Mieter: Kleine Reparaturen & Unterhalt in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 09. März 2026
Als Mieter in der Schweiz stehen Sie häufig vor Fragen zu Unterhalt und kleinen Reparaturen: welche Kosten übernimmt die Vermieterin, welche Aufgaben bleiben bei Ihnen? Dieser Text erklärt unkompliziert typische Regeln, Beispiele für kleine Reparaturen, wer für Ersatzteile oder Arbeitszeit zahlt, und wann eine Reparatur als grössere Instandsetzung gilt. Sie erhalten klare Schritte zur Dokumentation von Mängeln, Hinweise zu Fristen und zur Schlichtung vor Gericht, sowie Tipps, wie Sie eine kostenpflichtige Forderung überprüfen können. Dazu gehören Hinweise, welche Kleinreparaturen oft im Mietvertrag geregelt sind, typische Kostenobergrenzen und wie Sie bei Meinungsverschiedenheiten sicher vorgehen.

Wer zahlt was?

Grundsätzlich regelt das Obligationsrecht die Pflichten von Mieterinnen und Vermieterinnen bei Unterhalt und Reparaturen[1]. In vielen Mietverträgen finden sich Klauseln zu Kleinreparaturen; deren Umfang ist meist begrenzt und kann variieren. Achten Sie auf die konkrete Formulierung im Vertrag und dokumentieren Sie Mängel sofort.

In den meisten Fällen bestimmen Mietverträge Grenzen für Kleinreparaturen.

Typische Aufgaben für Mieterinnen und Mieter

  • Kleine Reparaturen (repair): Auswechseln defekter Glühbirnen, Dichtungen, kleinere Ausbesserungen, wenn im Vertrag vereinbart.
  • Kleinere Kosten (rent/payment): Verbrauchsmaterialien wie Dichtungen oder Leuchtmittel bis zur vereinbarten Obergrenze.
  • Meldepflicht (form): Schäden sofort schriftlich melden und Reparaturwunsch klar beschreiben.
Bewahren Sie Rechnungen und Fotos jeder Reparatur zur Beweissicherung auf.

Aufgaben, die meist Vermieterinnen betreffen

  • Grössere Instandsetzungen (repair): Ersatz von Leitungen, Heizung, Dach oder strukturelle Arbeiten.
  • Mängelbeseitigung (document): Behebung von Mängeln, die die Wohnqualität beeinträchtigen oder die Zuständigkeit des Vermieters sind.
Prüfen Sie Mietvertrag und kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde, bevor Sie selbst teure Arbeiten bezahlen.

Vorgehen bei Reparaturbedarf

Verfahren Sie so: dokumentieren Sie den Mangel mit Datum und Fotos, informieren Sie die Vermieterin schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Falls keine Einigung gelingt, können Sie die Schlichtungsbehörde einschalten und gegebenenfalls Kosten zurückfordern[2].

Klare Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei einer Schlichtung.

FAQ

Wer bezahlt die Kosten für eine kaputte Wasserleitung?
In der Regel übernimmt die Vermieterin die Kosten für grössere Schäden an Leitungen; kleine Dichtungen können nach Mietvertrag Sache der Mieterin sein. Prüfen Sie den Vertrag und dokumentieren Sie den Schaden.
Kann ich eine Reparatur selbst veranlassen und die Rechnung abziehen?
Nur wenn eine dringende Gefahr besteht oder die Vermieterin nicht reagiert, und wenn Sie vorher Fristen gesetzt und dokumentiert haben. Holen Sie Belege und informieren Sie die Schlichtungsbehörde, falls nötig.
Muss ich dem Handwerker Zutritt gewähren?
Ja, für notwendige Reparaturen muss Zutritt ermöglicht werden. Vereinbaren Sie Zeitfenster schriftlich und verlangen Sie Vorankündigungen.

Anleitung

  1. Dokumentieren (document): Fotos, Datum und kurze Beschreibung des Mangels erfassen.
  2. Melden (form): Schriftlich an den Vermieter melden und Frist setzen (within days).
  3. Nachfassen (call): Bei keiner Reaktion telefonisch nachhaken und alles schriftlich bestätigen.
  4. Schlichtung (court): Wenn nötig, bei der Schlichtungsbehörde Beschwerde einreichen und Belege beifügen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) – fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.