Mieterrechte: Reparaturen & Betreuung in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stehen Sie oft vor Fragen zu kleinen Reparaturen, Unterhalt und möglichen Betreuungsleistungen im Haus. Dieser Ratgeber erklärt in klarer Sprache, wer für welche Kosten zuständig ist, wie Sie Mängel richtig melden und welche Fristen gelten. Wir zeigen, wie Sie Beweise sammeln, welche Schritte zur Schlichtungsbehörde führen und wann der Vermieter Eingriffe in die Wohnung darf. Ziel ist, Ihnen praktische Handlungsanweisungen zu geben, damit Sie Ihre Rechte als Mieter verstehen und im Alltag sicher anwenden können. Rechtsquellen und offizielle Anlaufstellen werden genannt, damit Sie bei Bedarf formell weiter vorgehen können.[1]

Wer zahlt kleine Reparaturen?

Für Kleinstreparaturen sieht der Mietvertrag oft eine Regel vor: Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag zahlt meist der Mieter. Grundsätzlich bleibt der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich, damit die Wohnung bewohnbar bleibt. Wenn der Schaden durch normalen Verschleiss entstanden ist, trägt üblicherweise der Vermieter die Kosten. Bei unsachgemässem Gebrauch oder durch den Mieter verursachten Schäden kann der Vermieter Kosten geltend machen.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Wie melden Sie Mängel korrekt?

Eine schriftliche Mängelanzeige mit Datum und genauer Beschreibung schützt Ihre Rechte. Beschreiben Sie Ort und Art des Mangels, fügen Sie Fotos bei und fordern Sie eine Frist zur Behebung. Senden Sie die Anzeige idealerweise per Einschreiben oder per E‑Mail und bewahren Sie eine Kopie auf. Reagiert der Vermieter nicht, ist der nächste Schritt die Schlichtungsbehörde.

Bewahren Sie alle Meldungen und Rechnungen übersichtlich und chronologisch auf.

Typische Kostenaufteilungen

  • Kleine Reparaturen bis zur vertraglich vereinbarten Obergrenze bezahlt oft der Mieter.
  • Grössere Instandsetzungen und Ersatz bei Altersschäden übernimmt in der Regel der Vermieter.
  • Rechnungen und Belege sollten immer aufgehoben werden, um Ansprüche zu belegen.
  • Für Kontrollen oder Reparaturzugang muss der Vermieter in der Regel vorher ankündigen.

Wenn Unklarheiten bestehen, prüfen Sie zuerst den Mietvertrag: Oft sind Höchstbeträge für Kleinreparaturen oder Zuständigkeiten schriftlich geregelt. Fehlt eine klare Vereinbarung, gilt die gesetzliche Verantwortlichkeit des Vermieters für die Substanz und Bewohnbarkeit der Wohnung.[1]

Was tun bei verweigerter Reparatur?

Schrittweise vorgehen: Frist setzen, Schaden dokumentieren und, falls nötig, Mietzinsherabsetzung, Ersatzvornahme oder Schadenersatz prüfen. Vor gerichtlichen Schritten ist die Schlichtungsstelle zuständig; eine Einreichung dort ist in den meisten Kantonen obligatorisch, bevor eine Klage beim Bezirksgericht möglich ist.[2]

Reagieren Sie zügig auf Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Betreuungsformen im Mietobjekt

Betreuungsleistungen (z. B. Hauswart, Betreuung für ältere Mieter) sind zusätzlich zum Mietvertrag zu vereinbaren. Klären Sie, ob solche Leistungen Bestandteil der Miete sind oder separat in Rechnung gestellt werden. Änderungen müssen vertraglich festgehalten werden.

Praktische Checkliste für Mieter

  • Dokumentieren Sie Mängel mit Foto, Datum und Beschreibung.
  • Senden Sie Mängelanzeigen schriftlich und nennen Sie eine angemessene Frist.
  • Beachten Sie Fristen für Beschwerden und Schlichtungstermine.
  • Suchen Sie frühzeitig Hilfe bei Mietverbänden oder der Schlichtungsbehörde, wenn nötig.

FAQ

Wer bezahlt die Reparatur, wenn eine Leitung im Bad kaputt geht?
Bei Altersschaden oder Materialfehler zahlt in der Regel der Vermieter; bei durch den Mieter verursachten Schäden kann der Mieter haften.
Kann ich die Reparatur selbst bezahlen und vom Mietzins abziehen?
Nur unter bestimmten Bedingungen und nach klarer rechtlicher Prüfung; meist ist vorherige Ankündigung und Fristsetzung nötig.
Muss ich dem Hauswart Zugang zur Wohnung gewähren?
Ja, für berechtigte Inspektionen oder Reparaturen nach vorheriger Ankündigung und in angemessenen Zeiten.

Anleitung

  1. Beschreiben Sie den Mangel schriftlich mit Datum, Ort und Fotos.
  2. Schicken Sie die Anzeige an den Vermieter und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
  3. Warten Sie die Frist ab; dokumentieren Sie jede Kommunikation.
  4. Reichen Sie bei Nicht-Reaktion eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
  5. Führen Sie im Streitfall alle Belege zusammen, um Kosten und Schäden nachzuweisen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) — Art. 253–274g
  2. [2] Kanton Zürich — Schlichtungsbehörde Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.