Mieter: Wer zahlt Reparaturen in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, wer für Unterhalt und kleine Reparaturen im Haushalt zuständig ist. Dieses Merkblatt erklärt verständlich, welche Aufgaben meist der Mieter übernimmt, welche Kosten dem Vermieter obliegen und welche rechtlichen Fristen gelten. Sie lernen, wie Sie Schäden richtig dokumentieren, Termine für Reparaturen vereinbaren und formelle Mitteilungen an den Vermieter senden. Es beschreibt auch, wann die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten eingeschaltet werden sollte und welche Beweismittel helfen. Die Sprache ist einfach gehalten, damit Sie schnell handeln können, Rechte wahren und unnötige Kosten vermeiden. Am Ende finden Sie praktische Schritte für eine erfolgreiche Streitklärung.

Wer zahlt bei kleinen Reparaturen?

Als Faustregel tragen Mieter die Kosten für kleine, regelmäßige Reparaturen, sofern der Mietvertrag dies vorsieht. Entscheidend sind vertragliche Absprachen und die gesetzlichen Grundlagen im Obligationenrecht.[1]

In vielen Mietverträgen sind Kleinreparaturen pauschal dem Mieter zugewiesen.

Welche Reparaturen trägt der Vermieter?

Der Vermieter ist für grössere Mängel und die langfristige Instandhaltung verantwortlich. Dazu gehören Schäden, die die Wohnqualität beeinträchtigen oder die Substanz betreffen.

Typische Pflichten

  • Behebung von Heizungs- und Dachschäden
  • Sanierung bei Feuchtigkeit oder Schimmel
  • Erneuerung von elektrischen Anlagen bei Sicherheitsmängeln
Melden Sie Schäden umgehend schriftlich und halten Sie Fristen ein.

So dokumentieren Sie Schäden

Gute Dokumentation hilft bei Auseinandersetzungen: Datum, Foto, Beschreibung und Kostenvoranschläge sammeln.

  • Fotos machen und mit Datum versehen
  • Schriftliche Meldung per Brief oder E-Mail an Vermieter
  • Kostenvoranschläge aufbewahren
Ausführliche Beweismittel stärken Ihre Position bei der Schlichtungsbehörde.

Fristen und Schlichtung

Vor einer Klage ist in der Regel die Schlichtungsbehörde zu kontaktieren. Die Zivilprozessordnung verlangt oft eine Schlichtung, bevor ein Gericht entscheidet.[2]

Reagieren Sie auf Fristen: Verstreichende Termine können Rechte kosten.

Reagieren Sie immer innerhalb von gesetzten Fristen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Häufige Fragen

Wer bezahlt den Austausch einer kaputten Waschmaschine?
In der Regel trägt der Vermieter Kosten, wenn die Waschmaschine Bestandteil der Mietsache ist und aufgrund Verschleiss ersetzt werden muss.
Kann der Mieter kleinere Arbeiten selbst durchführen?
Ja, wenn der Mietvertrag Kleinreparaturen zulässt; klären Sie Kostenobergrenzen und Formalitäten vorher.
Was tun bei Notfällen ausserhalb der Bürozeiten?
Führen Sie notwendige Sofortmassnahmen durch und informieren Sie den Vermieter anschliessend schriftlich.

Anleitung

  1. Schaden fotografieren und Datum notieren
  2. Vermieter schriftlich informieren und Frist setzen
  3. Bei keiner Reaktion Schlichtungsbehörde kontaktieren[2]
  4. Falls nötig, Kostenvoranschlag einholen und Belege sammeln

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (Art. 253–274g) — Fedlex
  2. [2] Zivilprozessordnung (Schlichtungsverfahren) — Fedlex
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.