Mietzinserhöhung anfechten in der Schweiz

Mietzins & Erhöhungen (Referenzzinssatz, amtliches Formular) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz können Sie eine Mietzinserhöhung prüfen und gegebenenfalls anfechten. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Fristen gelten, welche Unterlagen und Beweise Sie sammeln sollten und wie das Verfahren bei der kantonalen Schlichtungsbehörde abläuft. Sie erfahren, wie der Referenzzinssatz die Anpassung beeinflusst, wann ein amtliches Formular nötig ist und welche Schritte zur Schlichtung oder vor Gericht möglich sind. Wir geben praktische Tipps zur Kommunikation mit dem Vermieter, zur Berechnung der zulässigen Erhöhung und zur Vorbereitung der Anhörung. Ziel ist, Ihnen konkrete Handlungsoptionen zu zeigen, damit Sie Ihre Rechte als Mieter effektiv und sicher wahrnehmen können.

Was tun bei einer Mietzinserhöhung?

Wenn Sie eine Mitteilung über eine Mietzinserhöhung erhalten, gehen Sie strukturiert vor. Prüfen Sie Form und Frist, berechnen Sie die vorgeschlagene neue Miete und sammeln Sie alle relevanten Unterlagen. Oft lassen sich Missverständnisse mit dem Vermieter klären; ist das nicht möglich, führt der Weg über die Schlichtungsbehörde.

  • Prüfen Sie die Mitteilung auf Form, Datum, Frist und die Begründung der Erhöhung.
  • Berechnen Sie die Änderung anhand des Referenzzinssatzes und vergleichen Sie die neue Mietsumme mit Ihrer aktuellen Miete.
  • Sammeln Sie Beweismittel wie Mietvertrag, frühere Abrechnungen, Fotos und Schriftwechsel.
  • Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und bitten Sie um eine genaue Berechnung oder Klärung.
  • Reichen Sie fristgerecht ein Anfechtungsbegehren bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein, falls keine Einigung möglich ist.
Fristen sind entscheidend, reagieren Sie rechtzeitig.

Berechnung und Beweismittel

Prüfen Sie, ob die Erhöhung formell korrekt ist und ob der Referenzzinssatz sowie allfällige Nebenkosten richtig berücksichtigt wurden. Sammeln Sie Belege für alle Positionen und dokumentieren Sie Mängel oder steigende Kosten mit Fotos und Rechnungen.

  • Prüfen Sie, ob die Erhöhung dem Referenzzinssatz und zulässigen Nebenkosten entspricht.
  • Dokumentieren Sie Mängel, Reparaturen oder unzulässige Kosten mit Fotos und Belegen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei der Schlichtung.

Anfechtung und Schlichtung

Reichen Sie das Anfechtungsbegehren schriftlich bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein und fügen Sie alle relevanten Belege bei. Viele Kantone stellen ein amtliches Formular zur Verfügung; die Behörde lädt in der Regel zu einer Anhörung ein. In vielen Fällen ist vor einem Gerichtsverfahren eine Schlichtung vorgeschrieben.[1] Für Verfahrenshinweise und das kantonale Formular nutzen Sie die Landes- und Kantonsseiten.[2]

Antworten Sie immer innerhalb der gesetzten Fristen, sonst verlieren Sie Rechte.

Anhörung und gerichtliches Vorgehen

Bei der Anhörung legen Sie Ihre Beweise vor und erläutern Ihre Sicht. Bleiben Sie sachlich, bringen Sie alle Unterlagen geordnet mit und notieren Sie die wichtigsten Punkte. Können Sie keine Einigung erzielen, sind gerichtliche Schritte möglich; beachten Sie dabei die prozessualen Vorgaben und möglichen Kosten.

  • Bereiten Sie eine klare Beweismappe mit Datum, Beträgen und Fotos vor.
  • Nehmen Sie an der Anhörung teil oder lassen Sie sich vertreten; achten Sie auf Fristen und Formvorschriften.
  • Prüfen Sie Unterstützung durch Mieterverbände oder kostenlose Rechtsberatungen, wenn nötig.
Schlichtung ist in vielen Fällen ein Pflichtschritt vor der Klageeinreichung.

FAQ

Kann ich eine Mietzinserhöhung sofort stoppen?
Sie können die Erhöhung anfechten; bis zur Entscheidung gilt die bisherige Miete, sofern die Schlichtungsbehörde dies anordnet.
Welche Frist habe ich zur Anfechtung?
In der Regel müssen Sie innerhalb der in der Erhöhung genannten Frist reagieren; prüfen Sie die Mitteilung sofort und reichen Sie gegebenenfalls fristgerecht ein Gesuch ein.
Muss ich ein amtliches Formular verwenden?
Viele Kantone verlangen ein amtliches Schlichtungsformular; erkundigen Sie sich bei Ihrer kantonalen Schlichtungsbehörde.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Mitteilung sofort auf Datum, Frist und Begründung.
  2. Vergleichen Sie die Berechnung mit dem aktuellen Referenzzinssatz.
  3. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und fotografische Beweise.
  4. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Erklärung.
  5. Reichen Sie bei Bedarf fristgerecht ein Anfechtungsbegehren bei der Schlichtungsbehörde ein.
  6. Nehmen Sie an der Anhörung teil und legen Sie Ihre Beweise vor.
  7. Ziehen Sie bei komplexen Fällen rechtliche Hilfe oder Mietervereine hinzu.

Wichtigste Punkte

  • Reagieren Sie sofort, Fristen sind kurz und entscheidend.
  • Sorgfältige Dokumentation stärkt Ihre Position deutlich.
  • Die Schlichtungsbehörde ist der erste formelle Schritt vor Gericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch
  2. [2] zh.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.