Mieter kündigen richtig: Kosten in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz kann eine eigenständige, korrekt durchgeführte Kündigung Fragen zu Kosten und Verantwortlichkeiten aufwerfen. Dieser Text erklärt verständlich, wer bei rechtmässiger Eigenkündigung typischerweise für Mietkosten, Rückgabe, kleine Reparaturen und allfällige Nachvermietungskosten aufkommt. Sie erfahren, welche Fristen gelten, welche Pflichten im Mietvertrag stehen und wie Dokumentation und Kommunikation mit dem Vermieter Schadenersatz oder Missverständnisse verhindern. Praktische Schritte und Hinweise zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsbehörde[2] sowie zur Nutzung des Schweizer Obligationenrechts[1] werden ebenfalls vorgestellt. Ziel ist, Ihnen als Mieter klare, umsetzbare Informationen zu geben, damit Sie Ihre Rechte kennen und finanzielle Überraschungen vermeiden können.
Was bedeutet korrekt selbst kündigen?
Eine korrekt ausgeführte Kündigung bezieht sich auf das Einhalten der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, die Formvorschriften (z. B. schriftliche Kündigung, Unterschrift) und die Übergabe der Mietwohnung ohne zusätzliche Schäden. Bei unklaren Formulierungen im Mietvertrag lohnt sich eine genaue Prüfung der Klauseln und gegebenenfalls eine Nachfrage beim Vermieter.
Wer zahlt was?
- Mietzahlungen bis zum Ende der Kündigungsfrist (rent).
- Kautionsrückzahlung und allfällige Abzüge bei Schäden (deposit).
- Kleinreparaturen und laufende Instandhaltung nach vertraglicher Regelung (repairs).
- Kosten für Nachmietersuche oder Inserate, falls vertraglich vereinbart oder durch Nachmieter verhindert werden können (move-out).
- Allfällige Schadenersatzforderungen des Vermieters bei übermässigen Schäden (rent).
Fristen und Kommunikation
Wichtig sind klare Fristen und eine lückenlose Kommunikation mit dem Vermieter. Kündigen Sie schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis über die Zustellung auf.
- Kündigungsfristen einhalten (days).
- Schriftliche Kündigung mit Datum und Unterschrift senden (form).
- Übergabeprotokoll mit Fotos erstellen und vom Vermieter gegenzeichnen lassen (evidence).
Dokumentieren Sie Mängel und Arbeiten
Notieren Sie Schäden, Reparaturen und Absprachen schriftlich. Fotos mit Datum sind oft entscheidend, wenn es später zu Streitigkeiten über Kosten kommt.
FAQ
- Muss ich als kündigender Mieter für alle Reparaturen zahlen?
- Nein. Übliche Abnützungen trägt der Vermieter; Kosten für übermässige Schäden können jedoch vom Mieter verlangt werden.
- Kann der Vermieter mich für die Nachmietersuche zur Verantwortung ziehen?
- Nur wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist oder Sie vertraglich zugesichert haben, sich an der Suche zu beteiligen.
- Wohin wende ich mich bei Streitigkeiten über Kosten?
- In allen Kantonen gibt es Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten, die bei Konflikten vermitteln können.[2]
Anleitung
- Schriftliche Kündigung formulieren, Datum und Unterschrift angeben und eine Kopie behalten (form).
- Zustellung nachweisen: Einschreiben oder Übergabe gegen Unterschrift organisieren (contact).
- Vor der Übergabe alle Mängel dokumentieren, Fotos machen und ein Übergabeprotokoll erstellen (evidence).
- Falls nötig, Nachmieter vorschlagen und Vereinbarungen schriftlich festhalten (move-out).
Kernaussagen
- Dokumentation schützt vor unberechtigten Forderungen.
- Halten Sie Kündigungsfristen und Formvorschriften strikt ein.
- Bei Unsicherheit wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR) auf Fedlex
- Kanton Zürich – Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten