Mängelrüge: Unterlagen korrekt erheben – Mieter Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig, Mängel frühzeitig und sachgerecht zu melden. Diese Anleitung erklärt, welche Unterlagen Sie für eine rechtssichere Mängelrüge sammeln sollten: Fotos, Datumsangaben, schriftliche Beschreibungen, Kostenvoranschläge und allfällige Korrespondenz mit dem Vermieter. Sie erfahren, wie Sie Fristen einhalten, die Rüge formal richtig formulieren und welche Belege die Schlichtungsbehörde oder das Gericht erwarten. Die Sprache bleibt verständlich, damit Sie ohne juristischen Hintergrund Ihre Rechte wahren können. Am Ende finden Sie praktische Schritte für das Senden der Rüge und Hinweise auf offizielle Rechtsgrundlagen in Fedlex sowie Anlaufstellen für Schlichtung in Kantonen.

Was gehört in eine Mängelrüge?

Dokumentation ist zentral: Je mehr nachvollziehbare Beweise Sie sammeln, desto klarer lässt sich der Mangel darstellen.

  • Fotos des Schadens aus mehreren Perspektiven und mit Datumsangabe.
  • Kurze schriftliche Beschreibung, seit wann der Mangel besteht und welche Auswirkungen er hat.
  • Datum und Uhrzeit aller relevanten Beobachtungen oder Vorfälle.
  • Offerten oder Kostenvoranschläge, falls Ersatz oder Reparatur nötig ist.
  • Vorherige Mitteilungen oder Antworten des Vermieters als Korrespondenznachweis.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei der Schlichtung.

Formale Regeln und Fristen

Eine Mängelrüge sollte immer schriftlich erfolgen und klar formuliert sein: Beschreiben Sie den Mangel, nennen Sie konkrete Forderungen (Reparatur, Minderung, Fristsetzung) und setzen Sie eine angemessene Nachfrist. Rechtliche Grundlagen finden sich im Obligationenrecht (OR) [1].

  • Achten Sie auf angemessene Fristen für die Behebung und setzen Sie eine klare Frist zur Nachbesserung.
  • Formulieren Sie die Rüge so, dass Forderungen und Fristen schriftlich festgehalten sind.
  • Bewahren Sie alle gesendeten und empfangenen Schreiben als Belege auf.
Reagieren Sie auf Rückfragen oder Gegenvorwürfe fristgerecht, damit Sie keine Rechte verlieren.

Wie sende ich die Mängelrüge?

Wählen Sie eine nachweisbare Versandart und dokumentieren Sie die Zustellung. Ein klarer, sachlicher Ton hilft, Konflikte zu vermeiden und die Chance auf eine gütliche Lösung zu erhöhen.

  • Schreiben Sie die Rüge schriftlich und datieren Sie das Schreiben.
  • Senden Sie die Rüge per eingeschriebenem Brief oder per E-Mail mit Lesebestätigung.
  • Halten Sie Kopien aller Dokumente und Versandbelege.
  • Geben Sie dem Vermieter Gelegenheit zur Besichtigung und Terminvereinbarung für Reparaturen.
Eingeschriebene Post oder Empfangsbestätigungen sind wichtig, wenn Sie später Beweise benötigen.

Antwort des Vermieters und nächste Schritte

Erhält der Vermieter die Rüge, sollte er reagieren oder eine Lösung vorschlagen. Reagiert er nicht oder lehnt er die Verantwortung ab, können Sie die Schlichtungsbehörde einschalten. Vor einem Gerichtsverfahren verlangt die Zivilprozessordnung in vielen Kantonen eine Schlichtung [2].

  • Versuchen Sie zuerst, eine gütliche Einigung mit dem Vermieter zu erreichen.
  • Wenn nötig, unterstützen Schlichtungsbehörden bei der Vermittlung zwischen Mietparteien.

FAQ

Wie schnell muss ich einen Mangel melden?
Sie sollten Mängel umgehend melden, sobald Sie sie bemerken, und eine schriftliche Rüge mit angemessener Fristsetzung senden.
Wer bezahlt die Reparatur?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Erhaltung der Mietsache zuständig, ausser die Kosten sind klar vom Mieter zu tragen gemäss Mietvertrag oder OR.
Muss ich zur Schlichtung gehen?
In vielen Kantonen ist die Schlichtungsinstanz vor einer Klagepflichtig; es ist ratsam, an der Schlichtung teilzunehmen, um einen Vergleich zu erreichen.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Fotos, Datumsangaben und alle relevanten Belege.
  2. Formulieren Sie die Mängelrüge schriftlich mit konkreter Frist zur Behebung.
  3. Senden Sie die Rüge per Einschreiben oder nachweisbarer E-Mail.
  4. Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen und Reaktionsschreiben auf.
  5. Suchen Sie bei Uneinigkeit die kantonale Schlichtungsbehörde auf.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Obligationenrecht (OR) – fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.