Kaution & Endreinigung: Mieterrechte in Schweiz
Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, wie Kaution und Endreinigung bei Auszug abgerechnet werden. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache, welche Rechte Mieter haben, welche Fristen gelten, wie man Forderungen des Vermieters prüft und welche Beweismittel (Fotos, Übergabeprotokoll, Rechnungen) sinnvoll sind. Sie erfahren außerdem, wann Abzüge für Reinigung gerechtfertigt sind, wie eine Mietkautionskonto funktioniert und welche Schritte bei Streit empfehlenswert sind — inklusive Kontakt zur Schlichtungsbehörde.
Was regelt Kaution und Endreinigung?
Die rechtlichen Grundlagen zur Kaution und zu möglichen Abzügen finden sich im Obligationenrecht; konkrete Auslegung und Fristen können kantonal variieren.[1]
- Kaution (deposit): Höhe, Verzinsung und Rückzahlungsmodalitäten prüfen.
- Fristen (days): Der Vermieter muss Abzüge innerhalb angemessener Frist geltend machen.
- Beweise (evidence): Fotos, Übergabeprotokoll und Rechnungen sichern.
- Streit (court): Bei Meinungsverschiedenheiten ist oft die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig.
Endreinigung: Was ist angemessen?
Bei der Endreinigung gilt: Normale Gebrauchsspuren gehören in der Regel nicht zu den abzuziehenden Kosten. Nur wenn die Verschmutzung über das normale Mass hinausgeht, können Kosten geltend gemacht werden; diese müssen belegt werden.
- Normale Abnutzung (repair): Kleine Gebrauchsspuren sind meist nicht abzuziehen.
- Fachgerechte Reinigung (deposit): Kosten nur, wenn Reinigung über normale Nutzung hinausgeht.
- Belege (evidence): Rechnungen professioneller Reinigungen aufbewahren.
Kautionskonto und Rückzahlung
Eine Kaution wird oft auf einem separaten Mietkautionskonto hinterlegt; nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaution abzüglich begründeter Abzüge zurückzuzahlen. Kommt es zum Streit, ist in der Regel vor einer Klage die Schlichtungsbehörde zuständig.[2]
FAQ
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
- Der Vermieter muss die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzahlen, abzüglich begründeter Abzüge; konkrete Fristen können kantonal variieren.
- Wer zahlt die Endreinigung?
- In der Regel bezahlt der Mieter die Reinigung, wenn die Wohnung über normale Abnutzung hinaus verschmutzt ist; für normale Gebrauchsspuren besteht keine Pflicht.
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter Abzüge macht?
- Fordern Sie eine detaillierte Rechnung und Belege, sichern Sie Beweise und wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons oder prüfen Sie rechtliche Schritte.
Anleitung
- Machen Sie vor dem Auszug Fotos (evidence) vom gesamten Wohnraum.
- Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll (file) und lassen Sie es vom Vermieter unterschreiben.
- Behalten Sie Fristen (days) im Blick und reagieren Sie rechtzeitig auf Schreiben.
- Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde (contact), wenn keine Einigung möglich ist.
- Prüfen Sie im letzten Schritt die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung (court), falls nötig.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Swiss Code of Obligations (Obligationenrecht, OR)
- [2] Swiss Civil Procedure Code (ZPO) - Schlichtungspflicht