Mietzinsreduktion bei Renovation: Rechte in der Schweiz

Mietzins & Erhöhungen (Referenzzinssatz, amtliches Formular) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stehen Sie manchmal vor Baustellen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Wenn der Vermieter während einer Renovation Veränderungen vornimmt, stellt sich oft die Frage, ob Sie eine Mietzinsreduktion verlangen können. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, wann eine Reduktion gerechtfertigt ist, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben, wie Sie Schäden oder Einschränkungen dokumentieren und welche Fristen zu beachten sind. Sie erhalten konkrete Handlungsschritte, Hinweise zum Einreichen eines Gesuchs bei der Schlichtungsbehörde und praxisnahe Tipps, damit Sie Ihre Interessen sachlich und wirkungsvoll vertreten können. Der Fokus liegt auf Schweizer Recht und auf verständlichen, umsetzbaren Schritten.

Wann ist eine Mietzinsreduktion möglich?

Eine Mietzinsreduktion kann gerechtfertigt sein, wenn die Renovation den Gebrauch der Mietsache einschränkt, Räume unbewohnbar macht oder entscheidende Einrichtungen beeinträchtigt. Kleinere Unannehmlichkeiten reichen meist nicht; die Einschränkung muss erheblich sein oder die Nutzung nachhaltig mindern. Relevant sind Umfang, Dauer und Art der Arbeiten sowie ob der Vermieter Ersatzwohnungen oder Entschädigungen anbietet.

In vielen Fällen entscheidet die Schlichtungsbehörde, ob eine Reduktion angemessen ist.

Was sind Ihre Rechte und Pflichten?

Mieter müssen Einschränkungen dokumentieren, den Vermieter informieren und innerhalb angemessener Fristen reagieren. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in brauchbarem Zustand zu erhalten und massive Störungen zu minimieren. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Schweizer Obligationenrecht und der Rechtsprechung.[1]

  • Fordern Sie eine angemessene Mietzinsreduktion schriftlich vom Vermieter.
  • Dokumentieren Sie Einschränkungen mit Fotos, Datum und Beschreibung.
  • Bewahren Sie alle Mitteilungen, Belege und Angebote des Vermieters auf.
Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei der Schlichtungsbehörde.

Wie beantrage ich formell eine Reduktion?

Kontaktieren Sie zuerst den Vermieter schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Stellungnahme. Wenn keine Einigung möglich ist, können Sie bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten ein Begehren einreichen. Die Behörde prüft Umfang, Dauer der Beeinträchtigung und ob Ersatzmassnahmen angeboten wurden.

Beweismittel, die helfen

  • Fotos und Datumsangaben zu Störungen und Schäden.
  • Schriftverkehr mit Vermieter und Handwerkern.
  • Protokolle über Termine, Dauer und Lärmzeiten.
Senden Sie dem Vermieter eine Frist zur Stellungnahme und halten Sie Antworten schriftlich fest.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter die Miete während Renovation erhöhen?
Eine Mieterhöhung ist getrennt von einer Reduktion zu beurteilen. Bei wertvermehrenden Renovationen darf der Vermieter oft die Miete anpassen; Einschränkungen durch Bauarbeiten können dagegen eine Reduktion rechtfertigen.
Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren?
Die Dauer variiert je nach Kanton und Fallkomplexität, oft einige Wochen bis wenige Monate.
Gibt es Formulare für ein Reduktionsbegehren?
Viele Kantone stellen Vorlagen und Informationsblätter zur Verfügung; erkundigen Sie sich bei Ihrer Schlichtungsbehörde.

Anleitung

  1. Notieren Sie sofort Beginn und Umfang der Arbeiten und speichern Sie Beweise.
  2. Schreiben Sie eine formelle Beschwerde an den Vermieter mit klarer Fristsetzung.
  3. Wenn keine Einigung: Reichen Sie ein Gesuch bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
  4. Falls erforderlich: Nehmen Sie die gerichtliche Klärung nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens in Anspruch.
Reagieren Sie fristgerecht, sonst können Ansprüche verwirkt werden.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Nur erhebliche Nutzungseinschränkungen rechtfertigen oft eine Mietzinsreduktion.
  • Vollständige Dokumentation ist zentral für den Erfolg Ihres Antrags.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch - Schweizerisches Obligationenrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.