Mieterrechte zur Miete pro m2 in der Schweiz
Wann ist Miete pro m² ortsüblich?
Als ortsüblich gilt eine Miete pro m2, wenn sie dem üblichen Niveau vergleichbarer Wohnungen in derselben Region entspricht. Vermieter nutzen oft Marktvergleiche, Inserate und Referenzmieten. Als Mieter sollten Sie prüfen, ob die Vergleichsobjekte wirklich vergleichbar sind (Grösse, Zustand, Lage, Ausstattung) und Belege sammeln.
Wie ortsüblich berechnet wird
Die Berechnung erfolgt meist per Mietvergleich; manchmal spielen auch Investitionen oder Modernisierungen eine Rolle. Verlangen Sie eine transparente Aufstellung des Vermieters, wenn die Mieterhöhung unklar erscheint.
- Rent: Vergleichen Sie Mieten pro m2 mit ähnlichen Wohnungen im Quartier.
- Evidence: Sammeln Sie Fotos, Inserate und frühere Mietverträge als Beweismittel.
- Deadlines: Prüfen Sie Einspruchsfristen und reagieren Sie innerhalb der angegebenen Zeit.
Unterhalt und kleine Reparaturen
Verträge regeln oft, wer für Kleinreparaturen aufkommt. Generell gilt: Kleinere, wiederkehrende Arbeiten bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag können Mietersache sein; grössere Reparaturen oder Substanzarbeiten sind Sache des Vermieters. Lesen Sie Ihren Mietvertrag genau und fragen Sie bei Unklarheiten nach.
- Repairs: Kleinreparaturen bis zum vertraglich vereinbarten Betrag zahlt häufig der Mieter.
- Rent: Grössere Unterhalts- und Erneuerungskosten trägt in der Regel der Vermieter.
- Notices: Melden Sie Mängel schriftlich und fordern Sie eine Frist zur Behebung.
Praxis: Was Sie konkret tun können
Wenn Sie Zweifel an einer Mieterhöhung oder an der Verteilung von Reparaturkosten haben, dokumentieren Sie den Zustand, vergleichen Sie Mieten und informieren Sie den Vermieter schriftlich. Nennen Sie Fristen zur Behebung und behalten Sie Kopien aller Mitteilungen.
Häufige Fragen
- Wer zahlt kleine Reparaturen?
- Kleinreparaturen können laut Vertrag dem Mieter auferlegt werden; ohne klare Vereinbarung gilt: kleinere Handwerksarbeiten bis zu einem gewissen Betrag sind oft vom Mieter zu tragen, substanzielle Reparaturen vom Vermieter.
- Wie wehre ich mich gegen eine Mieterhöhung?
- Prüfen Sie die Begründung, sammeln Sie Vergleichsbelege und legen Sie fristgerecht schriftlich Einspruch ein. Gegebenenfalls können Sie die Schlichtungsbehörde einschalten.[1]
- Muss ich Mängel sofort melden?
- Ja. Melden Sie Mängel umgehend schriftlich, damit Sie Ihre Rechte wahren und Folgeschäden dokumentiert sind.
Anleitung
- Deadlines: Prüfen Sie die Fristen in der Mieterhöhung oder in der Mitteilung über Reparaturen.
- Evidence: Sammeln Sie Fotos, Inserate, Rechnungen und frühere Mietverträge als Nachweise.
- Contacts: Kontaktieren Sie zuerst den Vermieter schriftlich mit klarer Fristsetzung.
- Court: Falls keine Einigung, beantragen Sie eine Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde, bevor Sie klagen.[2]
- Success: Bewahren Sie alle Dokumente auf und führen Sie eine Übersicht über Zahlungen und Antworten.
