Mieterrechte bei Mietzinserhoehung in der Schweiz
Wann ist eine Mietzinserhöhung zulässig?
Als Mieter sollten Sie prüfen, ob die angekündigte Mietzinserhöhung eine gesetzliche Grundlage hat, zum Beispiel Anpassung an Referenzzinssatz, Investitionen oder gestiegene Nebenkosten. Massgebliche Bestimmungen stehen im Obligationenrecht.[1]
Vermieter müssen einen nachvollziehbaren Grund für eine Erhöhung angeben.
Wie überprüfen Sie ein Erhöhungs-Schreiben?
- Fristen prüfen: Ablaufdatum und Form des Schreibens kontrollieren.
- Begründung prüfen: Ob Referenzzinssatz oder Investitionen korrekt genannt sind.
- Belege sammeln: Mietvertrag, frühere Abrechnungen, Fotos von Mängeln.
- Einsprache vorbereiten: schriftlich, mit Datum und Unterschrift antworten.
Bewahren Sie alle relevanten Schreiben und Belege in einer geordneten Akte auf.
Was tun bei Streit: Schlichtung und weitere Schritte
Bei Unklarheiten oder wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie Einsprache erheben und die Schlichtungsbehörde des Kantons anrufen. Schlichtung ist meist Voraussetzung vor einem Gerichtsverfahren.[2]
Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen, sonst können Sie Rechte verlieren.
Praktische Hinweise
- Dokumentieren Sie Datum des Schreibens, Höhe der Erhöhung und alle Belege.
- Formulieren Sie eine kurze, sachliche Einsprache und senden Sie diese per Einschreiben.
- Falls nötig, bereiten Sie sich auf eine Schlichtungsverhandlung vor und bringen Kopien aller Unterlagen mit.
Häufige Fragen
- Kann mein Vermieter die Miete jederzeit erhöhen?
- Nein. Erhöhungen müssen begründet sein und Fristen sowie Formvorschriften einhalten.
- Was kann ich tun, wenn ich die Erhöhung für ungerechtfertigt halte?
- Sie können schriftlich Einsprache erheben und eine Schlichtungsverhandlung beantragen.
- Wer trägt Kosten für kleine Reparaturen?
- In der Regel ist der Vermieter für grössere Instandhaltungen zuständig; für kleinere Reparaturen kann im Mietvertrag eine Kostenregelung stehen.
Anleitung
- Fristen prüfen und Datum im Schreiben notieren.
- Begründung prüfen und Vergleichswerte sammeln.
- Belege und Fotos zusammenstellen.
- Einsprache schriftlich einreichen.
- Schlichtung beantragen und Unterlagen vorlegen.