Mieterrechte: Unterhalt & Kleinreparaturen Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stehen Sie oft vor Fragen zu Unterhalt und kleinen Reparaturen: Wer ist zuständig, welche Kosten übernimmt der Vermieter, und wann müssen Sie selbst zahlen? Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt die gesetzlichen Grundlagen, praktische Beispiele und wie Sie Schäden dokumentieren. Sie lernen Fristen kennen, erfahren, wann eine Mietminderung möglich ist, und welche Rolle die Schlichtungsbehörde spielt. Die Tipps sind konkret und für alltägliche Fälle gedacht – von tropfenden Wasserhähnen bis zu Heizungsausfällen. Am Ende finden Sie eine Anleitung für das Einreichen einer Beschwerde sowie offizielle Links zu Fedlex[1] und kantonalen Stellen[2].

Wer zahlt Unterhalt und Kleinreparaturen?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Er muss Mängel beseitigen, die den Gebrauch beeinträchtigen oder die Substanz gefährden. Kleinreparaturen, die üblicherweise beim normalen Gebrauch anfallen, können vertraglich dem Mieter zugewiesen werden, sofern eine sinnvolle Grenze eingehalten wird.

In den meisten Kantonen gelten gesetzliche oder vertragliche Grenzen für Kleinreparaturen.
  • Der Vermieter trägt Kosten für grosse Reparaturen an Dach, Fassade, Leitungen oder Heizung.
  • Mieter zahlen oft kleine Ersatzteile (z. B. Dichtungen, Glühbirnen) nur bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag pro Reparatur.
  • Bei Unsicherheit prüfen Sie den Mietvertrag und fragen nach einer schriftlichen Regelung.

Wie dokumentieren und melden Sie Mängel?

Eine sorgfältige Dokumentation schützt Ihre Rechte: Fotos, Datum, genaue Beschreibung und Kopien der Kommunikation mit dem Vermieter sind zentral. Melden Sie Mängel schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.

Fertigen Sie Fotos mit Datum an und speichern Sie jede Nachricht an den Vermieter.
  • Schriftliche Dokumentation: Fotos, Datum, genaue Mängelbeschreibung.
  • Formelle Mängelmeldung per Brief oder E‑Mail mit Fristsetzung.
  • Fristen einhalten: Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist, sonst gilt die Meldung als unbeantwortet.

Was tun bei Unstimmigkeiten?

Wenn Vermieter nicht reagieren oder die Verantwortung bestreiten, ist die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten die übliche nächste Instanz. Viele Kantone verlangen eine Schlichtung vor Anrufung des Gerichts. Bereiten Sie Ihre Unterlagen gut vor und reichen Sie Beweise geordnet ein.

Reagieren Sie zeitnah auf Anfragen der Schlichtungsbehörde, sonst können Fristen ablaufen.

FAQ

Wer trägt die Kosten für grössere Reparaturen?
Der Vermieter trägt in der Regel die Kosten für grössere, strukturelle Reparaturen; dies ergibt sich aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters und oft aus dem Mietvertrag.
Wann sind Kleinreparaturen vom Mieter zu bezahlen?
Kleinreparaturen sind vom Mieter zu tragen, wenn dies im Mietvertrag klar geregelt ist und die Kosten einzelne, vertretbare Beträge nicht übersteigen.
Wie beantrage ich eine Schlichtung bei Mietstreitigkeiten?
Sie reichen ein Schlichtungsgesuch bei der zuständigen kantonalen Schlichtungsbehörde ein; dafür benötigen Sie die Dokumentation des Mangels und der bisherigen Korrespondenz.

Anleitung

  1. Kontaktieren Sie zuerst den Vermieter mündlich und informieren Sie schriftlich (E‑Mail oder Brief).
  2. Dokumentieren Sie den Mangel: Fotos, Datum, Verlauf und Zeugen wenn möglich.
  3. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung und erwähnen Sie mögliche Folgen (Mietminderung, Schlichtung).
  4. Reichen Sie bei Nichthandeln ein Schlichtungsgesuch bei der kantonalen Stelle ein.
  5. Nehmen Sie an der Schlichtung teil und bringen Sie alle Belege mit.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Fedlex: Obligationenrecht (OR)
  2. [2] Kanton Zürich: Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.