Mieter: Antrag & Unterlagen in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz brauchen Sie bei Anträgen — etwa zu Reparaturen, Mietzinsänderungen oder Schlichtungen — klare Unterlagen. Diese Anleitung erklärt verständlich, welche Dokumente nützlich sind, welche Fristen Sie einhalten sollten und wie Sie Belege, Fotos und Rechnungen sinnvoll zusammentragen. Sie erhalten praktische Schritte, wie Sie Forderungen anmelden, welche Nachweise die Schlichtungsbehörde erwartet und wie formelle Schreiben vorbereitet werden. Ziel ist, dass Sie Ihre Anliegen klar und vollständig vorlegen können, damit Entscheidungen schneller und fairer getroffen werden.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Mietvertrag (rental agreement) — vollständige Kopie des aktuellen Vertrags.
- Ausweiskopie und Kontaktdaten — ID oder Pass zur Identifikation.
- Quittungen für Mietzahlungen (payment) — Kontoauszüge oder Zahlungsbelege der letzten Monate.
- Fotos und Videos als Beweis (evidence) — genaue Datumsangaben und Beschreibung der Mängel.
- Rechnungen und Kostenvoranschläge für Reparaturen (repair) — wenn Sie Vorschläge oder Belege haben.
- Schriftverkehr mit der Vermietung (form) — E-Mails, Briefe und Antworten geordnet nach Datum.
Wenn Sie Kostenübernahmen oder Mietzinsanpassungen geltend machen, nennen Sie klar Betrag und Zeitraum und fügen Sie Belege bei. Notieren Sie Orte und Zeiten, an denen Schäden entstanden sind, und bewahren Sie Reparaturangebote auf. Bei Streitigkeiten ist eine strukturierte Mappe mit chronologischer Dokumentation oft entscheidend.
Was gilt für kleine Reparaturen und Unterhalt?
In vielen Fällen trägt der Vermieter grundlegende Reparaturen, während Kleinstreparaturen bis zu einer vertraglich festgelegten Obergrenze vom Mieter übernommen werden. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf festgelegte Höchstbeträge und auf Regelungen zur Kostenteilung. Bei Unsicherheit dokumentieren Sie den Schaden, verlangen Sie eine schriftliche Kostenschätzung und informieren Sie die Vermietung vorher.
Fristen, Formulare und Schlichtung
Möchten Sie eine Schlichtung oder ein gerichtliches Verfahren anstrengen, ist in der Regel zuerst die zuständige Schlichtungsbehörde anzurufen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Obligationenrecht und in der Zivilprozessordnung.[1][2] Sammeln Sie vorab alle Belege, formulieren Sie Ihr Begehren klar und beachten Sie die Fristen der Schlichtungsbehörde.
FAQ
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Reagieren Sie sofort auf Mängel und halten Sie die Fristen der Schlichtungsbehörde ein; Fristen variieren kantonal und nach Fallart.
- Wer zahlt kleine Reparaturen?
- Das hängt vom Mietvertrag ab: Kleinstreparaturen sind oft Sache des Mieters, grosse Instandsetzungen des Vermieters.
- Wie reiche ich Unterlagen bei der Schlichtungsbehörde ein?
- Ordnen Sie Dokumente chronologisch, fügen Sie Kopien von Mietvertrag, Belegen und Fotos bei und füllen Sie das kantonale Schlichtungsformular aus.
Anleitung
- Dokumente sammeln: Mietvertrag, Quittungen, Fotos und Rechnungen in eine Mappe legen.
- Kontaktaufnahme: Informieren Sie zuerst die Vermietung schriftlich und fordern Sie eine Antwort innerhalb einer angemessenen Frist.
- Fristen beachten: Notieren Sie Antworten und Fristen, um formelle Verfahrensschritte nicht zu verpassen.
- Schlichtungsantrag einreichen: Füllen Sie das kantonale Formular aus und reichen Sie Ihre Belege bei der Schlichtungsbehörde ein.
- Hearing vorbereiten: Bereiten Sie eine kurze chronologische Übersicht und Kopien aller Nachweise für die Verhandlung vor.
Hilfe und Support / Ressourcen
- [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — fedlex.admin.ch
- [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — fedlex.admin.ch