Angemessene Anpassungen für Mieter in der Schweiz
Was bedeutet "angemessene Anpassung"?
Eine angemessene Anpassung ist jede Veränderung an der Wohnung oder am Gebäude, die einer Person mit einer Behinderung das selbstständige Wohnen erleichtert. Gesetze wie das Obligationenrecht regeln die Rechte von Mietern in diesem Bereich[1].
Wann haben Mieter Anspruch auf Anpassungen?
Ein Anspruch besteht, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und die Anpassung verhältnismässig ist. Entscheidend sind die Umsetzbarkeit, die Kosten im Verhältnis zur Bedeutung für die betroffene Person und die Zumutbarkeit für den Vermieter.
Welche Unterlagen helfen dem Antrag?
- Ärztliche Bescheinigung oder Gutachten, das die Notwendigkeit beschreibt.
- Fotos der betroffenen Räume zur Dokumentation.
- Konkreter Vorschlag zur Anpassung (Maße, Lage, Ausbauvorschlag).
- Kostenvoranschlag von Handwerkern, wenn verfügbar.
- Kontaktinformationen und gewünschter Zeitraum für die Umsetzung.
Wie stellen Sie einen Antrag beim Vermieter?
Schreiben Sie ein kurzes, sachliches Schreiben mit Ihrer Bitte um Anpassung, begründen Sie die medizinische Notwendigkeit und legen Sie Kopien der Belege bei. Fordern Sie eine schriftliche Antwort und setzen Sie eine angemessene Frist.
- Formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich und fügen Sie ärztliche Nachweise bei.
- Leiten Sie Fotos und Kostenvoranschläge weiter.
- Nennen Sie eine Frist zur Stellungnahme, z. B. 30 Tage.
- Dokumentieren Sie alle Gespräche und Antworten schriftlich.
Was tun, wenn der Vermieter ablehnt?
Bei Ablehnung prüfen Sie die Gründe und versuchen zunächst eine einvernehmliche Lösung. Lehnt der Vermieter weiterhin ab, können Schlichtungsstellen helfen oder formelle Schritte geprüft werden.
- Erstkontakt zur Schlichtungsstelle Ihres Kantons suchen.
- Bei Bedarf Klärung durch eine gerichtliche Instanz erwägen.
Häufige Fragen
- Wer bezahlt die Anpassungen?
- In vielen Fällen trägt der Vermieter die Kosten ganz oder teilweise, besonders wenn die Anpassung die Bewohnbarkeit verbessert; individuelle Vereinbarungen sind möglich.
- Muss der Vermieter jeder Anpassung zustimmen?
- Der Vermieter muss angemessene Anpassungen prüfen und darf unzumutbare Forderungen ablehnen, etwa wenn die Kosten völlig unverhältnismässig sind.
- Kann ich die Anpassung ohne Erlaubnis vornehmen?
- Grundsätzlich benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters; eigenmächtige bauliche Veränderungen können rechtliche Folgen haben.
Anleitung
- Schreiben Sie ein formloses, datiertes Gesuch an den Vermieter mit Begründung.
- Fügen Sie ärztliche Atteste, Fotos und Kostenvoranschläge bei.
- Setzen Sie eine klare Frist für die Antwort und dokumentieren Sie den Versand.
- Wenden Sie sich bei Konflikten an die kantonale Schlichtungsbehörde.
Wichtigste Punkte
- Mieter haben Anspruch auf angemessene Anpassungen bei Bedarf.
- Sorgfältige Dokumentation erhöht die Erfolgschancen.
- Schlichtungsstellen bieten eine kostengünstige Lösung vor Gericht.