Mieterrechte zur Miete pro m2 in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Viele Mieter in der Schweiz fragen sich, ob die verlangte Miete pro m2 gerechtfertigt ist und wer für kleinere Reparaturen und den laufenden Unterhalt verantwortlich ist. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache, wie ortsübliche Mieten ermittelt werden, welche Pflichten Vermieter und Mieter bei Unterhalt und Kleinreparaturen haben und wie Sie reagieren können, wenn Kosten unklar verteilt sind. Sie erhalten praktische Hinweise zu Beweismitteln, Fristen für Einsprüche, der Rolle der Schlichtungsbehörde und Schritten vor Gericht. Ziel ist, Ihnen als Mieter konkrete Handlungsoptionen zu geben, damit Sie Ihre Rechte in der Schweiz sicher und selbstbewusst vertreten können.

Wann ist Miete pro m² ortsüblich?

Als ortsüblich gilt eine Miete pro m2, wenn sie dem üblichen Niveau vergleichbarer Wohnungen in derselben Region entspricht. Vermieter nutzen oft Marktvergleiche, Inserate und Referenzmieten. Als Mieter sollten Sie prüfen, ob die Vergleichsobjekte wirklich vergleichbar sind (Grösse, Zustand, Lage, Ausstattung) und Belege sammeln.

Bewahren Sie Belege und Fotos systematisch auf.

Wie ortsüblich berechnet wird

Die Berechnung erfolgt meist per Mietvergleich; manchmal spielen auch Investitionen oder Modernisierungen eine Rolle. Verlangen Sie eine transparente Aufstellung des Vermieters, wenn die Mieterhöhung unklar erscheint.

  • Rent: Vergleichen Sie Mieten pro m2 mit ähnlichen Wohnungen im Quartier.
  • Evidence: Sammeln Sie Fotos, Inserate und frühere Mietverträge als Beweismittel.
  • Deadlines: Prüfen Sie Einspruchsfristen und reagieren Sie innerhalb der angegebenen Zeit.
Reagieren Sie rasch auf Mieterhöhungen, sonst gelten Fristen oft als akzeptiert.

Unterhalt und kleine Reparaturen

Verträge regeln oft, wer für Kleinreparaturen aufkommt. Generell gilt: Kleinere, wiederkehrende Arbeiten bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag können Mietersache sein; grössere Reparaturen oder Substanzarbeiten sind Sache des Vermieters. Lesen Sie Ihren Mietvertrag genau und fragen Sie bei Unklarheiten nach.

  • Repairs: Kleinreparaturen bis zum vertraglich vereinbarten Betrag zahlt häufig der Mieter.
  • Rent: Grössere Unterhalts- und Erneuerungskosten trägt in der Regel der Vermieter.
  • Notices: Melden Sie Mängel schriftlich und fordern Sie eine Frist zur Behebung.
In vielen Mietverträgen sind Kleinreparaturen pauschal geregelt.

Praxis: Was Sie konkret tun können

Wenn Sie Zweifel an einer Mieterhöhung oder an der Verteilung von Reparaturkosten haben, dokumentieren Sie den Zustand, vergleichen Sie Mieten und informieren Sie den Vermieter schriftlich. Nennen Sie Fristen zur Behebung und behalten Sie Kopien aller Mitteilungen.

Häufige Fragen

Wer zahlt kleine Reparaturen?
Kleinreparaturen können laut Vertrag dem Mieter auferlegt werden; ohne klare Vereinbarung gilt: kleinere Handwerksarbeiten bis zu einem gewissen Betrag sind oft vom Mieter zu tragen, substanzielle Reparaturen vom Vermieter.
Wie wehre ich mich gegen eine Mieterhöhung?
Prüfen Sie die Begründung, sammeln Sie Vergleichsbelege und legen Sie fristgerecht schriftlich Einspruch ein. Gegebenenfalls können Sie die Schlichtungsbehörde einschalten.[1]
Muss ich Mängel sofort melden?
Ja. Melden Sie Mängel umgehend schriftlich, damit Sie Ihre Rechte wahren und Folgeschäden dokumentiert sind.

Anleitung

  1. Deadlines: Prüfen Sie die Fristen in der Mieterhöhung oder in der Mitteilung über Reparaturen.
  2. Evidence: Sammeln Sie Fotos, Inserate, Rechnungen und frühere Mietverträge als Nachweise.
  3. Contacts: Kontaktieren Sie zuerst den Vermieter schriftlich mit klarer Fristsetzung.
  4. Court: Falls keine Einigung, beantragen Sie eine Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde, bevor Sie klagen.[2]
  5. Success: Bewahren Sie alle Dokumente auf und führen Sie eine Übersicht über Zahlungen und Antworten.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Obligationenrecht (OR) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.