Mieterrechte: Unterhalt & kleine Reparaturen in Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stehen Sie oft vor Fragen: Wer bezahlt kleine Reparaturen? Welche Pflichten hat der Vermieter? Dieser Artikel erklärt klar und praxisnah, welche Unterhaltsarbeiten typischerweise vom Mieter oder vom Vermieter getragen werden, wie Sie Schäden richtig melden und welche Fristen und rechtlichen Schritte einzuhalten sind. Sie erhalten Hinweise zu Kostenübernahme, üblichen Kleinreparaturgrenzen, Dokumentation von Schäden und Beweismitteln, die im Streitfall wichtig sind. Ich zeige, wie Sie Musterformulare und die Schlichtungsbehörde nutzen können, bevor es zu einer Klage kommt, und welche Schritte bei Weigerung des Vermieters möglich sind. Ziel ist, Ihre Rechte und Pflichten verständlich zu machen, damit Sie sicher handeln können.

Was regelt das Mietrecht beim Unterhalt?

Das Schweizer Mietrecht legt fest, welche Unterhalts- und Reparaturpflichten zwischen Mieterinnen/Mietern und Vermieterinnen/Vermietern aufgeteilt sind. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Obligationenrecht.[1] Vor einer Gerichtsaktion ist in der Regel eine Schlichtung vorgesehen; cantonal zuständige Schlichtungsbehörden helfen bei Streitfällen.[2]

In der Schweiz sind grundlegende Wohnstandards durch das Recht geschützt.

Wer zahlt was?

  • Kleine Reparaturen (repair) bis zur im Mietvertrag genannten Grenze trägt meist der Mieter.
  • Grössere Reparaturen (repair) und Erneuerungen sind grundsätzlich Sache des Vermieters.
  • Kosten für Verbrauchsmaterialien (payment) wie Glühbirnen oder Batterien können vertraglich dem Mieter zugewiesen werden.
  • Schriftliche Mängelanzeige (form) an den Vermieter senden und Fristen einhalten (deadline), sonst riskieren Sie Ansprüche zu verlieren.
Bewahren Sie Rechnungen und Fotos als Beweismittel auf.

Ob und bis zu welchem Betrag Kleinreparaturen zulasten des Mieters gehen, hängt oft vom Mietvertrag ab. Pauschalen sind möglich, dürfen aber nicht missbräuchlich sein. Dokumentation hilft, spätere Diskussionen zu verhindern.

Anleitung

  1. Mangel sofort melden (deadline) – am besten schriftlich mit Datum und Fotos.
  2. Dokumente sammeln (evidence) – Fotos, Kostenvoranschläge, Rechnungen und Zeugenangaben.
  3. Mit dem Vermieter sprechen (contact) und eine Frist für die Behebung vereinbaren.
  4. Wenn keine Einigung: Schlichtung beantragen (court) bei der kantonalen Schlichtungsbehörde, bevor Sie vor Gericht gehen.
Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Ihre Ansprüche verfallen.

Häufige Fragen

Wer bezahlt kleine Reparaturen?
Kleine, vertraglich definierte Reparaturen trägt meist der Mieter; grosse Reparaturen übernimmt in der Regel der Vermieter.
Kann der Vermieter alle Kleinreparaturen auf den Mieter abwälzen?
Nein. Pauschalen oder Klauseln dürfen nicht missbräuchlich sein; es kommt auf Umfang, Höhe und Formulierung im Vertrag an.
Was tun, wenn der Vermieter nicht repariert?
Schriftlich nachfassen, Frist setzen, Beweise sammeln und bei Bedarf die Schlichtungsbehörde einschalten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) – fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.