Mieterrechte: Abfall & Gemeindegebühren in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter oder Mieterin in der Schweiz begegnen Ihnen oft Fragen zu Abfall- und Gemeindegebühren sowie zu kleinen Reparaturen im Mietobjekt. Wer zahlt welche Gebühr, welche Pflichten stehen im Mietvertrag und wann darf der Vermieter Kosten abziehen? Dieser Leitfaden erklärt, wie Abfallgebühren, Kehrichtsäcke, Hauswartkosten und ähnliche Posten typischerweise verteilt werden, welche Reparaturen Mieterinnen selbst tragen können und wann der Vermieter verantwortlich ist. Sie erfahren praktische Schritte zum Prüfen von Belegen, zum Einfordern von Klarstellungen beim Vermieter und zum Einreichen einer Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde, inkl. welche Fristen zu beachten sind und wie Sie Dokumente sichern, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Was sind Abfall- und Gemeindegebühren?

Abfall- und Gemeindegebühren umfassen Steuerungen für Kehrichtentsorgung, Abfallgebühren, Kanalisation oder Energieabgaben, die Gemeinden erheben. In vielen Fällen werden diese Kosten über Nebenkostenabrechnungen an die Bewohnenden weitergegeben; in anderen Fällen erhebt die Gemeinde separate Gebühren direkt von jeder Person oder Wohnung. Die rechtliche Grundlage und die Verteilung können kantonal unterschiedlich geregelt sein[1].

In den meisten Kantonen gelten klare Regeln zu Gebührenverantwortung.

Wer zahlt was?

  • Abfallgebühren (fee): Oft über die Nebenkosten oder direkt von der Bewohnerin bezahlt.
  • Hauswart- und Kehrichtkosten (fee): Können Teil der Nebenkosten sein, prüfen Sie den Mietvertrag.
  • Mietvertrag und Zusatzvereinbarungen (notice): Entscheidend ist, was schriftlich vereinbart wurde.
Bewahren Sie alle Abrechnungen und Quittungen auf, damit Sie Forderungen prüfen können.

Kleine Reparaturen und Unterhalt

Kleine Unterhaltsarbeiten sind oft Sache der Mieterinnen, sofern dies im Mietvertrag steht. Üblich sind Pauschalen oder eine Grenze pro Reparatur. Grössere Reparaturen, die die Substanz der Wohnung betreffen, sind in der Regel Sache des Vermieters. Prüfen Sie jeweils schriftlich, wer für die Kosten verantwortlich ist und ob die Massnahme die Wohnqualität betrifft.

  • Kleine Reparaturen (repair): Glühbirnen, Dichtungsränder, kleine Ausbesserungen je nach Vereinbarung.
  • Grosse Reparaturen (repair): Dach, Heizung oder Sanitär zählen meist zum Vermieterpflichten.
Klare Absprachen zum Unterhalt sollten schriftlich im Mietvertrag oder als Zusatz geregelt sein.

Dokumentation, Fristen und Beweise

Wenn Sie Kosten bestritten oder eine Rückforderung stellen möchten, ist gute Dokumentation entscheidend. Sammeln Sie Belege, Fotos und schriftliche Mitteilungen. Reagieren Sie innerhalb von Fristen, die oft in der Nebenkostenabrechnung oder im kantonalen Verfahren genannt sind.

  • Belege und Fotos (evidence): Dokumentieren Sie Datum, Betrag und Anlass jeder Ausgabe.
  • Fristen (deadline): Achten Sie auf Zahlungs- und Rekursfristen, sonst verlieren Sie Rechte.
Detaillierte Dokumentation erhöht die Chance, eine Forderung zurückzuweisen oder erstattet zu bekommen.

Was tun bei Streit mit dem Vermieter?

Versuchen Sie zuerst eine Klärung direkt mit dem Vermieter. Kommt es zu keiner Einigung, ist der nächste Schritt in der Regel die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten des jeweiligen Kantons. Vor einer gerichtlichen Klärung ist in der Schweiz oft eine Schlichtung vorgeschrieben[2]. Halten Sie Ihre Unterlagen bereit und nennen Sie klar den strittigen Betrag sowie bisherige Kommunikation.

Fordern Sie schriftliche Erklärungen vom Vermieter an, bevor Sie Zahlungen leisten oder ablehnen.

FAQ

Wer bezahlt Abfallgebühren, wenn nichts im Mietvertrag steht?
Wenn im Mietvertrag nichts steht, richtet sich die Kostenverteilung nach kantonalen Regeln und örtlicher Praxis; oft übernimmt die Bewohnerschaft die Gebühren direkt oder sie werden über die Nebenkosten verteilt.
Kann der Vermieter kleine Reparaturen direkt von der Kaution abziehen?
Nur wenn die Kosten belegt sind und eine Basis dafür besteht; ungeklärte Abzüge können angefochten werden. Dokumentation ist wichtig.
Muss ich zuerst zur Schlichtungsbehörde, bevor ich klage?
In den meisten Kantonen ist eine Schlichtung vorgeschrieben, bevor ein Gericht angerufen werden kann; prüfen Sie das kantonale Verfahren.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag auf Klauseln zu Abfall- und Nebenkosten.
  2. Sammeln Sie Belege, Fotos und Schriftverkehr als Beweise.
  3. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Klärung oder korrigierte Abrechnung.
  4. Wenn keine Einigung gelingt, stellen Sie eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) – fedlex.admin.ch
  2. [2] Kanton Zürich: Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.