Mietzinserhöhung anfechten in der Schweiz

Mietzins & Erhöhungen (Referenzzinssatz, amtliches Formular) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Wenn Ihr Vermieter in der Schweiz den Mietzins erhöht, können Sie die Erhöhung anfechten und Ihre Rechte als Mieter geltend machen. Zuerst prüfen Sie das formelle Schreiben: die Begründung, das Datum und ob der Referenzzinssatz korrekt angegeben ist. Sammeln Sie danach Belege wie frühere Mietverträge, Zahlungsbelege und Fotos zu Zustand oder Reparaturbedarf. Beachten Sie Fristen für Einsprache und die vorgeschriebene Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde; ohne Antrag dort kann die Klage abgewiesen werden. Dieser Text erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Einsprache einlegen, welche Beweise nützlich sind und wie das Verfahren vor Schlichtungsstelle und Gericht abläuft, damit Sie selbstbewusst reagieren können.

Wie Sie eine Mietzinserhöhung anfechten

Prüfen Sie zuerst das Erhöhungsschreiben genau: Ist die Erhöhung begründet (z. B. Anpassung an den Referenzzinssatz, Investitionen am Gebäude) und stimmt das Datum? Notieren Sie, wann Sie das Schreiben erhalten haben und ob Formulare korrekt ausgefüllt sind. Wenn Angaben fehlen oder fehlerhaft sind, ist das ein Ansatzpunkt für die Einsprache.

Behalten Sie alle Mietzahlungen und Belege sorgfältig.

Sammeln Sie als Nächstes Beweise: Kopien des aktuellen und früherer Mietverträge, Zahlungsbelege, Schriftwechsel, Fotos zu Mängeln oder Arbeiten sowie Offerten oder Rechnungen für durchgeführte Investitionen.

  • Kopien von Mietvertrag und Übergabeprotokoll.
  • Zahlungsbelege und Kontoauszüge als Nachweis bezahlter Mieten.
  • Fotos und Dokumentation zu Mängeln oder erfolgten Reparaturen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen.

Achten Sie besonders auf Fristen: In vielen Kantonen haben Sie nur eine begrenzte Zeit, um Einsprache zu erheben oder eine Schlichtung zu verlangen. Fehlt Ihre Eingabe bei der Schlichtungsstelle, kann ein späteres Verfahren erschwert sein.[1]

Reagieren Sie innerhalb der Fristen, sonst verlieren Sie Rechte.

Reichen Sie dann Ihre Einsprache ein und beantragen Sie, falls vorgesehen, eine Einleitung des Schlichtungsverfahrens bei der kantonalen Schlichtungsbehörde. Im Termin bei der Schlichtungsstelle haben beide Seiten Gelegenheit, Beweise vorzulegen und einen Vergleich anzustreben. Kommt kein Vergleich zustande, kann der Fall vor Gericht weiterverhandelt werden.

FAQ

Kann ich gegen jede Mietzinserhöhung Einsprache erheben?
Ja, Mieter können Einsprache erheben, besonders wenn formelle Fehler vorliegen, die Begründung fehlt oder der Referenzzinssatz falsch angegeben ist.[1]
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen variieren kantonal; in der Regel sollten Sie innerhalb der im Schreiben genannten Frist oder innerhalb der für Einsprache vorgesehenen Zeit reagieren und gegebenenfalls sofort Schlichtung beantragen.[2]
Was macht die Schlichtungsstelle?
Die Schlichtungsstelle prüft die Angelegenheit, fördert eine Einigung und kann Kosten- oder rechtliche Hinweise geben; sie ist oft Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren.

Anleitung

  1. Prüfen Sie das Erhöhungsschreiben und vergleichen Sie den neuen Mietzins mit Ihrem Vertrag.
  2. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Mietvertrag, Belege, Fotos und Schriftwechsel.
  3. Beachten Sie Fristen und reichen Sie fristgerecht Einsprache ein oder beantragen Sie Schlichtung.
  4. Nehmen Sie am Schlichtungstermin teil; falls nötig, bereiten Sie sich auf eine Klage vor dem Gericht vor.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bundesrecht: Obligationenrecht (OR), Art. 253–274g
  2. [2] Bundesrecht: Zivilprozessordnung (ZPO), Schlichtung und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.