Fehler von Mietern in der Schweiz erkennen

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz begegnen Sie oft Fragen zu Unterhalt, kleinen Reparaturen und Wohn-oder Betreuungsformen. Dieser Artikel erklärt häufige Fehler, die Mieter und Vermieter beim Umgang mit Reparaturen, Nebenkosten, Haustieren oder betreuten Wohnformen machen. Sie erhalten klare Hinweise, welche Pflichten Sie als Mieter haben, welche Kosten typischerweise der Vermieter trägt und wie Sie Ansprüche dokumentieren. Ziel ist, Ihnen praxisnahe, verständliche Schritte zu geben, damit Konflikte vermieden oder gelöst werden können. Die Sprache bleibt schlicht, damit Sie Ihre Rechte im Mietrecht besser verstehen und bei Bedarf die richtige Beschwerde oder Schlichtung in Ihrer Wohngemeinde anstreben können. Lesen Sie weiter für konkrete Handlungsschritte und Formulierungsvorlagen.

Typische Fehler

Bei Wohn- und Betreuungsformen treten wiederkehrende Missverständnisse auf. Häufig führen Ungenauigkeiten in Kommunikation, fehlende Dokumentation oder falsche Annahmen über Kostenverteilung zu Konflikten.

  • Reparaturen ohne Abklärung selbst bezahlen, statt Vermieter zu informieren.
  • Zahlung von Kosten übernehmen, die vertraglich beim Vermieter liegen.
  • Fristen für Mängelmeldungen oder Reaktionen verpassen.
  • Schäden unzureichend dokumentieren und keine Fotos oder Belege sammeln.
  • Schlichtungsverfahren nicht rechtzeitig anstreben oder Fristen übersehen.
Halten Sie Mängel schriftlich fest und machen Sie Fotos am Tag des Auftretens.

Bei Fragen zu gesetzlicher Grundlage und Zuständigkeit verweist das Obligationenrecht auf Pflichten und Fristen [1]. Viele Kantone verlangen eine Schlichtung bei Mietstreitigkeiten vor einem Gerichtsverfahren [2]. Formulare für Schlichtungsanträge und Hinweise finden Sie bei den kantonalen Stellen [3].

Reagieren Sie auf schriftliche Vermieter-Mitteilungen innerhalb der angegebenen Frist.

Praktische Tipps: Immer schriftlich melden, Frist setzen, Belege sammeln und zuerst die Schlichtungsstelle kontaktieren. Wenn möglich, kommunizieren Sie Änderungen (z.B. Betreuungsbedarf) frühzeitig mit dem Vermieter und mit Belegen.

Häufige Fragen

Wer zahlt kleine Reparaturen?
Kleine Reparaturen bezahlt in der Regel der Mieter bis zur vertraglich vereinbarten Grenze, sofern nichts anderes schriftlich geregelt ist.
Wie melde ich einen Mangel korrekt?
Melden Sie den Mangel umgehend schriftlich, beschreiben Sie den Schaden, fügen Sie Fotos bei und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
Wann muss ich die Schlichtungsbehörde einschalten?
Wenn eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist, sollten Sie die kantonale Schlichtungsstelle einschalten; in vielen Kantonen ist das Verfahren Voraussetzung für gerichtliche Schritte.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Mangel: Datum, Beschreibung und Fotos sammeln.
  2. Schicken Sie dem Vermieter eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung.
  3. Warten Sie die gesetzte Frist ab und notieren Sie alle Antworten und Termine.
  4. Schalten Sie bei Bedarf die kantonale Schlichtungsbehörde ein und reichen Sie alle Belege ein.
  5. Gelingt keine Einigung, prüfen Sie zusammen mit der Schlichtungsentscheide die nächsten gerichtlichen Schritte.

Hilfe und Support


  1. [1] fedlex.admin.ch - Obligationenrecht (OR) und Bundesrecht
  2. [2] Kanton Zürich - Informationen zur Schlichtung und Mietrecht
  3. [3] Kanton Bern - Hinweise zu Mietstreitigkeiten und Formularen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.