Mieter: Unterhalt & Reparaturen in der Schweiz
Was gehört zu Unterhalt?
Unterhalt umfasst Arbeiten, die eine Wohnung in gutem Zustand halten. Dazu gehören regelmäßige Wartung, Austausch verschlissener Teile und kleinere Reparaturen, die den Gebrauch der Wohnung sicherstellen. Grössere Erneuerungen wie die Erneuerung eines Dachs oder einer Heizung zählen meist nicht zu kleinen Unterhaltsarbeiten.
Wer zahlt was?
Grundsätzlich ist der Vermieter für den ordentlichen Unterhalt verantwortlich. Kleine Reparaturen können vertraglich dem Mieter übertragen werden; solche Klauseln müssen im Mietvertrag klar geregelt sein.
- Kleinreparaturen bis zu einem vereinbarten Betrag trägt oft der Mieter.
- Erneuerungen und strukturelle Arbeiten sind Sache des Vermieters.
- Schäden durch unsachgemässen Gebrauch zahlt in der Regel der Verursacher, also der Mieter.
Dokumentation und Fristen
Mängel melden Sie schriftlich und möglichst mit Datum, Fotos und einer klaren Beschreibung. Die rechtliche Grundlage liegt im Obligationenrecht (OR). [1] Bei Unsicherheit hilft die lokale Schlichtungsstelle.
- Mängel sofort fotografieren und datieren.
- Schriftliche Mängelmeldung an den Vermieter senden und eine Reaktionsfrist setzen.
- Bei Nichtreaktion Schlichtung oder rechtliche Schritte erwägen.
Was tun bei Streit?
Bevor Sie vor Gericht ziehen, ist in der Schweiz meist eine Schlichtung erforderlich. Die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten kann helfen, eine Lösung zu finden. [2]
Schlichtungsverfahren kurz
Sie reichen eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsstelle ein; das Verfahren ist in vielen Kantonen standardisiert und kostengünstig. Bewahren Sie alle Belege und Korrespondenz auf.
Häufige Fragen
- Wer zahlt kleine Reparaturen?
- Kleinreparaturen sind oft Sache des Mieters, sofern dies im Mietvertrag klar vereinbart ist. Grössere Instandsetzungen bezahlt der Vermieter.
- Welche Fristen gelten für Mängelmeldungen?
- Mängel sollten umgehend gemeldet werden; setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung und dokumentieren Sie alles.
- Wann kann ich Schlichtung verlangen?
- Wenn Sie mit der Antwort des Vermieters nicht einverstanden sind oder keine Reaktion erhalten, können Sie die kantonale Schlichtungsstelle anrufen.
Anleitung
- Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Datum.
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie die Behebung an.
- Wenn keine Lösung erfolgt, reichen Sie bei der Schlichtungsbehörde eine Beschwerde ein.
- Falls nötig, bereiten Sie Unterlagen für eine gerichtliche Klärung vor.
Wesentliche Punkte
- Vermieter tragen Hauptverantwortung für ordentlichen Unterhalt.
- Gute Dokumentation entscheidet oft über den Ausgang eines Streits.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — fedlex
- [2] Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten Kanton Zürich