Miete pro m²: Rechte von Mietern in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz stellen sich oft Fragen zu Miete pro m², Unterhalt und kleinen Reparaturen: Wer muss das Rohr richten, wer ersetzt die Glühbirne, und wie wirkt sich das auf den Mietzins aus? Dieser Leitfaden erklärt praxisnah, was rechtlich üblich ist, welche Pflichten Vermieter und Mieter haben und wie Sie Schäden richtig melden. Ich beschreibe Fristen, formale Schritte für schriftliche Mängelanzeigen und wann eine Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden kann. Die Sprache bleibt verständlich, damit Sie als Mieter Ihre Rechte kennen und Konflikte sachlich lösen können. Am Ende finden Sie eine Anleitung mit konkreten Schritten und amtlichen Anlaufstellen in der Schweiz.
Wer zahlt Unterhalt und kleine Reparaturen?
Grundsätzlich ist der Vermieter für den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung verantwortlich; der Mieter muss sorgsam mit der Mietsache umgehen. Kleinere, übliche Reparaturen können laut Mietvertrag dem Mieter zugeschrieben werden. Für die rechtlichen Grundlagen siehe das Obligationenrecht (OR) und die Bestimmungen zu Mietverhältnissen.[1]
Was zählt als Kleinreparatur?
- Kleine Rohrverstopfungen und Dichtungswechsel.
- Auswechseln von Glühbirnen oder Sicherungen.
- Reparaturen an Armaturen bis zu einer im Vertrag definierten Obergrenze.
Wie melden Sie Mängel korrekt?
Mängel sollten immer schriftlich gemeldet werden: Beschreiben Sie den Schaden genau, fügen Sie Datum und Fotos bei und fordern Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie eine Schlichtungsbehörde einschalten und dort Ihre Unterlagen einreichen.[2]
- Schriftliche Mängelanzeige mit Datum und Beschreibung senden.
- Eine angemessene Frist zur Behebung angeben (z. B. 14 Tage für einfache Schäden).
- Fotos, Rechnungen und Zeugenangaben als Beweismittel sammeln.
FAQ
- Wer zahlt kleinere Reparaturen im Mietobjekt?
- In der Regel trägt der Mieter die Kosten für übliche Kleinstreparaturen, sofern dies im Mietvertrag nicht anders geregelt ist.
- Muss ich dem Vermieter sofort Zugang zur Wohnung gewähren?
- Der Vermieter darf nur in dringenden Fällen oder nach Absprache eintreten; sonst ist eine Vorankündigung und ein triftiger Grund nötig.
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht repariert?
- Zuerst schriftlich Frist setzen und dokumentieren; wenn keine Reaktion, Schlichtungsbehörde oder kantonale Rechtsstellen kontaktieren.
Anleitung
- Mängel schriftlich melden und eine klare Frist setzen.
- Frist abwarten und währenddessen Belege und Fotos sammeln.
- Wenn keine Abhilfe erfolgt: Schlichtungsbehörde kontaktieren und Unterlagen einreichen.
- Auf Beschlüsse achten und gegebenenfalls gerichtliche Schritte prüfen.
