Fristen Hausratversicherung für Mieter in der Schweiz

Versicherung & Haftung des Mieters (Privathaftpflicht, Hausrat) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz sind Fristen bei der Hausratversicherung wichtig: sie bestimmen, wie schnell Sie Schäden melden, Belege vorlegen oder den Vertrag kündigen müssen. Viele Mietende wissen nicht, welche Termine im Schadenfall gelten oder wie lange sie Zeit für Nachweise haben. Dieser Artikel erklärt verständlich die typischen Fristen, welche Obliegenheiten auf Sie zukommen und welche Folgen eine versäumte Frist haben kann. Es enthält praktische Handlungsschritte, Muster-Formulierungen für die Schadenmeldung sowie Hinweise, wann Sie Unterstützung bei der Schlichtungsstelle oder juristischer Beratung suchen sollten. Lesen Sie weiter, um als Mieter sicher und vorbereitet zu sein.

Fristen und Pflichten

Grundsätzlich verlangt die Hausratversicherung, dass Sie Schäden «unverzüglich» melden. In der Praxis bedeutet das: melden Sie sichtbare Schäden oder Diebstahl sofort an den Versicherer und, bei Einbrüchen, zusätzlich an die Polizei. Für Fragen zu Mietverhältnissen und rechtlichen Fristen siehe der Gesetzesrahmen im Obligationenrecht.[1] Bei Streitigkeiten ist meist eine Schlichtung vor einem Gerichtsverfahren vorgeschaltet; informieren Sie sich über die kantonale Schlichtungsstelle.[2]

Bewahren Sie Belege und Fotos sofort und übersichtlich auf.

Was und wann melden?

Melden Sie jeden versicherten Schaden, sobald Sie davon erfahren. Nennen Sie Datum, Ort, Ursache und eine Liste der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Achten Sie auf zusätzliche Fristen in Ihrem Versicherungsvertrag, zum Beispiel eine Meldefrist von wenigen Tagen bei Diebstahl.

Beweise und Nachweispflichten

Versicherer verlangen oft Belege: Fotos, Kassenbons, Inventarlisten oder Kostenvoranschläge. Fehlen Nachweise, kann die Auszahlung gekürzt oder verweigert werden. Halten Sie Kopien von Reparaturrechnungen und den Schriftverkehr mit Handwerkern bereit.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei der Schadensregulierung.

Typische Fristen (Praxis)

  • Schadenmeldung: unverzüglich, spätestens innerhalb weniger Tage bei Diebstahl oder Vandalismus
  • Polizeimeldung: bei Diebstahl oder Einbruch sofort bei der zuständigen Polizeistelle
  • Belege aufbewahren: Rechnungen, Kassenbons und Fotos mindestens bis zur endgültigen Klärung
  • Reparaturfristen: nur dringende Sicherungsarbeiten sofort, grössere Reparaturen nach Absprache mit dem Versicherer

Versäumen Sie Fristen, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder ganz ablehnen. Melden Sie Unstimmigkeiten schriftlich und dokumentieren Sie Fristen und Antworten.

Anleitung

  1. Schaden sofort notieren: Datum, Uhrzeit, Umstände und erste Einschätzung dokumentieren.
  2. Fotos machen: Übersichtsbilder und Detailaufnahmen aller betroffenen Gegenstände erstellen.
  3. Versicherung informieren: Schadenmeldung schriftlich oder per Formular einreichen und alle Belege beifügen.
  4. Belege sammeln: Rechnungen, Kaufbelege und Kostenvoranschläge geordnet aufbewahren.
  5. Wenn Streit entsteht: Schlichtungsstelle kontaktieren oder rechtliche Beratung einholen.
Antworten Sie auf Anfragen des Versicherers fristgerecht, um Nachteile zu vermeiden.

FAQ

Wann muss ich einen Schaden melden?
Sie sollten Schäden unverzüglich melden; bei Einbruch oder Diebstahl zusätzlich sofort die Polizei informieren.
Kann der Vermieter Fristen für Reparaturen oder Meldungen vorgeben?
Der Vermieter kann Verantwortlichkeiten regeln, doch Ihre Pflichten gegenüber der Versicherung bestehen unabhängig davon.
Was passiert, wenn ich zu spät melde?
Versicherer können Leistungen kürzen oder ablehnen, wenn durch verspätete Meldung die Klärung des Sachverhalts erschwert wird.

Key Takeaways

  • Schäden unverzüglich melden, besonders bei Diebstahl oder Einbruch.
  • Belege und Fotos systematisch sammeln und aufbewahren.
  • Bei Streit die kantonale Schlichtungsstelle kontaktieren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g
  2. [2] Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 197 ff.
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.