Mieterpflichten & Kleinreparaturen in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Mieter stehen oft vor der Frage, wer für kleine Reparaturen und den laufenden Unterhalt zahlt. Dieser Text erklärt in klarem Alltagssprache, welche Pflichten Mieter und Vermieter in der Schweiz haben, wie typische Kleinreparaturen abgegrenzt werden, welche Dokumente und Fotos Sie sammeln sollten und wie Sie Fristen einhalten. Es geht um praktische Schritte bei Schadensmeldungen, Kommunikation mit dem Vermieter und was zu tun ist, wenn keine Einigung möglich ist. Die Hinweise eignen sich für Mietverhältnisse in allen Kantonen; bei konkreten Rechtsstreitigkeiten ist die Schlichtungsbehörde der nächste Schritt.[1]

Dokumentieren Sie Schäden sofort mit Datum und Fotos.

Was zählt als Unterhalt und was sind Kleinreparaturen?

Unterhalt umfasst Massnahmen, die die Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand halten. Kleinreparaturen sind kleinere Arbeiten, die typischerweise nicht vom Vermieter übernommen werden, wenn sie klar im Rahmen der üblichen Abnützung liegen. Entscheidend sind Kostenhöhe, Häufigkeit und Ursache. Der Mietvertrag kann Regeln enthalten; sie dürfen aber nicht gegen zwingendes Recht verstossen.

Typischerweise gelten Kosten bis zu einer moderaten Obergrenze als Kleinreparatur, wenn sie nicht auf Vernachlässigung zurückzuführen sind.

Praktische Unterlagen, die Sie bereithalten sollten

  • Fotos und Datumsangaben zu Schäden oder Mängeln.
  • Kopie des Mietvertrags und allfälliger Zusatzvereinbarungen.
  • Belege für gezahlte Reparaturen oder Ersatzanschaffungen.
  • Schriftverkehr oder Notizen über Gespräche mit dem Vermieter.

Wenn Sie diese Unterlagen geordnet aufbewahren, erhöhen Sie Ihre Chancen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Reichen Sie Mängelmeldungen möglichst schriftlich und mit Fristsetzung ein.[2]

Schriftliche Fristen und Fotos sind oft entscheidend bei einer Schlichtung.

Schritte bei keiner Einigung mit dem Vermieter

  • Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung und nennen Sie eine konkrete Massnahme.
  • Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde im Kanton, wenn keine Reaktion erfolgt.
  • Bereiten Sie Akten, Fotos und Belege für die Schlichtungsverhandlung vor.
Antworten Sie auf einschlägige Schreiben fristgerecht, sonst verlieren Sie Rechte.

Kostenverteilung und typische Beispiele

Bei klaren Abnutzungen trägt meist der Vermieter die Kosten für grössere Instandsetzungen. Kleinere Reparaturen wie defekte Dichtungen, Glühbirnen oder Türgriffe können im Verantwortungsbereich der Mieter liegen, sofern der Vertrag das nicht anders regelt. Sonderfälle: Schäden durch unsachgemässe Behandlung sind vom Verursacher zu tragen; wenn die Ursache unklar ist, entscheidet oft die Schlichtungsbehörde.

Beispiele

  • Ausgetauschte Glühbirnen: meist Mieterpflicht.
  • Undichtiges Dach: in der Regel Vermietersache.
  • Kleinere Türschäden nach normaler Nutzung: oft Mieteranteil.

FAQ

Wer zahlt die Heizungswartung?
Die Kosten trägt in der Regel der Vermieter, ausser der Mietvertrag weist diese explizit dem Mieter zu.
Kann ich selbst eine Reparatur veranlassen?
Ja, in dringenden Fällen dürfen Mieter eine provisorische Reparatur veranlassen und Belege einreichen, sofern die Massnahme notwendig und verhältnismässig war.
Wann ist die Schlichtungsbehörde zuständig?
Wenn Vermieter und Mieter sich nicht einigen können, ist die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten der nächste Schritt vor einem Gerichtsverfahren.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Belege, Fotos und den Mietvertrag.
  2. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie eine Frist.
  3. Reichen Sie bei Bedarf ein Schlichtungsgesuch bei der kantonalen Behörde ein.
  4. Erscheinen Sie zur Schlichtungsverhandlung mit den Unterlagen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Fedlex
  2. [2] Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.