Mieterrechte bei Zutritt für Handwerker in Schweiz

Renovationen, Aufwertungen & Entschädigung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stehen Sie manchmal vor der Frage, welche Rechte gelten, wenn Vermieter oder Handwerker Zutritt zur Wohnung für Reparaturen, Renovationen oder Aufwertungen verlangen. Dieser Text erklärt klar und verständlich, welche Ankündigungsfristen, Zwecke und Beschränkungen Ihr Vermieter einhalten muss, wann Sie Zutritt verweigern dürfen und welche Entschädigungen bei zeitweiliger Unbenutzbarkeit oder erhöhtem Aufwand möglich sind. Wir zeigen praktische Schritte: wie Termine schriftlich bestätigen, welche Beweise sinnvoll sind und an welche Schlichtungsstellen Sie sich wenden können. Ziel ist, dass Sie sicher und informiert entscheiden, wie Sie Termine koordinieren, Ihre Privatsphäre schützen und rechtliche Schritte vermeiden oder vorbereiten. Lesen Sie weiter für konkrete Handlungsschritte.

Zutritt: wann ist er erlaubt?

Der Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich nur betreten, wenn ein berechtigter Zweck vorliegt, etwa dringend notwendige Reparaturen, Gefahr in Verzug oder vertraglich vereinbarte Kontrollen. Für planbare Arbeiten muss der Vermieter den Zweck, den ungefähren Zeitpunkt und die voraussichtliche Dauer angeben. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Schweizer Obligationenrecht.[1]

Wann dürfen Sie Zutritt verweigern?

  • Wenn kein zulässiger Zweck genannt oder der Termin nicht angekündigt wurde.
  • Bei unangekündigter Betretung ohne Notfall rechtfertigt das Verweigerung bis zu einer schriftlichen Ankündigung.
  • Wenn die angekündigte Frist/der deadline offensichtlich unzumutbar ist, können Sie Gegenvorschläge machen.
Notieren Sie Datum und Uhrzeit jeder Ankündigung sowie Namen der anwesenden Personen.

Was muss der Vermieter angeben?

Für geplante Arbeiten sollte der Vermieter folgende Informationen liefern, damit Sie einschätzen können, ob der Zutritt gerechtfertigt ist:

  • Den konkreten Grund der Arbeiten und eine kurze Beschreibung des Umfangs.
  • Datum bzw. Zeitfenster oder mehrere Terminvorschläge (Frist/deadline).
  • Wer genau Zugang benötigt (Firma, Handwerkername) und wie lange der Zutritt dauern soll.
  • Kontaktinformationen für Rückfragen und eine Möglichkeit zur schriftlichen Bestätigung.
Geben Sie keine dauerhaften Zugangsschlüssel an Fremde ohne schriftliche Vereinbarung ab.

Was tun bei Beeinträchtigungen oder Kosten?

Wenn Arbeiten zu Verlust von Gebrauchstauglichkeit, erhöhtem Aufwand oder Schäden führen, können Mieter unter Umständen Entschädigung oder Mietzinsreduktion verlangen. Dokumentieren Sie Schäden und Zusatzaufwand mit Fotos, Zeitaufstellungen und Belegen, und informieren Sie den Vermieter schriftlich.

FAQ

Darf der Vermieter ohne Ankündigung eintreten?
In der Regel nein; nur bei Gefahr in Verzug ist ein sofortiges Zutreten möglich. Für planbare Arbeiten ist eine rechtzeitige Ankündigung erforderlich.
Welche Fristen gelten für die Ankündigung?
Es gibt keine einheitliche Bundesfrist; angemessene Vorankündigung richtet sich nach Anlass und Dauer der Arbeiten. Klären Sie Fristen idealerweise schriftlich.
Kann ich Entschädigung verlangen, wenn die Wohnung nicht nutzbar ist?
Ja, bei erheblicher Beeinträchtigung besteht Anspruch auf Mietzinsreduktion oder Entschädigung; Belege und Dokumentation sind wichtig.

Anleitung

  1. Antworten Sie schriftlich auf die Ankündigung und bestätigen oder schlagen Sie konkrete Termine vor.
  2. Führen Sie Foto- und Zeitdokumentation während und nach den Arbeiten.
  3. Kontaktieren Sie bei Streitigkeiten die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten in Ihrem Kanton.[2]
  4. Fordern Sie schriftlich Entschädigung oder Mietzinsreduktion, falls nachweisbare Nachteile entstanden sind.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch
  2. [2] zh.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.