Mieterrechte: Schlüssel & Zählerstände in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz treten immer wieder Fragen zu Schlüsselübergabe und Ablesen von Zählerständen auf. Wer darf Schlüssel anfordern oder übernehmen, welche Regeln gelten beim Zurückgeben und wie müssen Sie Zählerstände dokumentieren? Dieser Artikel erklärt klar und praktisch die Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern sowie von Vermietenden, zeigt Fristen, mögliche Vorgehensweisen bei Streit und praktische Schritte zur Beweissicherung. Sie erfahren, wann der Vermieter Zutritt verlangen darf, wie Sie Übergabeprotokolle anfertigen und welche Rolle die Schlichtungsbehörde spielt. Die Sprache ist bewusst einfach gehalten, damit Sie als Mieter rasch wissen, was Sie tun können, welche Unterlagen wichtig sind und wo Sie offizielle Hilfe finden.

Wer darf Schlüssel verlangen?

Vermieter haben nicht automatisch das Recht, jederzeit Schlüssel zu fordern oder in die Wohnung zu gelangen. Zutritt ist nur erlaubt, wenn er vertraglich vereinbart wurde, eine Notlage vorliegt oder ein berechtigtes Interesse besteht, etwa um Reparaturen durchzuführen. Für geplante Besichtigungen müssen Vermieter in der Regel ankündigen und einen Termin vereinbaren; kurzfristige Notfälle sind ausgenommen.[1]

Mieter dürfen private Räume ohne berechtigten Grund vor unerlaubtem Zutritt schützen.

Zählerstände: richtig ablesen und dokumentieren

Beim Ablesen von Wasser-, Strom- oder Gaszählern gilt: genau messen, Zeitpunkt notieren und Beleg erstellen. Eine saubere Dokumentation schützt Sie vor späteren Forderungen.

  • Zählerstand notieren und Datum sowie Uhrzeit vermerken.
  • Foto des Zählerstandes machen als Beleg.
  • Kopie per Mail oder Brief an Vermieter senden und Quittung aufbewahren.
  • Fristen beachten: Ablesung oft bei Wohnungsübergabe oder Ende Abrechnungsperiode.
Fotografieren Sie Zählerstände sofort bei Übergabe und bewahren Sie die Bilder sicher auf.

Zutritt und Schlüsselübergabe

Bei Schlüsselübergaben empfiehlt sich ein schriftliches Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Zustand der Wohnung. Rückgabe und Aushändigung sollten dokumentiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Termin zur Schlüsselübergabe vereinbaren und beidseitig protokollieren.
  • Bei Auszug Schlüssel persönlich übergeben und Empfang quittieren lassen.
  • Bei Unklarheiten frühzeitig Kontakt zur Schlichtungsbehörde suchen.[2]

Wenn es zu einem Streit kommt

Bleiben Sie sachlich: sammeln Sie alle Belege, Fotos und die Kommunikation mit dem Vermieter. Reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtung ein; in der Regel ist vor einem Gerichtsverfahren zuerst die Schlichtungsbehörde zuständig.[2]

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Wichtigste Punkte

  • Dokumentation schützt vor unberechtigten Nachforderungen.
  • Zutritt ohne Ankündigung ist nur in Notfällen erlaubt.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter jederzeit Schlüssel verlangen?
Nein. Schlüsselübergabe und Zutritt sind nur mit Vereinbarung, bei Notfällen oder berechtigtem Interesse erlaubt.
Wie belege ich korrekte Zählerstände?
Notieren Sie Datum und Zeit, machen Sie ein Foto und senden Sie den Stand schriftlich an den Vermieter.
Wohin wende ich mich bei Streit?
Wenden Sie sich zuerst an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten und führen Sie Ihre Belege mit.

Anleitung

  1. Lesen Sie den Zählerstand ab und fotografieren Sie das Display.
  2. Senden Sie Datum, Uhrzeit und Foto schriftlich an den Vermieter.
  3. Bei Konflikten vereinbaren Sie einen Termin bei der Schlichtungsbehörde.
  4. Bei Auszug übergeben Sie die Schlüssel persönlich und lassen Sie den Empfang quittieren.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.