Mieterbeweise in der Schweiz: Fotos, Protokolle
Welche Beweise sind nützlich?
Nicht jede Notiz oder jedes Foto ist gleich stark. Praktisch bewährt sind solche Beweise:
- Fotos von Mängeln mit Datum und Ort dokumentieren.
- Ein Übergabe- oder Schadenprotokoll, das von beiden Parteien unterschrieben ist.
- Zeugenaussagen von Nachbarn oder Handwerkern, die das Problem gesehen haben.
- Schriftverkehr (E-Mails, SMS) mit Datum und Absender/Empfänger.
- Rechnungen und Kostenvoranschläge für Reparaturen.
Wie dokumentieren Sie Fotos und Protokolle richtig?
Richtig dokumentiert heißt: nachvollziehbar, datiert und unverfälscht. Bewahren Sie Originale, exportieren Sie Metadaten bei Bedarf und erstellen Sie klare Beschreibungen zu jedem Bild oder Eintrag.
- Fotos sofort mit Datum und kurzer Beschreibung speichern (Ort, Ursache, sichtbares Ausmaß).
- Ein Übergabeprotokoll sollte Zustand, Schäden und Zählerstände enthalten und von beiden Parteien unterschrieben werden.
- Senden Sie wichtige Dokumente per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung an den Vermieter.
- Notieren Sie Fristen (z. B. für Behebungen) und reagieren Sie innerhalb der gesetzten Zeit.
Zutritt, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Vermieter dürfen nicht ohne Zustimmung oder rechtliche Grundlage in die Wohnung eintreten. Beim Fotografieren ist besonders auf die Privatsphäre von Personen zu achten; Bilder von Dritten sollten nur mit Einwilligung verwendet werden.
- Unangemeldeter Zutritt durch den Vermieter ist in der Regel nicht erlaubt.
- Fotos von Mitbewohnern oder Gästen benötigen deren Zustimmung, sonst drohen Persönlichkeitsrechte.
- Bei Mängeln nur die Schäden fotografieren, nicht private Gegenstände Dritter.
Wenn es zum Streit kommt: Schlichtung und Gericht
In der Schweiz sind Streitigkeiten im Mietrecht meist zuerst bei der kantonalen Schlichtungsbehörde anzumelden; die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Obligationenrecht.[1] Vor der Anrufung des Gerichts ist oft eine Schlichtung vorgeschrieben.[2]
- Suchen Sie die zuständige Schlichtungsstelle Ihres Kantons auf und reichen Sie alle Beweismittel ein.
- Beachten Sie Verjährungsfristen und Einreichungsfristen bei der Schlichtung.
- Bringen Sie geordnete Belegmappen mit Fotos, Protokollen und Kopien von Nachrichten zum Termin mit.
Häufige Fragen
- Darf ich als Mieter ohne Erlaubnis Fotos in der Wohnung machen?
- Ja, für eigene Dokumentationszwecke dürfen Sie Fotos von Mängeln machen; achten Sie jedoch auf die Privatsphäre anderer Personen.
- Sind Zeugenaussagen vor Gericht wirksam?
- Ja, glaubwürdige Zeugenaussagen können Beweiskraft haben, insbesondere wenn sie mit Fotos oder anderen Dokumenten übereinstimmen.
- Was tue ich, wenn der Vermieter Beweise vernichtet?
- Notieren Sie Vorfall und Täter, sichern Sie andere vorhandene Beweise und informieren Sie die Schlichtungsbehörde oder die Polizei, wenn eine Straftat vorliegt.
Anleitung
- Fotografieren: Machen Sie mehrere Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln und notieren Sie Datum und Uhrzeit.
- Protokollieren: Erstellen Sie ein kurzes Schadensprotokoll mit Unterschriften, wenn möglich.
- Weiterleiten: Senden Sie Kopien per Einschreiben an den Vermieter und bewahren Sie Empfangsbestätigungen auf.
- Schlichtung: Reichen Sie bei fehlender Einigung die Unterlagen bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Swiss Code of Obligations (OR/CO) — Art. 253–274g
- [2] Kanton Zürich – Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
