Mieterrechte: Neubau & Mietzins in der Schweiz

Mietzins & Erhöhungen (Referenzzinssatz, amtliches Formular) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Viele Mieter in der Schweiz fragen sich: Darf der Vermieter bei Neubau den Mietzins erhöhen, und wenn ja, wie hoch ist ein angemessener Betrag? Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Rechte Sie als Mieter bei Umbau oder Aufstockung haben, wie der Mietzins nach den Regeln der Schweiz geprüft wird und welche Fristen und Formulare zu beachten sind. Ich beschreibe, was ein zulässiger Mietzins ist, wie die Referenzzinssätze Einfluss nehmen können, welche Belege wichtig sind und wie Sie gegen eine unlautere Erhöhung vorgehen. Ziel ist, Ihnen praktische Schritte und konkrete Hinweise zu geben, damit Sie Ihre Rechte sicher vertreten können. Lesen Sie auch, wie Sie Beweise sammeln, Fristen der Schlichtungsbehörde einhalten und wann es sinnvoll ist, eine Mediation zu beantragen.

Was bedeutet Neubau für den Mietzins?

Bei größeren baulichen Massnahmen wie Aufstockungen, Erweiterungen oder kompletten Neubauten stellt sich oft die Frage, ob der Vermieter den Mietzins erhöhen darf. Grundsätzlich gilt: eine Mieterhöhung wegen Wertvermehrung ist möglich, wenn der Wohnwert nachhaltig steigt. Die rechtliche Basis finden Sie im Obligationenrecht (Art. 253–274g).[1] Entscheidend sind Umfang der Arbeiten, tatsächlicher Mehrwert für die Wohnung und ob der Vermieter Kosten umlegen darf.

In den meisten Kantonen braucht ein Vermieter bei grundlegenden Umbauten eine Bewilligung oder trifft Informationspflichten gegenüber Mietern.

Welche Kriterien prüfen die Behörden?

Behörden und Schlichtungsstellen prüfen, ob die Massnahme eine dauerhafte Wertsteigerung bringt und ob die angekündigte Mietzinserhöhung verhältnismässig ist. Sie achten auf die Kostenaufstellung, den Anteil eigener Mittel des Vermieters und ob Fördergelder oder Subventionen angefallen sind. Zudem spielt der Referenzzinssatz eine Rolle bei allgemeinen Anpassungen des Mietzinses.

Bewahren Sie Belege zu allen Arbeiten und Kosten auf.

Wann ist eine Mietzinserhöhung nach Neubau zulässig?

Eine Erhöhung ist zulässig, wenn der Vermieter die Erhöhung formal korrekt ankündigt, die Kostenanteile nachvollziehbar sind und der erhöhte Mietzins «vernünftig» erscheint. Als Mieter können Sie die Erhöhung anfechten und die Schlichtungsbehörde anrufen. In vielen Kantonen ist vor einem gerichtlichen Verfahren die Schlichtung obligatorisch.[2]

Häufige Fragen

Kann der Vermieter den vollen Umbaupreis auf meinen Mietzins umlegen?
Nein. Nur der Teil, der dem Wohnwert tatsächlich zugutekommt, kann berücksichtigt werden; pauschale Umlagen ohne Nachweis sind anfechtbar.
Muss ich während des Umbaus in der Wohnung bleiben?
Das hängt von Art und Umfang der Arbeiten ab; bei unzumutbaren Beeinträchtigungen sind temporäre Lösungen oder Mietzinsreduktionen möglich.
Welche Fristen gelten für eine Einsprache gegen die Erhöhung?
Die Einsprachefristen sind kantonal unterschiedlich; reagieren Sie rasch und kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde innerhalb der angegebenen Frist.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Mitteilung des Vermieters sorgfältig auf Begründung, Kostenaufstellung und Datum.
  2. Sammeln Sie Belege: Fotos, Offerten, Korrespondenz und Zeugenaussagen zu Umfang und Nutzen der Arbeiten.
  3. Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; oft ist eine Schlichtung vor Klage erforderlich.
  4. Füllen Sie das amtliche Formular für Einsprache oder Gegenforderung aus und reichen Sie es fristgerecht ein.
  5. Erwägen Sie eine Mediation oder rechtliche Beratung, wenn die Schlichtung zu keinem Ergebnis führt.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen in einer Schlichtung oder vor Gericht.

Wichtige Hinweise

  • Reagieren Sie schnell: Fristen sind kurz und entscheidend.
  • Fordern Sie eine transparente Kostenaufstellung des Vermieters an.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch – Bundesrecht und Obligationenrecht
  2. [2] Kanton Zürich – Schlichtungsbehörde Mietrecht (Kontakt)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.