Mieter: Wer zahlt bei Wartelisten in der Schweiz
Mieter in der Schweiz sehen sich bei Bewerbungen auf Genossenschaftswohnungen oder gemeinnützigen Wohnprojekten oft mit Wartelisten, Formularen und gelegentlichen Forderungen konfrontiert. Dieser Text erklärt verständlich, welche Kosten Mieter möglicherweise tragen müssen, welche Gebühren unzulässig sind und welche Rechte Sie haben. Sie erfahren, wann eine Gebühr legitim ist, wie Sie Belege sammeln und welche Schritte vor einer Klage sinnvoll sind. Ziel ist, dass Sie als Mieter gute Entscheidungen treffen, unnötige Kosten vermeiden und wissen, welche Stellen bei Streitfragen zuständig sind.
Welche Kosten können bei Wartelisten und Bewerbungen anfallen?
Nicht alle Forderungen sind erlaubt. Typische Positionen sind administrative Bearbeitungsgebühren, Kautionen oder Kosten für Besichtigungen. Viele Genossenschaften erheben nur minimale Verwaltungskosten, andere verlangen gar keine Gebühren. Prüfen Sie immer genau, wofür bezahlt werden soll und fordern Sie eine schriftliche Aufschlüsselung.
Beispiele für mögliche und unzulässige Kosten
- Bearbeitungsgebühren für die Prüfung der Bewerbung (nur wenn transparent ausgewiesen).
- Kautionen oder Sicherheitsleistungen im Rahmen des Mietvertrags.
- Versteckte oder pauschale Vorauszahlungen ohne Beleg sind oft fraglich.
- Kosten für Kopien von Formularen oder Auskünften: prüfen Sie, ob das gesetzlich gedeckt ist.
Wie dokumentiere ich Forderungen richtig?
Gute Dokumentation stärkt Ihre Position bei Rückfragen oder Streit. Sammeln Sie E-Mails, Zahlungsbelege, Kopien der Bewerbungsformulare und Notizen zu Gesprächen. Wenn möglich, notieren Sie Datum, Namen der Kontaktperson und den genauen Wortlaut der Forderung. Ohne Nachweis ist es schwer, unberechtigte Gebühren anzufechten.
- Bewahren Sie alle Belege mindestens während der Bewerbungs- und Entscheidungsphase auf.
- Notieren Sie telefonische Absprachen schriftlich per E-Mail zur Bestätigung.
- Fotografieren oder scannen Sie alle unterschriebenen Dokumente.
Was tun, wenn Sie eine unberechtigte Forderung erhalten?
Zuerst freundlich und schriftlich widersprechen: Fordern Sie eine detaillierte Rechnung und die gesetzliche Grundlage der Forderung. Setzen Sie eine kurze Frist zur Klärung. Reagiert der Anbieter nicht oder bleibt die Forderung unberechtigt, ziehen Sie die Schlichtungsbehörde oder eine lokale Mietberatung hinzu. In vielen Kantonen ist vor einer Klage eine Schlichtung obligatorisch[2].
Häufige Fragen
- Wer darf eine Gebühr für die Aufnahme auf eine Warteliste verlangen?
- Eine Gebühr darf nur verlangt werden, wenn sie transparent, begründet und nachweisbar ist; viele Genossenschaften verzichten darauf.
- Muss ich bei Besichtigungen zahlen?
- In der Regel nicht; Kosten für einfache Besichtigungen sind unüblich, Ausnahmen sind möglich bei besonderen Services.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn ich die Gebühr anfechte?
- Wenden Sie sich zuerst an die Verwaltung, dann an eine Mietrechtsberatung oder die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten.
Anleitung
- Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Rechnung oder Begründung an.
- Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 14 Tage) für die Klärung oder Rückerstattung.
- Sammeln und ordnen Sie alle relevanten Dokumente und Belege.
- Kontaktieren Sie eine kostenlose Mietberatung oder die kantonale Schlichtungsstelle, wenn sich keine Einigung findet.
Wichtiges in Kürze
- Prüfen Sie jede Forderung kritisch und verlangen Sie Belege.
- Unberechtigte Vorauszahlungen lassen sich oft anfechten.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bundesrechtliche Informationen auf fedlex.admin.ch
- Kantonale Schlichtungsbehörde (Beispiel: Kanton Zürich)
- Kantonale Justizseite (Beispiel: Kanton Bern)