Diskriminierung bei Wohnungswahl melden – Mieter Schweiz
Als Mieter in der Schweiz kann Diskriminierung bei der Wohnungssuche belastend und verwirrend sein. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Schritte Sie unternehmen können, wenn Sie wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, Familienstand, Behinderung oder anderer Merkmale benachteiligt werden. Sie lesen, wie Sie Beweise sammeln, welche Fristen gelten, wann die kantonale Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden sollte und wie ein Verfahren ablaufen kann. Die Informationen helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und sicherer zu handeln, ohne juristische Fachbegriffe vorauszusetzen. Falls nötig, zeigen wir auch, welche offiziellen Stellen Sie kontaktieren und welche Unterlagen Sie bereithalten sollten, damit Ihre Meldung möglichst wirkungsvoll ist.
Was tun, wenn Sie Diskriminierung vermuten?
Wenn Sie den Eindruck haben, bei einer Wohnungsbewerbung benachteiligt worden zu sein, sammeln Sie zunächst alle relevanten Unterlagen und Notizen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Namen von Ansprechpersonen und den genauen Wortlaut, soweit möglich. Fotos von Inseraten, E-Mails oder SMS können wichtig sein. Heben Sie zudem Zeugenangaben oder Gesprächsprotokolle auf. Rechtliche Grundlagen für Mietverhältnisse und Pflichten finden sich im Obligationenrecht; bei Streitigkeiten ist meist eine Schlichtung vorgeschaltet.[1]
- Beweise sichern: Sammeln Sie Inserate, Nachrichten, Fotos und Mitteilungen als Belege.
- Fristen beachten: Reagieren Sie schnell, weil Fristen für Schlichtung und Rekurse gelten können.
- Schlichtungsbehörde kontaktieren: Fragen Sie die kantonale Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten nach dem weiteren Vorgehen.
- Formulare einreichen: Reichen Sie bei Bedarf die verlangten Unterlagen fristgerecht ein.
- Gerichtliche Schritte: Nur wenn die Schlichtung nicht weiterhilft, folgt der Gang vor Gericht.
Die Schlichtung ist in vielen Kantonen vorgeschrieben, bevor ein gerichtliches Verfahren gestartet werden kann. Melden Sie den Fall der zuständigen Schlichtungsbehörde Ihres Kantons und schildern Sie konkret, worin die Benachteiligung bestand. Helfen können dabei Aussagen von Zeugen und klar datierte Schriftstücke. Bei Unsicherheit über das richtige Vorgehen bietet die Schlichtungsstelle erste Orientierung.[2]
Häufige Fragen
- Wer kann Diskriminierung melden?
- Jede Person, die bei der Wohnungssuche oder im Mietverhältnis benachteiligt wurde, etwa Bewerberinnen und Bewerber oder bestehende Mieterinnen und Mieter.
- Welche Beweise sind besonders wichtig?
- Inserate, E-Mails, SMS, Zeugenaussagen, Gesprächsprotokolle und Fotos sind häufig entscheidend.
- An welche Stelle wende ich mich zuerst?
- Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; sie kann bei der Klärung helfen und ist oft Voraussetzung für weitere Schritte.
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Legen Sie alle Nachrichten, Inserate und Fotos geordnet ab.
- Notieren Sie Termine: Halten Sie Fristen und Daten schriftlich fest.
- Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde: Erfragen Sie das weitere Verfahren und die nötigen Formulare.
- Reichen Sie die Unterlagen ein: Senden Sie alle relevanten Belege fristgerecht ein.
- Wenn nötig: Rechtliche Schritte prüfen lassen und gegebenenfalls Klage erwägen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetzestexte auf fedlex.admin.ch
- Informationen zur Schlichtung und Gerichtsverfahren auf fedlex.admin.ch
