Nothilfe bei Mietrückstand in der Schweiz

Mietzinsbeiträge/Wohnbeiträge & Nothilfe 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Viele Mieter in der Schweiz geraten kurzfristig wegen Arbeitsausfall, Krankheit oder anderen Notlagen in Mietrückstand. Dieser Artikel erklärt klar und praxisnah, welche Nothilfe‑Möglichkeiten es gibt, wie Sie schnell Schutz vor Kündigung bekommen und welche Schritte bei der kantonalen Schlichtungsbehörde nötig sind. Sie erhalten Hinweise zu Zahlungsvereinbarungen mit dem Vermieter, zu staatlichen Wohnbeiträgen und zur sicheren Dokumentation Ihrer Zahlungen und Korrespondenz. Das Ziel ist, dass Sie als Mieter in der Schweiz Ihre Rechte kennen, rechtzeitig reagieren und pragmatische Lösungen finden, ohne unnötig Zeit oder Geld zu verlieren. Wir zeigen auch, wie und wann Sie kantonale Nothilfe oder Mietzinsbeiträge beantragen können und welche Unterlagen typischerweise erforderlich sind. Am Ende finden Sie eine praktische Anleitung für die Schritte zur schnellen Klärung und Links zu offiziellen Stellen.

Was ist Nothilfe bei Mietrückstand?

Nothilfe bei Mietrückstand ist eine kurzfristige Unterstützung, um eine rasche Wohnsicherung zu ermöglichen. Rechtlich basieren Mietverhältnisse auf dem Obligationenrecht (OR) und Verfahrenswege können eine Schlichtung vorsehen [1][2]. Nothilfe kann kantonal organisiert sein und sich von dauerhaften Wohnbeiträgen unterscheiden; sie ist oft zweckgebunden und zeitlich begrenzt.

In den meisten Kantonen müssen Streitigkeiten vor einer Klage zuerst bei einer Schlichtungsbehörde verhandelt werden.

Schnelle Schritte bei drohendem Mietverlust

  • Kontaktieren Sie den Vermieter sofort und schlagen Sie eine Zahlungsfrist vor.
  • Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf kantonale Wohnbeiträge oder Nothilfe haben und beantragen Sie rasch die nötigen Mittel (payment).
  • Erfassen Sie alle Mahnungen, Quittungen und den Schriftverkehr als Beweismaterial.
  • Beachten Sie Fristen für Zahlung oder Einsprache und planen Sie Termine bei der Schlichtungsstelle.
Dokumentieren Sie jede Zahlung und jede Abmachung schriftlich.

Was tun bei einer Kündigung wegen Mietrückstand?

Wenn Ihnen eine Kündigung zugestellt wird, prüfen Sie die Frist für eine mögliche Wiederherstellung oder Einsprache. In vielen Fällen lassen sich Kündigungen durch eine sofortige Zahlung oder durch eine schriftliche Zahlungsvereinbarung abwenden. Sollte eine Schlichtung angeordnet werden, bereiten Sie Kopien aller relevanten Belege vor und schildern die Situation klar und sachlich.

Antworten Sie schriftlich und innerhalb der Frist, um Ihre Rechte zu wahren.

Vorbereitung für Schlichtung und Beweismittel

Für die Schlichtung sammeln Sie: Mietvertrag, Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Mahnschreiben und jede Kommunikation mit dem Vermieter. Ordnen Sie die Unterlagen chronologisch und machen Sie Kopien für die Schlichtungsstelle. Eine klare Dokumentation erhöht die Chancen auf eine gütliche Einigung.

Häufige Fragen

Wann kann ich Nothilfe beantragen?
Sie können Nothilfe beantragen, sobald ein akuter Zahlungsengpass besteht und Sie nachweisen können, dass kurzfristige Hilfe Ihre Wohnsituation sichert.
Stoppt Nothilfe automatisch eine Kündigung?
Nicht automatisch; Nothilfe kann aber eine schnelle Zahlung ermöglichen, die eine Kündigung verhindert, wenn Fristen eingehalten werden.
Muss ich zur Schlichtung erscheinen?
Ja, in der Regel ist das Erscheinen bei der kantonalen Schlichtungsstelle nötig, da dies oft eine Voraussetzung für weitere gerichtliche Schritte ist.

Anleitung

  1. Kontaktieren Sie sofort Ihren Vermieter und erklären Sie die Notlage.
  2. Informieren Sie die kantonale Sozialstelle oder das Amt für Wohnbeiträge über Ihren Fall.
  3. Bereiten Sie Belege vor: Mietvertrag, Lohnabrechnungen und Kontoauszüge.
  4. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Schlichtungsbehörde und reichen Sie die Unterlagen ein.
  5. Wenn möglich, schließen Sie eine schriftliche Zahlungsvereinbarung mit dem Vermieter.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g — fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 197 ff. — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.