Haustiere in Mietwohnungen: Rechte für Mieter Schweiz

Hausordnung, Ruhezeiten, Nachbarn & Haustiere 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stellen Haustiere oft Fragen zur Hausordnung, zu Ruhezeiten und zu den Unterlagen, die Vermieter verlangen dürfen. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Unterlagen Sie bereithalten sollten, wie Sie eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter beantragen und welche Grenzen das Obligationenrecht setzt[1]. Ich beschreibe praktische Schritte für Gespräche mit Nachbarinnen und Nachbarn, mögliche Kompromisse (Leinenpflicht, Kaution, Grössenbeschränkung) und wie Sie auf eine ablehnende Antwort reagieren können. So behalten Sie Ihre Rechte als Mieterinnen und Mieter und vermeiden unnötige Konflikte. Ich nenne auch, welche Beweise und Formulare hilfreich sind und wie das Schlichtungsverfahren in Konfliktfällen funktioniert[2], damit Sie vorbereitet sind.

Was Vermieter in der Schweiz verlangen dürfen

Vermieter können in der Regel Regeln zur Hausordnung und Ruhezeiten festlegen. Bei Haustieren sind sie berechtigt, sachliche Einschränkungen zu verlangen, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen (z. B. Platzmangel, wiederholte Störungen oder Gefährdung anderer Mieter). Eine generelle, pauschale Haustierverbotsklausel ist nicht immer zwingend durchsetzbar; konkrete Umstände entscheiden.

In den meisten Fällen entscheidet der konkrete Einzelfall über die Zulässigkeit eines Haustierverbots.

Übersicht: Nützliche Unterlagen für Haustier-Anfragen

  • Impfnachweis, Tierausweis oder Identifikationsnummer (evidence)
  • Kurzes Foto des Tieres und Beschreibung von Grösse und Verhalten (evidence)
  • Falls angeboten: Vorschlag für Haftpflichtversicherung oder zusätzliche Kaution (rent)
  • Formular oder kurze schriftliche Anfrage mit Zweck, Dauer und Kontaktangaben (file)

Halten Sie Unterlagen geordnet und beilegen Sie bei der Anfrage klare Informationen zur Haltung. Das schafft Vertrauen und erhöht die Chancen auf Zustimmung.

Bewahren Sie Kopien aller gesendeten Nachrichten und Antworten auf.

Wie Sie das Gespräch mit dem Vermieter führen

Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und sachlich. Nennen Sie Art und Grösse des Tieres, legen Sie Impfnachweise bei und schlagen Sie vernünftige Regeln vor (z. B. Leinenpflicht im Haus, Rücksicht auf Ruhezeiten, regelmässige Reinigung). Bieten Sie klare Lösungen an, falls Nachbarn Bedenken äussern.

Wenn der Vermieter ablehnt oder strenge Regeln setzt

Prüfen Sie die Begründung schriftlich. Fordern Sie bei unklaren oder willkürlichen Verboten eine schriftliche Erklärung an. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, können Sie die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten kontaktieren und das weitere Vorgehen prüfen.

Reagieren Sie zeitnah auf eine Ablehnung, um Fristen nicht zu versäumen.

Häufige Fragen

Darf ich als Mieter ein Haustier halten?
Das hängt vom Einzelfall ab: Vertragliche Klauseln, Hausordnung und berechtigte Interessen der anderen Mieter sind zu berücksichtigen; oft ist ein sachlicher Abwägungsprozess nötig.
Welche Unterlagen kann der Vermieter verlangen?
Er kann Impfnachweise, Informationen zur Grösse und dem Verhalten des Tieres oder einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen, soweit dies verhältnismässig ist.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Haltung verbietet?
Bitten Sie um eine schriftliche Begründung, suchen Sie das Gespräch und, falls nötig, wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons.

Anleitung

  1. Bereiten Sie eine schriftliche Anfrage vor: Foto, Impfnachweis und kurze Beschreibung (file).
  2. Senden Sie die Anfrage per E-Mail oder Einschreiben und notieren Sie Datum und Kontakt (contact).
  3. Schlagen Sie konkrete Regeln vor (Leinenpflicht, kein Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen) und bieten Sie Lösungen an (evidence).
  4. Vereinbaren Sie, falls sinnvoll, einen Termin für ein persönliches Gespräch oder eine Hausbesichtigung (calendar event).
  5. Halten Sie Antworten schriftlich fest; bei Ablehnung fragen Sie nach der schriftlichen Begründung (file).
  6. Wenn keine Einigung möglich ist, leiten Sie das Schlichtungsverfahren ein oder suchen Sie rechtliche Beratung (court).

Wichtige Punkte in Kürze

  • Dokumentation erhöht die Chance auf Zustimmung.
  • Sachliche Vorschläge und Kompromisse sind oft erfolgreich.
  • Rechtliche Schritte sollten die letzte Option sein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.