Mieter & Hausratversicherung in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, welcher Schutz für Ihr persönliches Hab und Gut besteht und welche Versicherung wofür zahlt. Gebäudeversicherungen des Vermieters decken in der Regel Schäden am Haus, nicht aber Ihre Möbel und persönlichen Gegenstände; dafür ist die Hausratversicherung zuständig. Oft empfiehlt sich zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung, weil sie Schäden an Dritten übernimmt. Dieser Artikel erklärt, wann Vermieter haften, welche Deckung eine Hausratversicherung bietet und welche Schritte Sie als Mieter unternehmen sollten, wenn ein Schaden eintritt [1].
Was deckt die Hausratversicherung?
Typische Leistungen einer Hausratversicherung sind Schutz gegen Brand, Leitungswasser, Diebstahl und Elementarschäden. Welche Ereignisse genau gedeckt sind, regelt der Versicherungsvertrag.
- Schäden durch Leitungswasser und fehlerhafte Installationen.
- Diebstahl aus der Wohnung oder bei Einbruch.
- Brand- und Rauchschäden am Hausrat.
Wer haftet — Vermieter oder Mieter?
Der Vermieter ist für bauliche Mängel und die Gewährleistung der Mietwohnung verantwortlich. Schäden durch unsachgemässe Nutzung oder fehlende Sorgfalt des Mieters können hingegen zu dessen Haftung führen. Für persönliche Gegenstände haftet meist nur die Hausratversicherung des Mieters oder in Einzelfällen eine Haftpflichtversicherung.
Was tun bei einem Schaden?
Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos und Belegen, informieren Sie den Vermieter schriftlich und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Bei Streit über die Haftung kann die kantonale Schlichtungsbehörde helfen [2].
- Schaden fotografieren und Datum notieren.
- Vermieter schriftlich informieren und Fristen beachten.
- Schaden der Hausratversicherung melden und Unterlagen einreichen.
Häufige Fragen
- Deckt die Versicherung des Vermieters meinen Hausrat?
- Nein, in der Regel schützt die Gebäudeversicherung nur das Gebäude; Ihr Hausrat ist separat versichert.
- Muss ich als Mieter eine Hausratversicherung haben?
- Gesetzlich nicht immer verpflichtend, aber dringend empfohlen, da sie persönliche Gegenstände schützt und Zusatzkosten verhindern kann.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht zahlt?
- Kontaktieren Sie zuerst die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons; bei weiteren Schritten gelten die Verfahren der Zivilprozessordnung.
Anleitung
- Fotodokumentation erstellen und Belege sammeln.
- Vermieter schriftlich informieren und um Stellungnahme bitten.
- Schaden Ihrer Hausratversicherung melden und Formulare ausfüllen.
- Bei Streit die kantonale Schlichtungsbehörde anrufen und – falls nötig – das Verfahren einleiten [2].
Wichtigste Erkenntnisse
- Die Hausratversicherung schützt Ihr persönliches Eigentum in der Wohnung.
- Gebäudeversicherung des Vermieters deckt primär das Gebäude, nicht den Hausrat.
- Gute Dokumentation und fristgerechte Meldung sind entscheidend für eine erfolgreiche Regelung.