Kurzzeitmiete Schweiz: Kaution und Mietunterlagen

Kaution & Mietkautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stehen Sie bei Kurzzeitmieten oft vor schnellen Entscheidungen: Vermieter verlangen Informationen und häufig eine Kaution. Dieser Text erklärt verständlich, welche Unterlagen Sie bereithalten sollten – vom Identitätsnachweis über Lohnabrechnungen bis zu Referenzen und dem Mietvertrag – wie ein Kautionskonto funktioniert und welche Fristen gelten. Sie erhalten praktische Hinweise, wie Sie Belege sammeln, eine ordentliche Übergabeprotokoll erstellen und bei Streit die Schlichtungsbehörde kontaktieren. Wir erklären typische Forderungen des Vermieters, wie gesetzliche Grundlagen im Obligationenrecht [1] und praktische Tipps für die Übergabe. Außerdem erfahren Sie, welche Beträge als Kaution üblich sind, wie sie auf einem Mietkautionskonto sicher verwahrt werden und welche Nachweise Sie bei der Rückgabe verlangen sollten. Am Ende wissen Sie, welche Fristen für Einsprüche gelten und wie Sie Fristen berechnen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Bereiten Sie diese Unterlagen vor, damit die Abwicklung schnell und transparent läuft:

  • Personalausweis oder Pass
  • Aktuelle Lohnabrechnungen oder Einkommensnachweise
  • Mieterselbstauskunft oder Referenzen von früheren Vermietern
  • Unterschriebener Mietvertrag und Übergabeprotokoll
  • Nachweis über geleistete Kaution, Kontoauszug oder Zahlungsbeleg
Belege und Fotos erleichtern spätere Reklamationen.

Kaution und Kautionskonto

In der Schweiz wird die Mietkaution oft als Sicherheit verlangt; üblich sind bis zu drei Monatsmieten. Die Kaution sollte auf einem separaten Mietkautionskonto angelegt werden, damit sie im Streitfall geschützt ist und die Zinsen klar zugeordnet werden können. Das Obligationenrecht regelt Grundsätze zur Miete und zu Sicherheitsleistungen [1]. Bewahren Sie alle Zahlungsbelege und den Kontoauszug auf, damit Sie bei Rückgabe nachweisen können, was eingezahlt wurde.

  • Übliche Höhe: bis zu drei Monatsmieten
  • Verwahrung: separates Kautionskonto oder vertraglich vereinbarte Lösung
  • Belege: Zahlungsnachweise, Kontoauszug und Übergabeprotokoll
Bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung, wenn Sie die Kaution zahlen.

Ablauf bei Rückgabe und Streit

Bei Auszug vergleichen Sie gemeinsam das Übergabeprotokoll und klären offene Posten. Wenn Vermieter Abzüge geltend machen, verlangen Sie eine detaillierte Aufstellung und Belege. Kommt keine Einigung zustande, ist die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten die nächste Anlaufstelle; dort kann eine Vermittlung erfolgen, bevor ein Gericht eingeschaltet wird [2].

  • Erstellen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos
  • Fordern Sie Belege für alle Abzüge an
  • Reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtungsanfrage ein

Häufige Fragen

Muss die Kaution in bar bezahlt werden?
Nein. Die Kaution kann in bar gezahlt werden, üblich und sicherer ist jedoch ein Kautionskonto oder eine schriftliche Vereinbarung über die Verwahrung.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Der Vermieter darf die Kaution nur so lange einbehalten, wie berechtigte Forderungen bestehen; nach Beendigung des Mietverhältnisses muss er Abzüge begründen und restliche Beträge zurückzahlen.
Was tun, wenn der Vermieter Abzüge macht, die ich nicht akzeptiere?
Fordern Sie eine genaue Aufstellung und Belege; wenn keine Einigung erzielt wird, reichen Sie eine Schlichtungsanfrage bei der zuständigen Behörde ein [2].

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Unterlagen: Ausweis, Lohnabrechnungen, Mietvertrag und Belege.
  2. Zahlen Sie die Kaution idealerweise auf ein separates Mietkautionskonto und bewahren Sie den Zahlungsbeleg auf.
  3. Erstellen Sie beim Ein- und Auszug ein Übergabeprotokoll mit Fotos zur Dokumentation.
  4. Falls nötig, reichen Sie eine Schlichtungsanfrage bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Schweizerisches Bundesrecht — Fedlex
  2. [2] Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.