Mängelrüge richtig erheben für Mieter Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig, Mängel im Mietobjekt korrekt zu melden. Eine gut formulierte Mängelrüge schützt Ihre Rechte, verkürzt Lösungszeiten und erleichtert späteres Vorgehen bei Problemen wie Feuchtigkeit, Heizungsausfall oder defekten Installationen. Viele Mieter machen Fehler bei Fristen, Beweisaufnahme oder beim Einreichen schriftlicher Nachweise. Dieser Leitfaden erklärt in klarem, praxisnahen Stil, welche Schritte nötig sind, wie Sie Fotos und Protokolle sinnvoll nutzen, welche Fristen gelten und wann eine Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden sollte.[2] Sie erhalten konkrete Formulierungsvorschläge, Hinweise zu Fristen nach Obligationenrecht[1] und praktische Tipps zum Vorgehen bei Nicht-Reaktion des Vermieters.

Was ist eine Mängelrüge?

Eine Mängelrüge ist eine formelle Mitteilung an den Vermieter, dass ein Mangel besteht und dass Sie eine Behebung oder Minderung verlangen. Sie sollte den Mangel genau beschreiben, Datum, Ort und gewünschte Frist enthalten. Halten Sie Namen, Uhrzeit und ggf. Zeugen fest, damit später nachvollziehbar ist, wann Sie gerügt haben.

In den meisten Fällen ist eine schriftliche Mängelrüge empfehlenswert, um Beweise zu sichern.

Häufige Fehler bei Mängelrügen

  • Fristen versäumen (deadline) — keine konkrete Frist setzen oder zu spät reagieren.
  • Nicht schriftlich rügen (notice) — mündliche Hinweise sind schwer beweisbar.
  • Fehlende Fotos und Dokumente (evidence) — unklare oder fehlende Beweismittel schwächen Ihre Stellung.
  • Unklare oder unvollständige Beschreibung des Mangels (repair) — fehlende Details erschweren die Behebung.
  • Direktes Abändern der Mietsache ohne Absprache — rechtliche Folgen möglich.
Bewahren Sie jede Meldung und Antwort schriftlich auf und erstellen Sie ein klares Fotoarchiv.

Wie dokumentiere ich Mängel?

Fotografieren Sie Mängel aus mehreren Blickwinkeln, notieren Sie Datum und Uhrzeit und erstellen Sie ein kurzes Protokoll mit Sachverhalt und Folgen für die Nutzung. Senden Sie die Mängelrüge per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung und verlangen Sie eine Rückmeldung innerhalb einer konkreten Frist. Wenn möglich, holen Sie Zeugen oder unabhängige Expertenmeinungen ein, insbesondere bei Gesundheits- oder Sicherheitsmängeln.

Eine strukturierte Dokumentation erhöht die Chancen auf eine rasche und fair geregelte Lösung.

FAQ

Wann muss ich schriftlich rügen?
Schriftlich rügen Sie spätestens, sobald ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt oder Schaden droht. Für Beweise ist die schriftliche Form empfehlenswert.
Welche Frist soll ich setzen?
Setzen Sie eine angemessene, konkrete Frist je nach Dringlichkeit, etwa 48–72 Stunden bei Notfällen und 14–30 Tage bei weniger dringenden Mängeln.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Dokumentieren Sie die Nicht-Reaktion und ziehen Sie die Schlichtungsbehörde zu Rate; oft ist vor Gericht eine Schlichtungspflicht zu erfüllen.[2]

Anleitung

  1. Schaden dokumentieren: Fotos, Datum und kurze Beschreibung erstellen (evidence).
  2. Schriftliche Mängelrüge verfassen: Mangel, gewünschte Abhilfe und Frist angeben (notice).
  3. Senden und bestätigen: Per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung senden (contact).
  4. Antwort dokumentieren: Reaktionen des Vermieters archivieren und auf Fristen achten (evidence).
  5. Wenn keine Lösung: Schlichtung beantragen und Beweismittel vorlegen (court).

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) Art. 253–274g
  2. [2] Swiss Civil Procedure Code (ZPO) Art. 197 ff.
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.