Kleine Reparaturen: Wer zahlt? Mieterrechte Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Viele Mieter in der Schweiz fragen sich, wer für kleinere Unterhaltsarbeiten und Reparaturen in der Wohnung aufkommen muss. Diese Praxisinfo erklärt einfach und klar, welche Pflichten Vermieter und Mieter typischerweise haben, welche Kosten Mieter erwarten können und wie man kleineren Schaden korrekt meldet. Sie finden Schritte zum Dokumentieren von Mängeln, Hinweise zur Kommunikation mit dem Vermieter und was zu tun ist, wenn die Parteien sich nicht einig werden. Ich nenne relevante gesetzliche Grundlagen und praktische Tipps, damit Sie Ihre Rechte als Mieter verstehen und unnötige Kosten vermeiden. Am Ende finden Sie eine kurze FAQ, eine Anleitung zum Vorgehen und offizielle Anlaufstellen in der Schweiz.

Wer zahlt kleine Reparaturen?

Grundsätzlich gilt: Für normale Abnutzung und grössere Mängel ist in der Regel der Vermieter verantwortlich; für sehr kleine, vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen können Mieter belastet werden. Die gesetzliche Ausgangslage und Auslegung finden Sie in den Bestimmungen zum Mietvertrag[1]. Wo eine schriftliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter existiert, bestimmt diese oft, bis zu welchem Betrag der Mieter für Kleinstreparaturen aufkommen muss.

In den meisten Mietverhältnissen wird die Grenze für Kleinreparaturen vertraglich geregelt.

Typische Beispiele

  • Defekte Glühbirne oder Sicherungskasten tauschen
  • Dichtungen an Wasserhähnen ersetzen
  • Kleinere Kosten für Material (bei vereinbarter Kostenbeteiligung)

Wichtig ist, zwischen normaler Abnutzung und Schaden durch unsachgemässen Gebrauch zu unterscheiden. Dokumentieren Sie jede Mängelmeldung schriftlich und ergänzen Sie Fotos als Nachweis.

Bewahren Sie alle Reparaturquittungen und Fotos systematisch auf.

Rechte und Pflichten: Vermieter vs. Mieter

Vermieter müssen die Wohnsache in stand halten und grössere Reparaturen durchführen. Mieter sind verpflichtet, kleinere Unterhaltsarbeiten zu übernehmen, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder üblich und wirtschaftlich zumutbar ist. Stimmen Sie mit dem Vermieter ein Vorgehen ab, bevor Sie Reparaturen in Auftrag geben; sonst riskieren Sie, die Kosten nicht ersetzt zu bekommen.

Führen Sie keine grösseren Arbeiten ohne Zustimmung des Vermieters aus, sonst verlieren Sie möglicherweise Ersatzansprüche.

Praktische Hinweise zur Kostenaufteilung

  • Lesen Sie Ihren Mietvertrag auf Klauseln zu Kleinreparaturen
  • Dokumentieren Sie Mängel mit Datum und Fotos
  • Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Kostenzusage an

FAQ

Muss ich als Mieter kleine Reparaturen bezahlen?
Wenn Ihr Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthält, gilt diese; sonst trägt meist der Vermieter die Kosten. Prüfen Sie die genaue Vertragsformulierung.
Wie hoch darf eine Kleinreparatur sein?
Höchstbeträge für Kleinreparaturen werden oft im Mietvertrag festgelegt; es gibt keine einheitliche bundesweite Summe.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Dokumentieren Sie die Meldung schriftlich und wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten, bevor Sie weiter rechtliche Schritte erwägen[2].

Anleitung

  1. Beschreiben Sie den Mangel schriftlich mit Datum und Fotos.
  2. Schicken Sie die Meldung an den Vermieter und fordern Sie eine schriftliche Antwort.
  3. Warten Sie auf Zustimmung des Vermieters für Arbeiten oder eine Angebotseinholung.
  4. Erstattungen nur nach schriftlicher Vereinbarung oder rechtlicher Klärung einfordern.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) – Artikel 253–274g, Fedlex
  2. [2] Informationen zu Mietrecht und Schlichtung, ch.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.