Mieter: Darf der Vermieter Energieausweis verlangen? Schweiz

Energie, Heizung & Warmwasser (inkl. Fernwärme) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz fragen sich viele, ob der Vermieter einen Energieausweis einsehen oder verlangen darf und was das für Mietverhältnis, Privatsphäre und Kosten bedeutet. Dieser Beitrag erklärt in klarer Sprache, wann ein Energieausweis relevant ist, welche Rechte Mieter haben und welche Schritte Sie im Alltag oder bei Streitfällen unternehmen können. Sie erhalten praktische Hinweise zum Umgang mit Anfragen, zur Dokumentation und zu Fristen sowie Hinweise auf die zuständigen Stellen, etwa die Schlichtungsbehörde, falls eine Einigung nicht möglich ist.[1][2]

Was ist ein Energieausweis und wozu dient er?

Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf oder die Energieeffizienz eines Gebäudes und dient der Information von Mietinteressenten sowie der Transparenz bei Modernisierungen. Er ersetzt keine formalen Rechte, etwa zur Wohnungsübergabe, sondern liefert Fakten zur Heizleistung, zu Isolationsstandard und zu möglichen Kosteneinsparungen.

Bewahren Sie alle Schreiben und E‑Mails zur Anfrage des Vermieters auf.

Wann darf der Vermieter den Energieausweis verlangen oder vorlegen?

Grundsätzlich darf ein Vermieter Mieter und Interessenten über die Energieklasse informieren und einen vorhandenen Energieausweis vorlegen. Ein Vermieter kann jedoch nicht ohne weiteres in die Privatsphäre eingreifen oder Zugang zu persönlichen Bereichen verlangen, nur um Messungen vorzunehmen. Bei konkreten Fragen zu Heizkosten oder wenn Modernisierungen geplant sind, ist der Energieausweis eine zulässige Informationsquelle.

Antworten Sie schriftlich auf formelle Anfragen und notieren Sie Datum und Inhalt der Unterhaltung.

Wenn der Vermieter Daten verlangt, die über den Energieausweis hinausgehen, prüfen Sie, ob die Anfrage angemessen ist. Bei Unsicherheit können Sie die Schlichtungsbehörde kontaktieren oder rechtliche Beratung suchen.[2]

Rechte und Pflichten: Kurzüberblick

Als Mieter haben Sie Rechte auf Schutz der Privatsphäre und auf transparente Informationen zu Ihrem Mietobjekt. Der Vermieter hat die Pflicht, die Wohnung in vertragsgemässem Zustand zu übergeben und nötige Angaben zu Infrastruktur und Kosten zu machen. Der Energieausweis kann dabei helfen, aber er begründet keine zusätzlichen Entschädigungsansprüche ohne konkrete Schäden oder Vereinbarungen.

Praktische Hinweise für Mieter

  • Lesen Sie jede schriftliche Anfrage des Vermieters sorgfältig und bewahren Sie Kopien auf.
  • Fordern Sie bei Unklarheiten eine schriftliche Erklärung zum Zweck der Datenabfrage.
  • Verweigern Sie keinen legitimen Informationsaustausch, beispielsweise zur Heizungsanlage, wenn dies vertraglich relevant ist.
Detaillierte Dokumentation verbessert Ihre Chancen in einer Schlichtung.

FAQ

Darf der Vermieter einen Energieausweis verlangen?
Ein Vermieter darf einen vorhandenen Energieausweis zeigen und Informationen daraus mitteilen. Ein allgemeines "Verlangen" zur Erstellung eines Ausweises zu Lasten des Mieters ist jedoch nicht üblich.
Muss ich dem Vermieter Zugang zur Wohnung gewähren, um den Energieausweis zu erstellen?
Nur wenn dies vertraglich vereinbart ist oder wichtige Gründe (z.B. Sicherheits- oder Wartungsarbeiten) vorliegen. Für reine Informationszwecke genügt normalerweise die Vorlage des bestehenden Ausweises.
Kann der Energieausweis als Grund für eine Mieterhöhung dienen?
Nein. Der Energieausweis selbst rechtfertigt keine Mieterhöhung; Modernisierungen oder Sanierungen können aber in bestimmten Fällen Kostenfolgen haben, die rechtlich getrennt zu prüfen sind.

Anleitung

  1. Prüfen Sie schriftlich, welche Informationen der Vermieter genau verlangt und warum.
  2. Bitten Sie um eine Kopie des vorhandenen Energieausweises oder um eine schriftliche Zusammenfassung der relevanten Punkte.
  3. Dokumentieren Sie alle Kontakte und speichern Sie E‑Mails und Fotos sicher.
  4. Kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten die Schlichtungsbehörde oder suchen Sie rechtliche Beratung; reichen Sie eine Schlichtung ein, wenn nötig.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (CO) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.