Mietzinsreduktion bei Maengeln fuer Mieter in Schweiz
Mietzins & Erhöhungen (Referenzzinssatz, amtliches Formular)
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veröffentlicht 11. September 2025
Was bedeutet Mietzinsreduktion?
Als Mieter in der Schweiz können Sie bei erheblichen Mängeln eine Mietzinsreduktion verlangen. Grundlage ist, dass der Gebrauch der Wohnung eingeschränkt ist oder Einrichtungen nicht wie vereinbart funktionieren.[1]
In den meisten Kantonen haben Mieter Anspruch auf eine angemessene Wohnqualität.
Welche Mängel berechtigen zur Reduktion?
- Heizung oder Warmwasser funktioniert nicht.
- Schimmelbefall in Wohnräumen, der gesundheitlich relevant ist.
- Defekte Sanitäranlagen oder Wasserschäden.
- Sicherheitsmängel wie defekte Fenster oder Türen.
Gute Dokumentation erhöht die Erfolgsaussichten bei Reklamationen.
Wie dokumentieren und melden Sie Mängel?
- Machen Sie Fotos und Videos mit Datum und Details.
- Schreiben Sie eine Mängelanzeige und senden Sie sie dem Vermieter nachweisbar.
- Notieren Sie Uhrzeit und Fristen, zum Beispiel die Melde- und Reaktionsfristen.
- Notieren Sie Namen von Zeugen oder Handwerkern, die den Mangel bestätigen.
Bewahren Sie alle Belege und die gesamte Kommunikation geordnet auf.
Was sind die nächsten Schritte?
- Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Behebung auf und setzen Sie eine angemessene Frist.
- Wenn keine Reaktion erfolgt, erinnern Sie und dokumentieren Sie die Fristabläufe.
- Berechnen Sie eine angemessene Mietzinsreduktion anteilig für die Dauer des Mangels.
- Bei Streit: Schlichtungsbehörde anrufen; erst danach ist der Weg vor Gericht möglich.
Häufige Fragen
- Wann kann ich den Mietzins kürzen?
- Wenn der Mangel die Gebrauchstauglichkeit mindert und der Vermieter nicht rechtzeitig behebt.
- Wie wird die Höhe der Reduktion bestimmt?
- Die Höhe richtet sich nach Umfang und Dauer der Beeinträchtigung; oft wird anteilig gerechnet.
- Muss ich zuerst die Schlichtungsbehörde kontaktieren?
- Ja, in der Regel ist vor gerichtlichen Schritten eine Schlichtung vorgesehen.
Anleitung
- Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Datum und Beschreibung.
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Behebung.
- Setzen Sie eine Frist und halten Sie Termine schriftlich fest.
- Reichen Sie bei anhaltendem Streit eine Schlichtung ein.
- Wenn nötig, bringen Sie die Sache danach vor Gericht.
Wichtige Erkenntnisse
- Frühzeitige und klare Kommunikation vermeidet Eskalationen.
- Dokumentation ist oft entscheidend für den Erfolg.