Mieter & Kleinreparaturen in der Schweiz
Wer zahlt Kleinreparaturen?
Grundsätzlich sind Vermieter für den ordentlichen Unterhalt einer Wohnung verantwortlich. In vielen Mietverträgen finden sich jedoch Kleinreparaturklauseln, die festlegen, welche kleine Ausbesserungen der Mieter übernehmen muss. Diese Klauseln sind zulässig, dürfen aber nicht zu einer unangemessenen Belastung führen. Typische Fälle sind das Ersetzen von Glühbirnen, das Nachziehen von Türgriffen oder das Beheben kleiner Dichtungen.
Beispiele für häufige Kleinreparaturen
- Auswechseln von Glühbirnen oder Sicherungen.
- Nachziehen von losen Türgriffen oder Scharnieren.
- Kleinere Dichtungs- oder Silikonarbeiten im Bad.
- Wechseln von Wasserhahnperlatoren oder defekten Dichtungen.
Vergleich und Umsetzung
Wenn Mieter und Vermieter sich nicht einig werden, ist ein Vergleich oft der schnellste Weg, um Kosten und Umfang von Reparaturen zu regeln. Ein Vergleich ist eine einvernehmliche Vereinbarung; er sollte schriftlich festgehalten und klar bezifferte Leistungen sowie Fristen enthalten. Prüfen Sie, ob die Vereinbarung eine Kostenbegrenzung oder Staffelung vorsieht und ob Rechnungen als Belege nötig sind. Für die rechtliche Grundlage können die Bestimmungen im Obligationenrecht relevant sein [1]. Bei strittigen Fällen ist die Schlichtungsstelle die erste Anlaufstelle [2].
Beim Umsetzen eines Vergleichs sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Konkrete Leistungsbeschreibung (was genau wird repariert und von wem?).
- Klare Kostenaufteilung und Zahlungsfristen.
- Fristen für Ausführung und Schlussabnahme.
- Kontakt- und Reklamationsweg bei Nichtausführung.
Häufige Fragen
- Wer trägt die Kosten für eine undichte Wasserleitung?
- Das hängt von Ursache und Ort des Schadens ab: Liegt ein Mangel in der Installation vor, zahlt meist der Vermieter; bei verschuldeten Kleinschäden kann der Mieter belastet werden.
- Darf der Vermieter eine pauschale Kleinreparaturpauschale verlangen?
- Pauschalen sind möglich, müssen aber angemessen sein und dürfen den Mieter nicht übermäßig benachteiligen. Gerichtliche Praxis prüft Verhältnismäßigkeit.
- Was tun, wenn der Vermieter Reparaturen nicht ausführt?
- Melden Sie den Mangel schriftlich, setzen Sie eine angemessene Frist und prüfen Sie anschliessend die Möglichkeit einer Schlichtung oder fachlichen Begutachtung.
Anleitung
- Belege sammeln: Fotos, Datum, Beschreibung und Kostenvoranschläge dokumentieren.
- Schriftlich melden: Mangel dem Vermieter per Einschreiben oder E-Mail melden und Frist setzen.
- Bei Streit: Schlichtung beantragen und alle Belege vorlegen.
- Vergleich schriftlich festhalten und Fristen sowie Zahlungsmodalitäten dokumentieren.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Schlichtungsbehörde (Kontakt) Kanton Zürich
- Schlichtungsbehörde (Kontakt) Kanton Bern
- Rechtsgrundlagen (Fedlex)