen konkret benötigt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Rechte und rechtliche Grundlage

Als Mieter gelten die allgemeinen Bestimmungen des Schweizer Mietrechts; Genossenschaftsmitglieder haben zusätzlich Vereinsrechte aus den Statuten. Bei Streitfragen sind die Regeln des Obligationenrechts und die kantonalen Schlichtungsstellen maßgeblich[1]. Vor einer Klage ist in der Regel eine Schlichtung vorgesehen[2].

Antworten Sie auf offizielle Schreiben und Fristen pünktlich, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Häufige Fragen

Wer kann einer Wohnungsgenossenschaft beitreten?
Grundsätzlich natürliche Personen, die die Aufnahmebedingungen erfüllen; oft zählen Wohnbedarf, Finanzen und regionale Zugehörigkeit.
Fallen Eintrittsgebühren oder Anteilszahlungen an?
Viele Genossenschaften verlangen einmalige Genossenschaftsanteile oder eine kleine Eintrittsgebühr; die Höhe variiert.
Kann ich bei Problemen mit der Genossenschaft die Schlichtungsstelle anrufen?
Ja. Bei mietrechtlichen Streitigkeiten sind kantonale Schlichtungsbehörden zuständig, bevor ein Gericht entscheidet.

Anleitung

  1. Form (form) besorgen: Laden Sie das offizielle Aufnahmeformular der Genossenschaft herunter oder holen Sie es vor Ort.
  2. Dokumente (document) bereitlegen: ID, Einkommensnachweise und Referenzen zusammentragen.
  3. Beitrag bezahlen (fee): Klären Sie anteilige Genossenschaftsanteile oder Einlagezahlungen.
  4. Frist beachten (deadline): Reichen Sie das Gesuch innerhalb angegebener Bewerbungsfristen ein.
  5. Kontakt aufnehmen (contact): Vereinbaren Sie ein Gespräch oder eine Besichtigung mit der Verwaltung.
  6. Aufnahmeentscheid abwarten (court): Nach Prüfung folgt ein Entscheid durch die Mitglieder oder Verwaltung.
Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen und Zahlungsbelege auf, bis der Beitritt abgeschlossen ist.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] fedlex.admin.ch – Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g
  2. [2] zh.ch – Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten (Kanton Zürich)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.