Mieter: CO-Gefahr & Lüften in der Schweiz
Was ist Kohlenmonoxid (CO) und warum richtig lüften?
Kohlenmonoxid ist ein geruchloses, farbloses Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. In Wohnungen kann CO durch defekte Heizungen, schlecht eingestellte Öfen, offene Feuerstellen oder Abgasrückstau in Schornsteinen auftreten. Da CO nicht wahrnehmbar ist, schützt ein CO-Melder vor akuten Gefahren.
Vermieter haben nach dem Obligationenrecht eine Pflicht, die Mietsache in vertragsgemässem Zustand zu erhalten; technische Anlagen müssen sicher betrieben werden.[1]
Sofortmassnahmen bei CO-Verdacht
Wenn Sie Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit oder Bewusstseinsstörungen bemerken oder ein CO-Melder Alarm schlägt, handeln Sie sofort:
- Lüften: Fenster und Türen weit öffnen.
- Alle Personen ins Freie bringen und an die frische Luft führen.
- Notruf 144 anrufen bei schweren Symptomen oder Bewusstlosigkeit.
- Vermieter kontaktieren und technische Einrichtungen sperren lassen, wenn möglich.
Pflichten von Mieter und Vermieter
Sowohl Mieter als auch Vermieter haben Pflichten: Der Vermieter muss sicherstellen, dass Heizungen und Abgasanlagen ordnungsgemäss gewartet werden; der Mieter muss Mängel melden und angemessen lüften.
- Heizung und Abgasanlagen warten lassen (Vermieterpflicht).
- Technische Mängel schriftlich melden und dem Vermieter eine Frist zur Behebung setzen.
- CO-Melder installieren oder prüfen, ob der Mietvertrag bzw. kantonale Vorschriften eine Pflicht vorsehen.
- Bei akuter Gefahr Notruf und anschließend die Schlichtungsbehörde kontaktieren, falls der Vermieter nicht reagiert.[2]
FAQ
- Wann brauche ich einen CO-Melder?
- Empfohlen in Wohnungen mit Gasgeräten, Kamin, Ofen oder Heizkessel; in vielen Fällen ist ein Melder lebensrettend und wird besonders in alten Gebäuden empfohlen.
- Wer bezahlt den CO-Melder?
- Oft ist der Vermieter für sicherheitsrelevante Installationen verantwortlich, doch prüfen Sie Ihren Mietvertrag und klären Sie dies im Austausch; bei Streit kann die Schlichtungsbehörde helfen.[2]
- Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Schriftlich mahnen, Frist setzen, Beweise sammeln (Fotos, Meldungen) und bei fehlender Reaktion die kantonale Schlichtungsbehörde kontaktieren.[2]
Anleitung
- Bewahren Sie Ruhe und bringen Sie alle Personen sofort ins Freie.
- Rufen Sie bei Symptomen den Notruf 144 an und schildern Sie Verdacht auf CO.
- Wenn möglich, lüften Sie die Wohnung und schalten Sie potenzielle Quellen ab (Gaszufuhr, Geräte).
- Dokumentieren Sie Zeitpunkt, Symptome, Messwerte und informieren Sie den Vermieter schriftlich.
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Meldungen, Reparaturberichte.
- Wenn der Vermieter nicht handelt, beantragen Sie bei der Schlichtungsbehörde eine Vermittlung.[2]