Mieter: Wer zahlt Anträge & Unterlagen Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz brauchen Sie oft bestimmte Unterlagen, wenn Sie staatliche oder kantonale Anträge stellen, Mietzinsreduktionen verlangen oder eine Schlichtungsbehörde kontaktieren. Wer die Kosten für Kopien, Beglaubigungen oder spezifische Formulare trägt, ist nicht immer klar. Dieser Leitfaden erklärt praxisnah, welche Dokumente Vermieter oder Behörden typischerweise verlangen, welche Kosten Mieter erwarten müssen und wie Sie Belege sinnvoll sammeln. Ich beschreibe Fristen, Formatanforderungen und nützliche Schritte, damit Ihr Antrag vollständig eingereicht wird. Am Ende finden Sie eine kurze Anleitung zum Einreichen und Links zu offiziellen Quellen in der Schweiz, damit Sie sich rechtzeitig und korrekt vorbereiten können. Lesen Sie weiter für konkrete Checklisten.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Je nach Antrag können Behörden oder Vermieter verschiedene Dokumente verlangen. Sammeln Sie diese Unterlagen vorab, um Verzögerungen zu vermeiden.[1]

  • Antragsformular (form): ausgefüllte Kopie des offiziellen Formulars
  • Identitätsnachweis (Pass oder Ausweis) (document): Kopie mit aktuellem Wohnsitz
  • Zahlungsbelege (rent/receipt): Mietzins- oder Zahlungsnachweise der letzten Monate
  • Mietvertrag (rent): aktuelle Kopie des Mietvertrags
  • Schriftverkehr (form): relevante E-Mails oder Briefe mit Vermieter oder Behörde
Bewahren Sie alle Originalbelege und Datumsangaben geordnet auf.

Wer trägt die Kosten?

In vielen Fällen zahlt die Person, die den Antrag stellt, die unmittelbaren Gebühren für Kopien oder Beglaubigungen. Bei speziellen Verfahren oder wenn ein Schaden durch Dritte entstanden ist, können Kostenübernahmen anders geregelt sein. Bei Streitigkeiten hilft oft eine Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; beachten Sie die Verfahrensregeln und Fristen.[2]

Reichen Sie fehlende Unterlagen schnell nach, sonst kann Ihr Antrag abgewiesen werden.

Praktische Tipps zur Vorbereitung

  • Checkliste erstellen (record): notieren Sie alle benötigten Dokumente vor Einreichung
  • Formulare prüfen (form): lesen Sie Format- und Unterschriftsanforderungen sorgfältig
  • Kosten einplanen (payment): kalkulieren Sie Kopier- oder Beglaubigungsgebühren
  • Kontakt aufnehmen (contact): fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, wenn etwas unklar ist
Frühzeitige Vorbereitung reduziert das Risiko von Verzögerungen bei offiziellen Verfahren.

FAQ

Wer bezahlt Beglaubigungen für Anträge?
Typischerweise bezahlt der Antragsteller Beglaubigungsgebühren; in Ausnahmefällen übernimmt eine Behörde oder der Vermieter die Kosten, wenn dies ausdrücklich geregelt ist.
Kann der Vermieter bestimmte Unterlagen verlangen?
Ein Vermieter darf relevante Dokumente verlangen, die zur Abklärung des Mietverhältnisses nötig sind; die Anfrage muss verhältnismässig sein.
Was tun, wenn die Behörde zusätzliche Dokumente fordert?
Reichen Sie die verlangten Dokumente innerhalb der angegebenen Frist nach und dokumentieren Sie die Einreichung sorgfältig.

Anleitung

  1. Liste erstellen: Zusammenstellen aller nötigen Unterlagen anhand der Checkliste
  2. Formulare ausfüllen: Pflichtfelder prüfen und unterschreiben
  3. Kopien und Beglaubigungen: falls nötig Kopien anfertigen und beglaubigen lassen
  4. Einreichen und Fristen beachten: Versandart wählen und Fristnachweis aufbewahren

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Kanton Zürich: Mietrecht und Schlichtung - zh.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.