Mietfristen & angemessener Mietzins in der Schweiz

Mietzins & Erhöhungen (Referenzzinssatz, amtliches Formular) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stehen Sie oft vor Fragen zu Fristen, Mietzinserhöhungen und dem richtigen Umgang mit dem amtlichen Formular zum Referenzzinssatz. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Fristen bei Neubau und bei Anpassungen des Mietzinses gelten, wie Sie Eingänge und Formulare richtig nachweisen und welche Rechte und Pflichten bei einer Mietzinserhöhung bestehen. Sie erhalten klare Schritte zur Reaktion auf eine Ankündigung, Hinweise zur Dokumentation von Mängeln und Tipps zur Fristwahrung. Ziel ist, Sie zu stärken, damit Sie Fristen sicher einhalten, unnötige Zahlungen vermeiden und im Streitfall vorbereitet sind. Fachbegriffe werden einfach erklärt, damit Sie rasch handeln können. Lesen Sie weiter.

Fristen bei Neubau und Anpassungen

Bei Neubauprojekten, Umbauten oder Sanierungen gibt es feste Fristen für Kündigungen, Anpassungsangebote und Beginn der Mietverhältnisse. Achten Sie auf schriftliche Ankündigungen und Terminvorgaben vom Vermieter.

  • Antwortfrist (deadline) auf eine Mitteilung des Vermieters: in der Regel 30 Tage.
  • Einsprachefrist (deadline) gegen eine Mietzinserhöhung: meistens 30 Tage nach Empfang.
  • Frist für Beginn der Arbeiten (event): Termine sind im Schreiben genau anzugeben.
Bewahren Sie alle Eingangsbestätigungen und E-Mails auf.

Mietzinserhöhung: Referenzzinssatz und amtliches Formular

Eine formelle Mietzinserhöhung muss schriftlich erfolgen und begründet sein; oft ist der Referenzzinssatz als Grundlage genannt. Prüfen Sie die Begründung sorgfältig und merken Sie sich die gesetzlichen Grundlagen.[1]

  • Fordern Sie das amtliche Formular oder eine klare schriftliche Begründung (form) an.
  • Prüfen Sie, ob die Erhöhung angemessen im Verhältnis zum lokalen Mietmarkt (rent) steht.
  • Sammeln Sie Belege, Fotos und Dokumente als Nachweis (evidence).
Reagieren Sie innerhalb der Frist, sonst verlieren Sie Einspruchsrechte.

Wenn eine conciliation erforderlich ist, wenden Sie sich an die lokale Schlichtungsbehörde.[2]

FAQ

Wie lange habe ich Zeit, auf eine Mietzinserhöhung zu reagieren?
Sie haben in der Regel 30 Tage Zeit, um Einsprache zu erheben oder das amtliche Formular zu verwenden.
Muss der Vermieter den Referenzzinssatz angeben?
Ja, der Referenzzinssatz wird häufig als Begründung genannt; prüfen Sie die Berechnung und verlangen Sie Unterlagen.
Was mache ich bei Mängeln während Fristen?
Dokumentieren Sie Mängel sofort, melden Sie diese schriftlich und behalten Sie Fristen für Reparaturansprüche im Blick.

Anleitung

  1. Lesen Sie die Mitteilung sorgfältig und notieren Sie das Empfangsdatum.
  2. Fordern Sie fehlende Unterlagen oder das amtliche Formular (form) an.
  3. Erheben Sie fristgerecht Einsprache, wenn die Erhöhung unklar oder unverhältnismässig ist.
  4. Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde oder eine Mietberatungsstelle für Unterstützung.
  5. Bereiten Sie Unterlagen vor für ein mögliches Verfahren oder eine Verhandlung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Fedlex – Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g
  2. [2] Kantonale Schlichtungsbehörde Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.