Mieter: Diskriminierung bei Wohnungssuche melden – Schweiz
Als betroffene Mieterin oder betroffener Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, wie Sie Diskriminierung bei der Wohnungssuche erkennen und melden können. Dieser Leitfaden erklärt in einfachen Schritten, welche Beweise hilfreich sind, wie Sie Gespräche und Absagen dokumentieren und welche offiziellen Stellen Sie kontaktieren können. Er beschreibt den Weg zu kantonalen Schlichtungsbehörden, welche Fristen und Unterlagen üblich sind, und welche Unterstützungsangebote für Mietende bestehen. Ziel ist es, Ihnen klare Handlungsschritte zu geben, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können, ohne rechtliche Fachbegriffe voraussetzen zu müssen. Lesen Sie weiter für praktische Handlungsschritte, Musterformulierungen für Beschwerden und Hinweise zu Fristen und Beweissicherung.
Was tun, wenn Sie diskriminiert werden?
Unabhängig vom Grund der Diskriminierung sollten Sie strukturiert vorgehen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Inhalt von Gesprächen, speichern Sie E‑Mails und Inserate, und sammeln Sie Zeugenangaben. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Obligationenrecht (OR) und in der Zivilprozessordnung (ZPO). [1][2]
- Fotos und Dokumente sammeln: Screenshots von Inseraten, E‑Mails, SMS und Absagen sichern.
- Kommunikation protokollieren: Wer hat was gesagt oder verlangt? Datum und Uhrzeit notieren.
- Zeugen benennen: Namen und Kontaktangaben von Personen, die Vorfälle bestätigen können, sammeln.
- Schriftlich melden: Formulieren Sie eine kurze Beschwerde an Vermieter oder Vermittler und verlangen Sie Erklärung oder Rücknahme der Entscheidung.
Melden bei der kantonalen Schlichtungsbehörde
Wenn eine direkte Klärung mit Vermieter oder Vermittler nicht möglich ist, können Sie eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten einreichen. [3] Die Schlichtungsstelle prüft die Lage zuerst informell und versucht, eine gütliche Einigung zu erreichen; eine Klage ist oft erst nach erfolgloser Schlichtung möglich.
Was die Schlichtung verlangt
Gewöhnlich brauchen Sie eine kurze Eingabe mit Ihren Kontaktdaten, einer Darstellung des Vorfalls und Kopien der Beweise. Kantone haben eigene Formulare und Abläufe; klären Sie Fristen und Ihre Nachweispflichten vorab.
FAQ
- Kann ich als Mieter gegen Diskriminierung vorgehen?
- Ja. Sie können Beweise sammeln, den Vermieter kontaktieren und die kantonale Schlichtungsbehörde einschalten; in einigen Fällen sind weitere rechtliche Schritte möglich.
- Wie lange habe ich Zeit, eine Beschwerde einzureichen?
- Fristen variieren je nach Kanton und Tatbestand; melden Sie sich möglichst bald bei der Schlichtungsstelle, weil Beweissicherung später schwieriger werden kann.
- Welche Beweise sind am wichtigsten?
- Schriftliche Absagen, Inserate, Screenshots, E‑Mails, Notizen zu Gesprächen und Zeugenaussagen sind besonders hilfreich.
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Screenshots, E‑Mails, Notizen und Fotos chronologisch ablegen.
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Erklärung oder Korrektur.
- Reichen Sie eine Eingabe bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein und fügen Sie Beweiskopien bei. [3]
- Nehmen Sie an der Schlichtung teil und bringen Sie Ihre Unterlagen mit.
- Falls erforderlich, prüfen Sie nach erfolgloser Schlichtung weitere rechtliche Schritte mit rechtlicher Beratung.
Kernaussagen
- Dokumentation ist entscheidend und erhöht die Chancen in Schlichtungsverfahren.
- Kantonale Schlichtungsstellen sind oft der erste und verpflichtende Schritt vor Gericht.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- fedlex.admin.ch
- Kanton Zürich: Schlichtungsstelle Mietrecht
- Kanton Genf: Justiz- und Schlichtungsdienste
