Datenschutz & Screening: Mieterunterlagen in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich vielleicht, welche Unterlagen Vermieter beim Screening verlangen dürfen und wie Ihre persönlichen Daten geschützt sind. Dieser Text erklärt verständlich, welche Dokumente üblich sind, wann Sie Einwilligungen unterschreiben sollten und welche Rechte Sie nach Schweizer Recht haben. Sie erfahren, wie Sie sensible Angaben einschränken, wie lange Vermieter Daten speichern dürfen und welche Schritte Sie unternehmen können, wenn Daten falsch verwendet werden. Praktische Hinweise helfen bei der Vorbereitung und beim Umgang mit Anfragen für Ausweise, Einkommensnachweisen und Referenzen. Am Ende finden Sie FAQ, eine kurze Anleitung zum Vorgehen und offizielle Anlaufstellen für Streitfälle in Ihrer Region.
Was dürfen Vermieter verlangen?
Vermieter können Informationen prüfen, um Ihre Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzuschätzen. Übliche Unterlagen sind:
- Kopie des Identitätsausweises oder Passes
- Einkommensnachweise wie Lohnabrechnungen oder Arbeitsvertrag
- Referenzen früherer Vermieter oder Mieterschreiben
- Informationen zur Mietkaution (deposit) und Zahlungsfähigkeit
- Gelegentlich eine einfache Bonitätsprüfung oder Auskunft
Datenschutz und Ihre Rechte
Ihre personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nur zweckgebunden verwendet werden; das gilt auch beim Mietzinsprüfungs- und Screening-Prozess. Die rechtliche Grundlage für Mietverhältnisse und Pflichten findet sich im Schweizer Obligationenrecht.[1] Vermieter benötigen in der Regel Ihre Einwilligung für weitergehende Abfragen und müssen Auskunft über gespeicherte Daten geben.
Wenn Daten falsch sind oder unberechtigt weitergegeben wurden, haben Sie Anspruch auf Berichtigung oder Löschung, soweit gesetzlich möglich. Fordern Sie eine schriftliche Begründung, wenn eine Auskunft abgelehnt wird.
Wie reagieren bei problematischem Screening?
Wenn Sie glauben, dass eine Anfrage unzulässig ist oder persönliche Daten missbraucht wurden, melden Sie den Vorfall zuerst dem Vermieter und fordern eine Erklärung. Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten ein; in den meisten Kantonen ist vor einem Gerichtstermin eine Schlichtung vorgeschrieben.[2]
FAQ
- Welche sensiblen Daten dürfen Vermieter nicht verlangen?
- Vermieter dürfen in der Regel keine Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft oder religiöse Überzeugungen abfragen, da diese Informationen nicht für die Bonitätsprüfung relevant sind.
- Muss ich einer Bonitätsauskunft zustimmen?
- Nein, eine pauschale Zustimmung ist nicht zwingend. Sie können um Auskunft bitten, welche Dienstleister genutzt werden und welche Daten über Sie gespeichert werden.
- Wie lange dürfen Vermieter meine Daten speichern?
- Speicherfristen müssen verhältnismässig sein; Daten, die für die Vermietung nicht mehr erforderlich sind, sollten gelöscht werden. Fragen Sie nach der konkreten Aufbewahrungsdauer.
Anleitung
- Prüfen Sie jede Anfrage genau und verlangen Sie Transparenz darüber, welche Daten erhoben werden.
- Geben Sie Kopien statt Originale heraus und schwärzen Sie unnötige Informationen.
- Fordern Sie schriftliche Einwilligungen und bewahren Sie diese auf.
- Bei Streit: kontaktieren Sie zunächst die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten und reichen Sie gegebenenfalls eine Beschwerde ein.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] fedlex.admin.ch - Gesetzestexte und Erläuterungen
- [2] Kanton Zürich - Schlichtungsstelle Mietrecht
- [3] Kanton Bern - Justizportal