Mieter: Ruhezeiten & Lärmprotokoll in der Schweiz
Was sind Ruhezeiten?
Ruhezeiten sind in vielen Mietverträgen und Hausordnungen festgelegt und schützen die Nachbarn vor vermeidbarem Lärm. Regeln variieren lokal, üblich sind Nachtzeiten und Erholungsphasen am Wochenende. Die rechtliche Basis für Mietverhältnisse findet sich im Obligationenrecht (OR).[1] Bei Konflikten ist vor Gericht oft eine Schlichtung vorgeschrieben (ZPO).[2]
Lärmprotokoll: Wie führen?
Ein lückenloses Lärmprotokoll ist häufig entscheidend. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Dauer, Art des Lärms und mögliche Zeugen. Sichern Sie Fotos, Videos mit Zeitstempel und ggf. schriftliche Aussagen.
- Datum und genaue Uhrzeiten notieren (Tag, Beginn, Ende).
- Art des Lärms beschreiben sowie Schäden oder Beeinträchtigungen dokumentieren.
- Fotos, Videos mit Zeitstempel und Zeugenangaben sammeln.
- Schriftliche Beschwerde an Vermieter mit Kopien der Belege senden.
Was darf der Vermieter?
Der Vermieter darf auf Einhaltung der Hausordnung bestehen und bei berechtigten Beschwerden einschreiten. Er kann Mieter zur Einhaltung der Ruhezeiten ermahnen oder Sanktionen anwenden, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Konkrete Eingriffe in Privatsphäre oder ungerechtfertigte Forderungen sind nicht zulässig; in strittigen Fällen klärt die Schlichtungsbehörde die Verhältnismässigkeit.
Wenn der Lärm anhält: Handlungsschritte
So gehen Sie vor, wenn Gespräche mit dem Nachbarn und informelle Bitten nichts bringen.
- Fortlaufend protokollieren und Beweise sammeln.
- Schriftlich eine Frist setzen und den Vermieter informieren.
- Schlichtungsbehörde kontaktieren, wenn keine Einigung möglich ist.
FAQ
- Muss ich als Mieter Ruhezeiten einhalten?
- Ja. Ruhezeiten sind zum Schutz der Hausgemeinschaft vorgesehen; Verstösse können Abmahnungen oder andere vertragliche Folgen haben.
- Kann der Vermieter ein Lärmprotokoll verlangen?
- Der Vermieter kann um Belege bitten, um eine Störung zu prüfen; als Mieter ist es sinnvoll, selbst ein Protokoll zu führen, um Ansprüche zu belegen.
- Wann soll ich die Schlichtungsbehörde einschalten?
- Wenn Gespräche und schriftliche Beschwerden keine Besserung bringen, ist die Schlichtung der übliche nächste Schritt vor einer gerichtlichen Klärung.
Anleitung
- Beobachten und dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Dauer, Art des Lärms und Beweise sammeln.
- Vermieter schriftlich informieren: Problem, Belege beifügen und eine Frist setzen.
- Schlichtung beantragen: Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde, wenn keine Einigung erzielt wurde.
- Gerichtliche Schritte prüfen: Nur nach erfolgloser Schlichtung und mit ausreichender Beweislage.