Mieter: Anmeldung & Adressänderung in der Schweiz

Anmeldung/Adressänderung bei der Gemeinde (Einwohnerkontrolle) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz müssen Sie sich bei einem Umzug in vielen Gemeinden innerhalb einer bestimmten Frist anmelden oder Ihre Adresse ändern lassen. Die Verfahren variieren je nach Kanton; häufig sind ein ausgefülltes Meldeformular, ein Ausweis und eine Bestätigung des Vermieters erforderlich. In diesem Text erfahren Sie konkret, welche Unterlagen üblich sind, wie Sie Termine und Fristen beachten, wo Sie Formulare finden und an wen Sie sich bei Problemen wenden können. Wir erklären außerdem, wie Sie Dokumente richtig aufbewahren und welche Schritte bei einer fehlgeschlagenen Anmeldung oder einem Streit mit dem Vermieter sinnvoll sind, damit Ihre Rechte als Mieter gewahrt bleiben.

Was Sie vorbereiten sollten

Bevor Sie zur Einwohnerkontrolle gehen oder ein Formular online einreichen, sammeln Sie die wichtigsten Nachweise. Viele Gemeinden verlangen dieselben Basisdokumente; prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Gemeinde online oder telefonisch.

  • Meldeformular ausgefüllt und unterschrieben
  • Personalausweis oder Pass
  • Kopie des Mietvertrags oder Bestätigung des Vermieters
  • Einzugsdatum / Umzugstag
  • Kontaktinformationen des Vermieters
Prüfen Sie die spezifischen Anforderungen Ihrer Gemeinde auf der Website der Einwohnerkontrolle.

Fristen und Formalitäten

Die Fristen für Anmeldung oder Adressänderung liegen in vielen Gemeinden meist bei wenigen Tagen bis zu einem Monat nach dem Umzug. Wenn Sie eine Frist versäumen, kann die Gemeinde Mahnungen oder administrative Schritte einleiten. Manche Kantone erlauben eine Online-Anmeldung, andere verlangen eine persönliche Vorsprache. Beachten Sie zudem die Meldepflichten für Familienangehörige und Personen im gemeinsamen Haushalt.

Reagieren Sie rechtzeitig auf amtliche Schreiben, um Nachteile zu vermeiden.

Was tun bei Problemen mit dem Vermieter oder der Gemeinde

Wenn die Gemeinde Unterlagen ablehnt oder der Vermieter die Bestätigung verweigert, dokumentieren Sie die Korrespondenz und bewahren Sie Belege auf. Viele Anliegen lassen sich durch ein klärendes Gespräch lösen; bleibt das Problem bestehen, sind kantonale Schlichtungsbehörden und gesetzliche Grundlagen relevant.[1][2]

Anmeldung digital oder persönlich

Informieren Sie sich vorab auf der Gemeindeseite, ob eine Online-Anmeldung möglich ist. Bei persönlicher Anmeldung vereinbaren Sie, falls nötig, einen Termin und bringen alle Nachweise mit, um wiederholte Besuche zu vermeiden.

  • Online-Formular ausfüllen und elektronisch einreichen
  • Bei Unklarheiten vorher die Einwohnerkontrolle anrufen
  • Kopien der eingereichten Dokumente aufbewahren
Dokumentation erhöht Ihre Chancen, Anfragen schnell und erfolgreich zu klären.

Häufige Fragen

Muss ich mich persönlich bei der Gemeinde anmelden?
Das hängt vom Kanton und der Gemeinde ab: Einige erlauben Online-Anmeldung, andere verlangen persönliche Vorsprache mit Identitätsnachweis.
Welche Frist gilt für die Adressänderung?
Je nach Gemeinde zwischen wenigen Tagen und einem Monat; informieren Sie sich frühzeitig auf der Gemeindewebseite.
Was wenn der Vermieter die Bestätigung verweigert?
Dokumentieren Sie die Anfrage schriftlich und suchen Sie bei Bedarf Hilfe bei der kantonalen Schlichtungsbehörde.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente wie Ausweis, Mietvertrag und ausgefülltes Meldeformular.
  2. Kontaktieren Sie die Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde, um Fristen und Verfahren zu klären.
  3. Reichen Sie das Formular persönlich oder online ein und holen Sie ggf. eine Bestätigung ein.
  4. Bewahren Sie alle Belege und die Bestätigung auf, bis die Meldung abgearbeitet ist.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch - Swiss Code of Obligations (OR) und Meldepflichten
  2. [2] zh.ch - Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.