Mieterrechte: Besuch des Vermieters in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich vielleicht, ob und wann der Vermieter Ihre Wohnung betreten darf. Dieses praktische Erklärstück beschreibt die üblichen Gründe für Zutritt — etwa Reparaturen, Wohnungsbesichtigungen oder Notfälle — und die gesetzlichen Regeln dazu. Sie erfahren, welche Ankündigungsfristen gelten, wie Sie Ihre Privatsphäre schützen und welche Dokumentation bei Streitfällen hilft. Die Informationen orientieren sich am Schweizer Mietrecht und an Verfahren vor der Schlichtungsbehörde.[1] Ich erkläre auch, welche Ausnahmen gelten, etwa im Notfall oder bei vereinbartem Zugang, und wie Sie auf unangekündigten Zutritt reagieren können. Lesen Sie die praktischen Schritte weiter unten, um zu wissen, wie Sie schriftlich widersprechen oder eine Schlichtung beantragen.
Was bedeutet Zutritt durch den Vermieter?
Zutritt bedeutet, dass eine Person mit berechtigtem Grund die Mietwohnung betritt. Gründe können geplante Reparaturen, Kontrollen, Besichtigungen bei Kündigung oder dringende Notfälle sein. Ohne triftigen Grund ist unangemeldeter Zutritt eine Verletzung der Privatsphäre.
Wann darf der Vermieter die Wohnung betreten?
- Reparaturen (repair): Zugang für notwendige Reparaturen nach Ankündigung und mit angemessener Frist.
- Besichtigungen und Kontrolltermine (entry/inspect): Termine zur Kontrolle des Zustands oder für Besichtigungen bei Kündigung sind zulässig, wenn vorher informiert wurde.
- Zutritt zur Ablesung oder Kontrolle (document): Ablesetermine für Heizung, Strom oder Wasser werden in der Regel angekündigt.
- Notfälle (safety/emergency): Bei Brand, Wasserrohrbruch oder ähnlichen Gefahren darf der Vermieter oder Handwerker ohne Ankündigung eintreten, um Schaden abzuwenden.
- Vereinbarter Zugang (entry): Wenn Sie dem Vermieter oder Handwerkern im Mietvertrag oder schriftlich Zugang zugestanden haben, gilt die Vereinbarung.
Wie informieren Vermieter und Mieter einander?
Üblich ist eine schriftliche Ankündigung mit Datum und Grund. Was «angemessen» ist, hängt vom Anlass ab: Kurzfristige Notfälle erlauben sofortiges Handeln; normale Reparaturen oder Besichtigungen erfordern eine Vorankündigung, soweit zumutbar.
- Ankündigung (notice): Bitten Sie um eine schriftliche Mitteilung mit Datum, Uhrzeit und Grund.
- Belege sammeln (document): Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen der Personen, die die Wohnung betreten.
- Kontaktaufnahme (contact): Klären Sie Unklarheiten frühzeitig per E-Mail oder eingeschriebener Post.
FAQ
- Darfs der Vermieter ohne meine Erlaubnis eintreten?
- Nur in dringenden Notfällen oder wenn rechtlich vorgesehen. Für geplante Arbeiten braucht der Vermieter in der Regel Ihre Zustimmung oder eine vorherige Ankündigung.
- Welche Fristen gelten für Ankündigungen?
- Es gibt keine einheitliche Frist im Gesetz; die Ankündigungsfrist muss aber angemessen sein und hängt vom Anlass ab. Bei Unsicherheit kann die Schlichtungsbehörde beraten.[2]
- Was kann ich tun, wenn der Zutritt unrechtmäßig war?
- Dokumentieren Sie den Vorfall, informieren Sie den Vermieter schriftlich und ziehen Sie bei Bedarf die Schlichtungsbehörde hinzu.
Anleitung
- Dokumentieren: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Namen und Grund des Zutritts sowie Fotos oder Nachrichten.
- Schriftlich widersprechen: Senden Sie dem Vermieter eine kurze, sachliche Nachricht mit Ihrer Beschwerde und gewünschter Lösung.
- Beratung einholen: Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten oder eine Mietergemeinschaft für Unterstützung.
- Schlichtung anstoßen: Reichen Sie bei der zuständigen Schlichtungsbehörde eine Beschwerde ein, wenn keine Einigung möglich ist.[2]
Wesentliche Hinweise
- Halten Sie Kommunikation und Termine schriftlich fest, um Ihre Rechte zu stärken.
- Bei Notfällen ist sofortiges Handeln erlaubt; fordern Sie aber anschliessend eine schriftliche Erklärung an.
Hilfe und Unterstützung
- [1] Fedlex — Schweizerisches Obligationenrecht (Mietrecht)
- [2] Schlichtungsbehörde Kanton Zürich — Mietangelegenheiten
