Kleine Reparaturen: Wer zahlt als Mieter in der Schweiz
Was gilt grundsätzlich?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Kleinere Unterhaltsarbeiten können laut Mietrecht in der Praxis dem Mieter zugewiesen werden, sofern dies nicht missbräuchlich ist und im Mietvertrag klar geregelt wird. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im schweizerischen Obligationenrecht und in der kantonalen Schlichtungspraxis.[1]
Was zählt als "kleine Reparatur"?
Es gibt keine einheitliche, bundesweit festgelegte Definition für "kleine Reparaturen"; oft gelten in der Praxis Betragsgrenzen pro Reparatur oder Höchstbeträge pro Jahr, die in Mieterkreisen oder kantonalen Empfehlungen genannt werden. Entscheidend ist, ob die Reparatur dem üblichen Unterhalt entspricht oder eine grössere Sanierung darstellt.
Praktische Schritte für Mieter
So gehen Sie vor, wenn etwas defekt ist:
- Notieren Sie Schaden, Datum und mögliche Ursachen sofort.
- Fotografieren oder filmen Sie den Schaden als Beweis.
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Frist zur Behebung.
- Bewahren Sie Rechnungen, Offerten und alle Nachrichten auf.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Bleibt eine Reaktion des Vermieters aus, können Sie in den meisten Kantonen eine Meldung bei der Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten einreichen. Vor Gerichtsverfahren ist in der Regel eine Schlichtung obligatorisch.[2]
Wer zahlt konkret?
Ob der Mieter zahlen muss, hängt von mehreren Faktoren ab: Vertragsklauseln, Ursache des Schadens, Umfang und Höhe der Kosten sowie kantonale Praxis. Allgemein gilt:
- Der Vermieter trägt Kosten für normale Abnutzung und grössere Reparaturen.
- Der Mieter kann für kleine Reparaturen haftbar sein, wenn dies vertraglich vereinbart und angemessen ist.
- Bei unsachgemässer Verwendung oder grober Fahrlässigkeit kann der Mieter zur Zahlung verpflichtet sein.
Rechte bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen
Fordern Sie Kostenvoranschläge an und verlangen Sie eine schriftliche Erklärung des Vermieters, falls er Kosten zu Lasten des Mieters geltend macht. Widerlegen oder klären Sie unklare Posten frühzeitig.
Häufige Streitpunkte
- Unklare Vertragsklauseln zu "kleinen Reparaturen".
- Unterschied zwischen Gebrauchsspur und Schaden.
- Unstimmigkeiten bei Kostenhöhe oder Notwendigkeit der Arbeit.
Häufige Fragen
- Kann der Vermieter generell alle kleinen Reparaturen auf mich abwälzen?
- Nein. Eine pauschale Abwälzung ist nur möglich, wenn die Klausel klar, fair und im Vertrag vereinbart ist; sie darf nicht zu einer unangemessenen Belastung führen.
- Was mache ich, wenn der Vermieter die Reparatur verzögert?
- Schicken Sie eine schriftliche Mängelanzeige, setzen Sie eine angemessene Frist und suchen Sie bei Bedarf die Schlichtungsbehörde auf.[2]
- Kann ich die Reparatur selbst veranlassen und Kosten zurückfordern?
- Nur in dringenden Fällen oder wenn der Vermieter trotz Frist nicht handelt; bewahren Sie alle Belege und informieren Sie den Vermieter vor oder sofort nach der Arbeit.
Anleitung
- Dokumentieren Sie Schaden mit Datum und Fotos.
- Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit Fristsetzung.
- Holen Sie bei Bedarf Kostenvoranschläge ein und speichern Sie alle Belege.
- Reagiert der Vermieter nicht: Reichen Sie eine Schlichtungsanfrage bei der zuständigen kantonalen Behörde ein.[2]
- Wenn Schlichtung scheitert, können Sie den Rechtsweg prüfen lassen (gerichtliche Schritte).
