Mieterfristen: Isolation & Fenster in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, welche Fristen bei Isolationsmängeln und Fensterdefekten gelten. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache, welche Melde- und Reparaturfristen Sie einhalten müssen, wer kleinere Unterhaltsarbeiten bezahlt und wie Sie Beweise sammeln. Ich beschreibe praktische Schritte vom ersten Mangel bis zur möglichen Schlichtungsanforderung bei der kantonalen Mietschlichtungsbehörde. Die Hinweise helfen Ihnen, Termine und Formalitäten korrekt einzuhalten, um unnötige Kosten oder rechtliche Nachteile zu vermeiden. Außerdem erkläre ich, wie gesetzliche Grundlagen nach Obligationenrecht und das Vorgehen bei der Schlichtungsbehörde funktionieren, damit Sie Fristen nicht verpassen.

Fristen und Meldepflichten

Wenn eine Isolationslücke oder ein defektes Fenster das Wohnen beeinträchtigt, sollten Sie den Mangel unverzüglich schriftlich melden. Setzen Sie der Vermieterin oder dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung und nennen Sie eine klare Erwartung, z. B. "Bitte beheben bis spätestens 14 Tage nach Erhalt dieses Schreibens." In vielen Fällen gelten die allgemeinen Regeln des Obligationenrechts; prüfen Sie daher relevante Artikel im OR.[1]

Antworten Sie schnell auf Mängelanzeigen, um formelle Fristen nicht zu verlieren.

Wer zahlt kleinere Reparaturen?

Bei kleinen Unterhaltsarbeiten entscheidet meist der Mietvertrag oder die ortsübliche Praxis; kleinere Ausbesserungen (z. B. Reparaturflicken, defekte Dichtungen) können oft vom Mieter getragen werden. Grössere Reparaturen wegen Baumängeln oder ernsthaften Isolationsproblemen sind in der Regel Sache der Vermieterin oder des Vermieters.

Kleinreparaturen können im Mietvertrag ausdrücklich geregelt sein.

Beweise sammeln und Dokumentation

Gute Dokumentation hilft, Fristen durchzusetzen: Fotos, Datumsstempel, Zeugen, schriftliche Meldungen sowie Aufbewahrung von Rechnungen sind entscheidend.

  • Fotos vom Schaden mit Datum und Uhrzeit erstellen
  • Schriftliche Meldung per Brief oder E-Mail schicken und Empfang dokumentieren
  • Rechnungen und Kostenvoranschläge aufbewahren
  • Kontaktversuche und Antworten protokollieren
Detaillierte Unterlagen erhöhen die Erfolgschancen bei einer Schlichtung oder einem Rechtsstreit.

Wenn die Vermieterin nicht reagiert

Hält die Vermieterin oder der Vermieter die gesetzte Frist nicht ein, können Sie nach einer angemessenen Nachfrist Ersatzvornahmen, Mietzinsreduktionen oder eine Schlichtung verlangen. Bei Streits ist in der Regel zuerst die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig; die Zivilprozessordnung regelt das Vorgehen zur Schlichtung.[2]

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, setzen Sie eine letzte schriftliche Frist und dokumentieren Sie alle Versuche zur Klärung.

FAQ

Wann muss ich einen Fensterdefekt melden?
Sie sollten Fensterdefekte sofort melden und der Vermieterin eine klare Frist zur Behebung setzen.
Kann ich selbst einen Handwerker beauftragen?
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Vermieterin oder nach abgelaufener, angemessener Frist; sonst riskieren Sie, die Kosten selbst tragen zu müssen.
Was passiert, wenn die Vermieterin nicht reagiert?
Nach einer Nachfrist können Sie Mietzinsreduktionen beantragen oder die Schlichtungsbehörde anrufen.

Anleitung

  1. Schaden dokumentieren und Datum/Uhrzeit festhalten
  2. Schriftliche Mängelmeldung an die Vermieterin senden und Frist setzen
  3. Wenn keine Reaktion: eine angemessene Nachfrist ansetzen
  4. Bei andauernder Nichtreaktion Schlichtungsbehörde kontaktieren

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.