Mietzinsbeiträge für Mieter in der Schweiz

Mietzins & Erhöhungen (Referenzzinssatz, amtliches Formular) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz steht man oft vor Fragen zu Mietzinsbeiträgen: Wer hat Anspruch, welche Voraussetzungen gelten und wie wird die Höhe berechnet? Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Unterlagen Vermieter oder Ämter erwarten, wie das Einkommen und die Mietkosten bewertet werden, welche Fristen zu beachten sind und wie man einen Antrag stellt oder gegenüber einer Ablehnung vorgehen kann. Die Hinweise sind auf die schweizerischen Bestimmungen abgestimmt und nennen die zuständigen Behörden sowie praktische Schritte, damit Mieter ihre Rechte kennen und finanzielle Unterstützung korrekt beantragen können. Es enthält auch Beispiele zu häufigen Situationen, Hinweise zur Schlichtungsbehörde und praktische Vorlagen, die Mieter bei der Kommunikation mit Vermietern verwenden können.

Voraussetzungen

Mietzinsbeiträge werden in der Regel nur gewährt, wenn das Haushaltseinkommen, die Vermögensverhältnisse und die Wohnkosten in einem definierten Verhältnis zueinander stehen. Kantone und Gemeinden haben unterschiedliche Schwellenwerte; oft zählen Brutto- und Nettoeinkommen, besondere Belastungen (z. B. Krankheitskosten) sowie die Mitgliederzahl des Haushalts. Gesetzliche Grundlagen und die Rolle des Mietvertrags sind dabei relevant.[1]

In vielen Fällen entscheidet die kantonale Schlichtungsbehörde über strittige Leistungsansprüche.

Wie die Höhe berechnet wird

Die Berechnung orientiert sich meist an einem Prozentsatz des Haushaltseinkommens oder an einer Lücke zwischen anerkannten Kosten und zumutbarem Anteil. Behörden prüfen:

  • Einkommen (income): Brutto- und Nettoangaben werden geprüft, inklusive Sozialleistungen.
  • Miete (rent): Kaltmiete und Nebenkosten werden zusammen betrachtet.
  • Besondere Auslagen (expenses): Nachweisbare Zusatzkosten wie Krankenkassenprämien zählen mit.
  • Berechnungsformel (formula): Die konkrete Formel variiert je nach Kanton und Gemeinde.
Dokumente mit klaren Beträgen beschleunigen die Prüfung und reduzieren Rückfragen.

Antrag stellen: Schritte und Unterlagen

Wer einen Beitrag beantragen will, sollte die Fristen kennen und vollständig einreichen. Typische Unterlagen sind Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Mietvertrag und Belege für Sonderkosten.

  • Antragsformular (form): Ausgefülltes Formular der Gemeinde oder des Amtes.
  • Nachweise (proof): Aktuelle Lohnabrechnungen und Kontoauszüge.
  • Mietvertrag (rent): Kopie des Vertrags mit aufgeführten Kosten.
  • Fristen (within days): Achten Sie auf Einreichungsfristen und Bewilligungszeiträume.
Reichen Sie Kopien, keine Originaldokumente, ein, sofern nicht ausdrücklich gefordert.

Was tun bei Ablehnung

Bei Ablehnung prüfen Sie die Begründung und legen gegebenenfalls Einsprache oder Beschwerde ein. Vor einer gerichtlichen Klärung ist häufig die Schlichtungsbehörde zu kontaktieren.[2]

Reagieren Sie innerhalb der genannten Fristen, sonst verfällt oft das Recht auf Weiterzug.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Mietzinsbeiträge?
Anspruchsberechtigt sind in der Regel Personen und Haushalte mit Einkommen oder Vermögen unter den kantonal festgelegten Grenzwerten.
Wie lange dauert die Prüfung eines Gesuchs?
Die Bearbeitungszeit variiert, typischerweise mehrere Wochen; fehlende Unterlagen verlängern die Frist.
Kann der Vermieter die Auszahlung beeinflussen?
Vermieter sind nicht direkt Auszahlungsempfänger; Behörden zahlen in der Regel an den Antragsteller oder treffen eine andere öffentlich-rechtliche Regelung.

Anleitung

  1. Informieren (contact): Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach dem zuständigen Amt und dem richtigen Formular.
  2. Unterlagen sammeln (proof): Sammeln Sie Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Mietvertrag und Belege.
  3. Gesuch einreichen (submit): Reichen Sie das ausgefüllte Formular fristgerecht ein.
  4. Reaktion abwarten (wait): Behalten Sie Fristen im Blick und liefern Sie ergänzende Dokumente bei Bedarf.
  5. Bei Streit Schlichtung beantragen (court): Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde, bevor Sie klagen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bundesrecht: Obligationenrecht (OR)
  2. [2] Kanton Zürich: Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.