Mieter & Kleinreparaturen in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz stehen Sie oft vor der Frage, wer für Unterhalt und kleine Reparaturen verantwortlich ist. Dieser Artikel erklärt praxisnah, welche Pflichten Mieter und Vermieter haben, wie Kleinreparaturklauseln gehandhabt werden und wann ein Vergleich sinnvoll ist. Sie erfahren, welche Schäden typischerweise vom Mieter getragen werden dürfen, wie Sie Mängel korrekt melden und welche Fristen und Belege wichtig sind. Zudem beschreiben wir das Vorgehen bei Uneinigkeit, inklusive Schlichtungsstelle und Beweisführung, damit Sie Entscheidungen sicherer treffen können. Ziel ist, Ihnen klare Schritte zu geben, damit Reparaturen fair verteilt und rechtssicher umgesetzt werden.

Wer zahlt Kleinreparaturen?

Grundsätzlich sind Vermieter für den ordentlichen Unterhalt einer Wohnung verantwortlich. In vielen Mietverträgen finden sich jedoch Kleinreparaturklauseln, die festlegen, welche kleine Ausbesserungen der Mieter übernehmen muss. Diese Klauseln sind zulässig, dürfen aber nicht zu einer unangemessenen Belastung führen. Typische Fälle sind das Ersetzen von Glühbirnen, das Nachziehen von Türgriffen oder das Beheben kleiner Dichtungen.

In den meisten Regionen haben Mieter Anspruch auf grundlegende Wohnqualität.

Beispiele für häufige Kleinreparaturen

  • Auswechseln von Glühbirnen oder Sicherungen.
  • Nachziehen von losen Türgriffen oder Scharnieren.
  • Kleinere Dichtungs- oder Silikonarbeiten im Bad.
  • Wechseln von Wasserhahnperlatoren oder defekten Dichtungen.

Vergleich und Umsetzung

Wenn Mieter und Vermieter sich nicht einig werden, ist ein Vergleich oft der schnellste Weg, um Kosten und Umfang von Reparaturen zu regeln. Ein Vergleich ist eine einvernehmliche Vereinbarung; er sollte schriftlich festgehalten und klar bezifferte Leistungen sowie Fristen enthalten. Prüfen Sie, ob die Vereinbarung eine Kostenbegrenzung oder Staffelung vorsieht und ob Rechnungen als Belege nötig sind. Für die rechtliche Grundlage können die Bestimmungen im Obligationenrecht relevant sein [1]. Bei strittigen Fällen ist die Schlichtungsstelle die erste Anlaufstelle [2].

Bewahren Sie alle Rechnungen und Fotos auf, bevor Sie einen Vergleich unterschreiben.

Beim Umsetzen eines Vergleichs sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Konkrete Leistungsbeschreibung (was genau wird repariert und von wem?).
  • Klare Kostenaufteilung und Zahlungsfristen.
  • Fristen für Ausführung und Schlussabnahme.
  • Kontakt- und Reklamationsweg bei Nichtausführung.

Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten für eine undichte Wasserleitung?
Das hängt von Ursache und Ort des Schadens ab: Liegt ein Mangel in der Installation vor, zahlt meist der Vermieter; bei verschuldeten Kleinschäden kann der Mieter belastet werden.
Darf der Vermieter eine pauschale Kleinreparaturpauschale verlangen?
Pauschalen sind möglich, müssen aber angemessen sein und dürfen den Mieter nicht übermäßig benachteiligen. Gerichtliche Praxis prüft Verhältnismäßigkeit.
Was tun, wenn der Vermieter Reparaturen nicht ausführt?
Melden Sie den Mangel schriftlich, setzen Sie eine angemessene Frist und prüfen Sie anschliessend die Möglichkeit einer Schlichtung oder fachlichen Begutachtung.

Anleitung

  1. Belege sammeln: Fotos, Datum, Beschreibung und Kostenvoranschläge dokumentieren.
  2. Schriftlich melden: Mangel dem Vermieter per Einschreiben oder E-Mail melden und Frist setzen.
  3. Bei Streit: Schlichtung beantragen und alle Belege vorlegen.
  4. Vergleich schriftlich festhalten und Fristen sowie Zahlungsmodalitäten dokumentieren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch - Schweizerisches Obligationenrecht (Art. 253–274g)
  2. [2] zh.ch - Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.