Angemessene Anpassungen: Mieterrechte in der Schweiz
Wenn Sie als Mieter oder Mieterin in der Schweiz bauliche Anpassungen in Ihrer Wohnung benötigen, hilft dieser Leitfaden. Er erklärt verständlich, welche angemessenen Anpassungen möglich sind, wie Sie den Antrag vorbereiten, welche Nachweise sinnvoll sind und welche Rechte sowie Pflichten Mieter und Vermieter haben. Sie erhalten konkrete Formulierungsvorschläge für das Schreiben an die Verwaltung oder den Vermieter, Hinweise zur Finanzierung und zu Fristen sowie Tipps zur Dokumentation von Bedarf und Angeboten. Ziel ist, Sie sicher durch den Prozess zu führen, Konflikte zu vermeiden und eine praktische Lösung für Ihre Wohnsituation zu erreichen. Bei Streitfällen erfahren Sie, wie die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten sowie kantonale Beratungsstellen unterstützen können.[2]
Was sind angemessene Anpassungen?
Angemessene Anpassungen sind bauliche oder organisatorische Änderungen, die nötig sind, damit Menschen mit einer Behinderung die Wohnung gleichberechtigt nutzen können. Beispiele sind handliche Türgriffe, Rampen, breitere Türen, Haltegriffe im Bad oder veränderte Küchenarbeitsflächen. Eine Anpassung gilt als "angemessen", wenn sie den Aufenthalt in der Wohnung ermöglicht, nicht unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht oder die Substanz der Immobilie gefährdet.
Wer trägt Kosten und wer entscheidet?
Grundsätzlich gilt: Viele Anpassungen müssen zwischen Mieterinnen/Mietern und Vermieterinnen/Vermietern verhandelt werden. Manche Maßnahmen kann der Vermieter verlangen zurückzubauen, andere bleiben bestehen. Lesen Sie den Mietvertrag genau und dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich.
- Schriftlicher Antrag an den Vermieter mit Beschreibung der Anpassung und Gründen.
- Belege beifügen: ärztliche Bestätigung, Kostenvoranschläge und Fotos.
- Klärung der Kostenübernahme oder möglicher Beiträge durch Versicherungen oder öffentliche Stellen.
- Fristen beachten: Fordern Sie, falls nötig, eine schriftliche Antwort binnen angemessener Frist.
Praktische Schritte: Antrag und Kommunikation
- Formulieren Sie einen klaren, sachlichen Antrag mit gewünschter Massnahme und Begründung.
- Fügen Sie medizinische Atteste und Kostenvoranschläge als Nachweis bei.
- Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Vermieter und dokumentieren Sie das Ergebnis schriftlich.
- Prüfen Sie Fördermöglichkeiten oder Versicherungen, die Kosten decken könnten.
- Setzen Sie Fristen für Antworten und planen Sie, wie lange die Umsetzung dauern darf.
Was tun bei Konflikten?
Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten helfen. In vielen Kantonen ist vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Dort wird geprüft, ob eine Anpassung angemessen ist und ob Kosten verteilt werden sollen.[1]
FAQ
- Wer darf eine Anpassung verlangen?
- Jede Mieterin und jeder Mieter, der eine dauerhafte Einschränkung hat und eine Anpassung benötigt, kann einen Antrag stellen.
- Kann der Vermieter die Anpassung verweigern?
- Ja, wenn die Anpassung unverhältnismässig ist oder die Substanz der Immobilie gefährdet; oft sind aber Kompromisse möglich.
- Wer bezahlt die Reparatur beim Auszug?
- Das hängt von der Vereinbarung ab: Wird vereinbart, dass Rückbauten nötig sind, übernimmt meist die Mieterin/der Mieter die Kosten.
Anleitung
- Schreiben Sie einen formellen Antrag an den Vermieter mit konkreten Vorschlägen.
- Sammeln Sie Nachweise (Arzt, Kostenvoranschläge, Fotos).
- Führen Sie ein klärendes Gespräch und halten Sie Absprachen schriftlich fest.
- Wenden Sie sich bei Bedarf an die Schlichtungsbehörde, bevor Sie eine Klage einreichen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Code des Obligations (OR) - fedlex.admin.ch
- Zivilprozessordnung (ZPO) - fedlex.admin.ch
- Schlichtungsbehörde Kanton Zürich - zh.ch