Mieterkosten bei Mediation in der Schweiz

Schlichtungsbehörde & Streitbeilegung (inkl. Mietzinsreduktion) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz stehen Sie manchmal vor Konflikten mit dem Vermieter, die sich über Mediation oder eine Schlichtungsbehörde lösen lassen. Diese Verfahren sind oft schneller und günstiger als ein Gericht, aber wer trägt die Kosten? In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, was bei Mediation und der kantonalen Schlichtung üblich ist, welche Gebühren auftreten können, welche Belege wichtig sind und wie Sie finanzielle Unterstützung prüfen oder Kosten zurückfordern. Wir beschreiben Fristen, notwendige Formulare und praxisnahe Schritte, damit Sie vorbereitet in Gespräche oder Verhandlungen gehen. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Rechte kennen und mögliche Ausgaben realistisch einschätzen können.

Wer zahlt die Kosten?

Grundsätzlich können Kosten je nach Verfahren und Kanton unterschiedlich verteilt werden. Bei freiwilliger Mediation teilen Parteien oft die Mediationsgebühren oder tragen sie jeweils selbst. Bei einer kantonalen Schlichtung bestimmt die Schlichtungsbehörde manchmal, wer welche Kosten übernimmt oder ob jede Partei ihre Kosten selbst trägt. Rechtsgrundlagen finden Sie bei der Bundesgesetzgebung zur Miete und zum Verfahrensrecht.[1][2]

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen, Gebühren zurückzufordern.

Typische Kostenpunkte

  • Kosten für den Mediator oder die Mediatorin (Honorar).
  • Gebühren der kantonalen Schlichtungsbehörde oder administrativer Aufwand.
  • Kosten für Kopien, Fotos oder Gutachten, die als Beweismittel dienen.
  • Mögliche Beratungskosten bei Mieterverbänden oder Anwälten.
Bewahren Sie alle Belege und E‑Mails chronologisch auf.

Wer kann Kosten zurückfordern?

Wenn die Schlichtungsbehörde feststellt, dass eine Partei unberechtigt gehandelt hat, kann sie die Kosten teilweise oder vollständig zuweisen. Sie können auch eine Rückforderung beim Vermieter beantragen, wenn durch sein Verhalten zusätzliche Ausgaben entstanden sind. Dokumente und klarer Zeitnachweis sind hier entscheidend.

Reagieren Sie auf Fristen der Schlichtungsbehörde, sonst können Ansprüche verfallen.

Welche Belege sind wichtig?

  • Schriftverkehr mit dem Vermieter (E‑Mails, Briefe).
  • Quittungen für Mediationsgebühren, Gutachten und Reparaturen.
  • Termine und Fristen, dokumentiert mit Datum und Uhrzeit.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn Mediation freiwillig ist?
Bei freiwilliger Mediation zahlen die Parteien üblicherweise selbst oder teilen die Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Kann ich Gebühren zurückfordern?
Ja, wenn die Schlichtungsbehörde oder ein Gericht feststellt, dass die andere Partei die Kosten zu tragen hat, oder wenn vertragliche Gründe bestehen.
Muss ich zuerst zur Schlichtungsbehörde bevor ich klage?
In vielen Kantonen ist ein Schlichtungsverfahren vor einer Klage vorgeschrieben; prüfen Sie die kantonalen Regeln und Fristen.

Anleitung

  1. Belege sammeln: Alle Rechnungen, Fotos und Schriftwechsel ordnen und kopieren.
  2. Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons und erkundigen Sie sich nach dem Ablauf und Formularen.
  3. Antrag einreichen: Formulare ausfüllen, Belege beifügen und fristgerecht einreichen.
  4. Teilnahme an Mediation oder Schlichtung: Bereiten Sie Gespräche vor und bringen Sie alle Nachweise mit.
  5. Bei Bedarf gerichtliche Schritte prüfen, falls Schlichtung keine Lösung bringt.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] fedlex.admin.ch — Schweizerisches Obligationenrecht (Art. 253–274g)
  2. [2] zh.ch — Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten (Beispiel Kanton)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.